auf bewehrung und...
Frage von kaffee21 vor ca. 1 Std. hallo, brauche bringend eure hilfe!!! mein guter kumpel ist hat vir knapp einem jahr eine bewährungsstrafe von 3 jahren wegen handeln mit beteubungsmittel ( nur mit cannaaabiiss) bekommen. hat danach auch damit sofort aufgehört und nur noch konsumiert.auch keine härteren drogen sondern '' nur,, gras. und hat heute hat er ein brief vom gericht bekommen wegen verstohs gegen das beteubungsmittelgesetz und muss bald zum gericht oder so. hab den brief net ganz verstanden. kann er ins gefängniss kommen??? bitte urteilt jetzt nicht sinnlos ueber den sondern ich brauche antworten auf die frage die ich gestellt habe. danke
6 Antworten
Kann muss aber nicht, kommt drauf an was ihm jetzt vorgeworfen wird und was davon zu beweisen ist. Außerdem hat er nicht 3 Jahre auf Bewährung bekommen sondern irgendwas auf 3 Jahre Bewährung. Das heißt nach 3 Jahren kann die Strafe nicht mehr verhängt werden. Nur Strafen bis 2 Jahre können überhaupt zur Bewährung ausgesetzt werden. Außerdem gibt es regionale Unterschiede, im Osten schneller und mehr Knast als im Westen zB.
Wenn er auf Bewährung raus ist und dagegen verstoßen hat, kann es theoretisch möglich sein, dass er seine Haftstrafe absitzen muss.
Einschlägige Vorstrafe und neue Anklage... das ist nicht gut! Ab zum Anwalt, Akteneinsicht nehmen und Verteidigungsstrategie besprechen. Ansonsten fährt der junge Mann möglicherweise ein.
Die Frage hatten wir doch schon: Ja, er kann ins Gefängnis kommen, wenn er wegen des neuen Delikts verurteilt wird. Dann wird die Bewährung widerrufen und er muß BEIDE Strafen absitzen.
Den Rest sagt ihm sein Anwalt.
Er hat auf Bewehrung ein Gesetz gebrochen. Gut möglich ja.