Gefahrenbremsung bei Wild vor dem Auto?
Hallo :-)
ich habe mich letztens mit jemanden unterhalten, der gerade seine Fahrschule macht. Er hat gesagt, dass ihm bei seiner letzten Fahrstunde Wild auf die Fahrbahn gelaufen ist und er voll auf die Eisen gegangen ist. Danach hat er "Anschiss" von seinem Fahrlehrer bekommen, dass man in dem Fall keine Gefahrenbremsung macht, sondern nur leicht runter bremst und halt ggf. das Wild umfährt.
Ich war erstaunt und habe auch andere Bekannte gefragt. Alle würden (so wie ich auch) eine Vollbremsung machen. Was ist nun richtig? Der Fahrlehrer meinte, dass man, sobald jemand auf einen auffährt (bei der Vollbremsung) es versicherungstechnisch schwer nachzuweisen sei, warum man gebremst habe (das Wild ist ja dann weg). Aber m.E. ist doch eh immer derjenige, der aufgefahren ist, Schuld, da er nicht genug Sicherheitsabstand gehalten hat, oder?
7 Antworten
Das ist so in der Form falsch!!!
Richtig ist auf keinen Fall ausweichen und zu riskieren von der Straße abzukommen. Knallt man in den gegenverkehr oder in den Graben, dann kann man nicht beweisen dass es ein Wildunfall war. Nur wenn Fell etc. am Auto klebt, dann kann man es beweisen.
Vollbremsung machen und nicht ausweichen ist richtig!
Fährt eienr hinten drauf, dann ist das alleine dessen problem. Man muß nicht beweisen dass man einen grund zum bremsen hat, der hinterherfahrende hat immer die Schuld weil der keinen ausreichenden Sicherheitsabstand hatte oder einfach nicht schnell genug reagiert hatte. Für die Fehler des hinetrherfahrenden kann man nicht bestraft werden.
Je schneller man das Tier trifft, desto schwerer der Schaden am Auto und an den Insassen. Um das Auto iste s nicht schade, aber um die Personen die drin sitzen schon! Also ist eine Vollbremsung (abgesehen in einer Kurve) immer das Richtige.
Problematisch ist es ohne ABS. Man kann so dosiert bremsen dass das Auto schneller anhält als wenn es mit blockierten Rädern rutscht. Aber ohne Bremsspuren kann die Versicherung sagen dass man nicht oder nur unzureichend gebremst hat und der Schaden hätte kleiner sein können oder gar ganz vermieden worden sein. Also ist "ein bischen Bremsen" wie der Fahrlehrer sagt auch falsch, besonders wenn man kein ABS hat und Spuren einer Vollbremsung zu erwarten wären.
Das beste ist also "Anker werfen und eisern draufhalten".
Unbegründetes Bremsen ist tatsächlich nicht erlaubt. Es reicht aber eine Begründung anzugeben. Also wenn man geblendet ist, eine Gefahr erkannt hat (muss nicht unbeding real gewesen sein), etc.
Derjenige der auffährt ist nur in Ausnahmefällen nicht Schuld, eine Vollbremsung des Vorrausfahrenden ist aber kein Ausnahmefall.
warum solltest du beim bremsen ins schleudern geraten? du sollst doch net bremsen und und das lenkrad um 360 grad drehen....
wenn du ins schleudern geräts bei einer vollbremsung, dann solltest du damit mal in die werkstatt fahren!! denn ist bestimmt ein Sattel fest oder so
IMMER DRAUFHALTEN UND VOLLBREMSUNG
Scheiß auf die versicherung... du wirst immer vollbremsen(automatisch) und selbst wenn es dann probleme mit der versicherung gibt ist das zwar nciht schön, ABER DENK MAL AN DICH
DIR geht es gut... wenn die einer Auffährt ist das nicht so schlimm als wenn du auf eine 60 Kilowand fährst.... je langsamer desto besser...
ich hab es auch mit VOLLBREMSUNG gelernt
Bei einer Vollbremsung besteht immer die Gefahr das einem der Hintermann draufknallt und es besteht zusätzlich die Gefahr ins Schleudern zu kommen. Folge des Schleuderns kann ein "Frontaler" mit dem Gegenverkehr oder mit einem Baum sein und das hat sicherlich mehr Folgen als ein Anfahren des Wildes
Der Fahrlehrer hat recht. Wie willst Du beweisen warum Du eine Gefahrennotbremsung gemacht hast. Da denkt manch einer auch schnell an Nötigung und Du wärst mit im Boot.
ja hat er recht...
unser sagte immer, lieber das 50kg reh umfahren, als in den gegenverkehr oder vor nen baum ausweichen oder beim bremsen die kontrolle verlieren...
nich ganz korrekt .... unbegründetes Bremsen ist ein Grund das man Schuld/Mitschuld am Unfall bekommt und wenn das Wild weg ist, war es aus Sicht der Polizei/STaatsanwaltschaft und auch der Versicherung eine unbegründete Bremsung.
Und lt. deutscher Rechtssprechung ist nicht automatisch der Auffahrende Schuld....