Auffahrunfall auf der Autobahn mit mehreren Beteiligten, wer ist schuld?
Hallo, heute hatte ich meinen ersten Unfall. Da es ein Auffahrunfall war und das auch noch bei hoher Geschwindigkeit bin ich mir jetzt unsicher, wer "Schuld" hat.
Ich fuhr auf der Autobahn (3 spurig) auf der ganz linken Spur bei circa 150 km/h. Es war sehr viel Verkehr, aber man konnte relativ zügig fahren. Plötzlich habe ich gemerkt, dass der Fahrer vor mir stark abbremst. da ich genug Abstand hatte fing ich langsam an zu bremsen und machte dann wie mein Vorfahrer eine Vollbremsung (irgendein Auto hat wohl eine Vollbremsung gemacht). Als ich dann gerade die Vollbremsung hinter mir hatte und meinem Vorfahrer NICHT aufgefahren bin, fuhr der hinter mir mit voller Wucht in mich hinein, da er entweder zu wenig Abstand hatte, oder zu wenig schnell reagiert hat. Und dann ist noch ein anderes Auto in ihn reingefahren. Mein Auto ist nur von hinten beschädigt, nur von dem Aufprall von dem Fahrer hinter mir, da ich genug Abstand hielt auch bei der Vollbremsung. Nun zur Frage: 1) wer ist nur "schuld", da ich ja keine unbegründete Vollbremsung gemacht habe. 2) bei einer Geschwindigkeit von 150 km/h leistet die Versicherung weniger?
Vielen Dank im Vorraus, leider ist es mein erster Unfall und ich mache mir Sorgen, dass ich nun "schuldige" bin. LG
14 Antworten
Wenn das Auto nur hinten und nicht vorne beschädigt ist, ist der Fall eindeutig: der Auffahrende hat 100% Schuld.
Aus den 150 km/h, die du zuvor gefahren bist, kann man m.E. auch keine Teilschuld herleiten, da dies hier für den Unfall keinerlei Rolle spielt. Das wäre anders, wenn du einem reingefahren wärst, der z.B. vor dir plötzlich die Spur wechselte. Dann kann man argumentieren, wärst du langsamer gewesen, hätte es nicht geknallt.
Hier war es aber so, dass du bereits gestanden bist, als der andere auffuhr. Da hattest du also gar keine Geschwindigkeit mehr. Hier kann man nur dem Hintermann entweder zu geringen Abstand oder zu hohe Geschwindigkeit vorwerfen.
jetzt wäre es sinnvoll zu beweisen, daß man bereits gestanden hat. Blackbox.
Polizei hat das aufgenommen. Das ist eigenes Risiko, mit mehr als 130 kmH zu fahren
Hallo, die alte Regel sagt wer auffährt ist schuld, weil dieser nicht reagierte oder abgelenkt war usw...
Aber wenn ein Vordermann plötzlich Grundlos bremst und einer dann Auffährt, da liegt die Schuldfrage anders, da steht dann meist Aussage gegen Aussage.
In deinem Fall aber scheint die Schuldfrage wohl klar zu sein, du musstest Verkehrsbedingt bremsen und anhalten, somit hast du erstmal keine Schuld.
Wenn du die Warnblinker angemacht hast, was Pflicht ist bei Staubildung, so sollte der Hinterher fahrende das sehen um zu reagieren. Wenn es dann doch zum Auffahren kommt, dann hat der hinter dir nicht aufgepasst, am Handy gespielt oder war zu schnell.
So exzessiv wie es heutzutage angewendet wird ist es allerdings nur in schätzungsweise 30% der Fälle sinnvoll. ☺
Natürlich hat erst einmal der auffahrende Schuld, allerdings gilt auf der Autobahn eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, wird diese überschritten, so wird einem meistens zumindest eine Teilschuld zugesprochen.
Es besteht also tatsächlich die Gefahr, dass dir eine Mitschuld von etwa 25% an dem Unfall gegeben wird.
Zum Zeitpunkt des Unfalls stand er. Seine Ausgangsgeschwindigkeit von irgendwann zuvor ist unerheblich für den Unfall. Dass man automatisch eine Teilschuld erhält wenn die Nadel irgendwann während der Fahrt an der 130 vorbeiwandert wäre mir neu.
Wenn ich vor einem Unfall 50 km/h zu viel fahre, dann bremse und beim Aufprall nicht über der Geschwindigkeitsbegrenzung war, dann bin ich laut deiner Logik auch nicht zu schnell gefahren, oder ?
allerdings gilt auf der Autobahn eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, wird diese überschritten, so wird einem meistens zumindest eine Teilschuld zugesprochen.
Wobei ich mich hier frage womit man diese Teilschuld begründen will?
Erstens wird es nicht möglich sein die 150km/h nachzuweisen,
zweitens kann es keine Schuld geben wenn man den Vordermann nicht berührt. [so entnehme ich zumindest der Frage]
Alleine die Tatsache, dass er schneller als 130 km/h gefahren ist, als der Unfall passierte reicht für eine Mitschuld aus. Der Nachweis der Geschwindigkeit könnte sich aus seiner Aussage und der Aussage der anderen Unfallteilnehmer ergeben.
Man bekommt also eine Mitschuld dafür das ein anderer von hinten auffährt weil man zu schnell war?
Klingt nicht logisch...
Lies es nach, wenn du über 130 km/h auf der Autobahn einen Unfall hast, wirst du meistens eine Mitschuld bekommen, alleine deswegen, weil du mit einer Geschwindigkeit über der Empfehlung unterwegs warst.
Bei angegebenen 150km/h ist kaum damit zu rechnen, daß er hier mit zur Verantwortung gezogen würde da er dabei kaum viel mehr als echte 130km/h gefahren sein dürfte, Stichwort Tachovoreilung. ☺
@AnglerAut,
Lies es nach, wenn du über 130 km/h auf der Autobahn einen Unfall hast,
Bitte um Angabe der Rechtsquelle!
Ich kann mir kaum vorstellen, dass Du da eine Mitschuld trägst. Eine Schuld sowieso nicht, da Du ja selbst niemandem aufgefahren bist.
Für mich sieht das sehr stark danach aus, dass der Hintermann nicht aufgepasst und/oder mangelnden Sicherheitsabstand eingehalten hat. Und das macht den dann zum Schuldigen.
Es ist erlaubt und sicher auch sinnvoll -
aber keine Pflicht.