Zwei Totalschäden nach Unfall. "Schuld u. Teilschuld", bitte um Hilfe!

6 Antworten

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Zunächst, die Schadensregulierung hat mit der polizeilichen Verwarnerei nur am Rande was zu tun, weicht oftmals teilweise oder ganz davon ab.

 

Glaubst Du nicht? Ein Beispiel: Radfahrer fährt auf dem Gehweg, hat dort nichts zu suchen. Pkw kommt aus Einfahrt, Radfahrer knallt drauf, Radfahrer verletzt, Auto beschädigt, Fahrrad Schrott. Die Polizei kommt und eröffnet ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Autofahrer, der auch bestraft wird. Nun will der Radfahrer sein Fahrrad ersetzt bekommen, bekommt das aber nicht, im Gegenteil, darf auch noch den Schaden am Fahrzeug ersetzen. Begründung: Der hatte dort gar nicht erst was zu suchen, wäre er nicht dort gefahren, hätte es nicht geknallt - ergo ist er schuld. Und das ist durch mehrere Oberlandesgerichte bereits bestätigt.

 

Die Versicherungen wollen zwar die Ergebnisse der polizeilichen Arbeit sehen, ziehen aber ihre ganz eigenen Schlüsse draus.

 

Nun zu Dir. Der war zu schnell. Ok. Der wird das aber bestreiten, so sicher wie das Amen in der Kirche. Und dann ist es an Dir, zu beweisen, dass der zu schnell war. Nicht der beweist das, sondern Du, da Du das behauptest. Kannst Du das nicht, wird das wohl als Schutzbehauptung gewertet werden. Und beweisen bedeutet, dass Du angeben kannst, wie schgnell der überhapt wirklich war, nicht so einfach über den Daumen gepeilt.

 

Vergiss einen Gutachter, ich habe noch keinen gesehen, der vor Gericht glasklar eine solche Aussage getroffen hat, es sei denn, dass das selbst dem dümmsten Aufgefallen wäre, wenn der durch den Pkw durchgefahren ist in einer 30er Zone, wenn es also selbst für den Dümmsten sonnenklar wird - dann ja. Dann heißt das "stark überhöhte Geschwindigkeit". Zumeist sprechen die von Möglichkeiten, legen sich aber gerade in Sachen Geschwindigkeit nicht so sehr fest.

 

Damit wird das, denke an meine Worte, so ausgehen. Hättest Du angehalten, wie sich das gehört, hätte es nicht geknallt. Damit wird der Gegner alles auf Dich abwälzen - und seine Versicherung auch. Der meldet das seiner Versicherung und die wird Deiner Versicherung heimleuchten - und damit Dir.

 

Und Du sagst, Dein Gegner habe nicht gebremst? Diese Behauptung muß jedoch bewiesen werden. Dank ABS gehören Bremsspuren auf den Fahrbahnen der Vergangenheit an, auch das lässt sich so nicht belegen. Selbstverständlich hat der gebremst, wird er sagen.

 

Und so wird es ausgehen.

 

Und nochwas - es gibt kein Aussage gegen Aussage!

 

Zum Schluß wird ein Richter entscheiden, für die eine oder andere Version. Kein Richter zuckt dann mit den Ahseln und macht gar nichts. EIner bekommt Recht, der andere nicht - um mit diesem Märchen von diesem Aussage gegen Aussage mal aufzuräumen. Der Richter entscheidet dann, wie das war, und selbst wenn es nicht so war, wenn der das entscheidet, dann war das so.

BesserWeiser  09.05.2011, 13:48

Na ja, wenn man rechtsschutzversichert ist, kann man das durchaus angehen. Ob hier eine Mithaftung in Frage kommt, lässt sich natürlich anhand des geschilderten Sachverhalts nicht abschließend beurteilen. Haftungsquoten kommen aber auch bei überfahrenem Stoppschild durchaus vor, wenn auch selten. Hängt von den Verhältnissen vor Ort und vom Unfallhergang ab.

Es müssen nur konkrete Anhaltspunkte für eine deutlich überhöhte Geschwindigkeit vorliegen, dann macht man eben ein Privatgutachten anhand des Schadensbildes um dies zu belegen. Das legt man dann dem Gericht vor. So erreicht man, dass das Gericht ein Gutachten zum Unfallhergang in Auftrag gibt. Anhand der Haftpflichtgutachten sieht man ja auch schon, ob eine deutlich überhöhte Geschwindigkeit in Betracht kommt und zwar am Deformationsgrad der beschädigten Fahrzeuge.

Ein erfahrener Richter wird einen Vergleichsvorschlag unterbreiten, wenn man entsprechend substantiiert (mittels eigenen Privatgutachtens) die erhöhte Geschwindigkeit des Unfallgegners vorträgt und alternativ einen Sachverständigen bestimmen. Da das Gutachten dann unter Umständen teurer ist als der Vergleich, knicken viele Haftpflichtversicherer an dem Punkt ein und einigen sich.

Das macht natürlich alles nur Sinn, wenn man rechtsschutzversichert ist.

Du trägst hier die alleinige Schuld am Unfall.

Ich weiß nicht warum, wieso und weshalb man Dir etwas anderes erzählt oder angedeutet haben soll?

Wer ein Stopschild missachtet und damit einem Anderen die Vorfahrt nicht gewährt kann sich doch nicht darauf berufen das der Andere zu schnell war?!!!

Allenfalls bekommt der andere Fahrer eine Geldbuße weil er zu schnell unterwegs war, das hat aber mit dem Unfall selbst rein garnichts zu tun!

 

Vielen Dank, das war die ausführlichste Antwort von allen!

Logisch, ICH habe das Stoppschild überfahren, mir ist schon von vorn herein klar, dass

ich die alleinige Schuld bekommen werde. Die Hoffnung stirbt wohl zuletzt, das auch die

andere Person (wegen dem Lügen und zu schnell fahren)) die A-Karte zieht.

Habe so unterschiedliche Antworten erhalten, dass mich das noch mehr verwirrt hat.

Im Grunde genommen ist Deine Antwort Fakt.

Weiter so!!!

 

Eins ist ganz klar.Du hast das Stopschild überfahren.Damit hast du schuld an dem Unfall.Deine Gegnerin bei dem Unfall bekommt höchstens eine Mitschuld,wenn sie reichlich zu schnell gefahren war.(Sehr reichlich)Ich würde mir da nicht große Hoffnungen machen.Einige Wochen mußt du schon Warten müssen.Du wirst einen Strafbefehl bekommen ,wenn du glück hast.Hast Du Pech,gibt es eine Gerichzsverhandlung.Warte es ab.

Wenn der andere teilschuld bekommt, zahlt jeder seinen Schaden selber. Mehr ist das nicht...

7Lara7 
Beitragsersteller
 19.04.2011, 22:44

Heißt das, das meine Versicherung nicht aufkommen muß für die beteiligte Person? Wieviel Einfluß kann Ihr Rechtsanwalt haben. Ich habe keinen.

Werde ich dann höher eingestuft oder nicht?

7Lara7 
Beitragsersteller
 19.04.2011, 22:53
@7Lara7

Das Auto steht bei einem Autohaus, es wird nun langsam gedrängelt, da es tatsächlich Interessenten gibt...

Devour86  19.04.2011, 22:53
@7Lara7

Nein. der muss seinen Schaden selber bezahlen und wenn dein Schaden nicht von deiner Versicherung gezahlt wird, wirst du auch nicht höher eingestuft. Es sei denn du hast Vollkasko und dein Schaden  wird  von deiner Versicherung bezahlt.

Crack  19.04.2011, 23:13
@Devour86

@ Devour86:

Niemand bekommt eine Teilschuld zugesprochen wenn er in einen Unfall verwickelt wurde den ein Anderer verursacht hat weil er ein Stopschild missachtet hat!

7Lara7 
Beitragsersteller
 19.04.2011, 23:15
@Devour86

Danke für Antwort, es gibt die unterschiedlichsten Antworten,

Der muss seinen Schaden selber bezahlen, dann wieder, das ich die alleinige Schuld habe.

Das irritiert bei zwei ganz verschiedenen Antworten. Was stimmt den nun???

BesserWeiser  09.05.2011, 13:40
@7Lara7

Sicher muss deine Haftpflicht eintreten. Bei Teilschuld zahlt jeder den Schaden des anderen in Höhe der entsprechenden Quote.

Bsp.: Haftungsquote 75 zu 25 zu Lasten des A. A zahlt 75 Prozent des Schadens des B, B zahlt 25 Prozent des Schadens des A. Also zahlen beide Haftpflichtversicherer entsprechend der Quote.

Das hat natürlich auch zur Folge, dass du höher gestuft wirst.