Wegen eines Hundes gebremst - dadurch Auffahrunfall verursacht - wie ist die Rechtslage?
Eine Bekannte jat gestern wegen eines Hundes, der die Strasse überquerte gebremst und ihr ist ein anderes Auto drauf gefahren. Bekommt sie da eine Teilschuld, was meint Ihr?
9 Antworten
Der Hintermann wird die meiste Schuld zugesprochen bekommen, weil er keinen ausreichenden Abstand zu deiner Freundin hatte.
Wenn deine Freundin aber nicht beweisen kann, dass dort ein Hund war, und der Gegner sagt, da war keiner, kann es sein, dass sie auch noch die Hauptschuld bekommt, weil sie "ohne" Grund einfach gebremst hat.
Stimmt so nicht. Innerorts darf ich durchaus für Haustiere, Bälle, Fussgänger und ähnliches Bremsen. Man sollte sich einfach klar machen das da auch ein Kind noch hinterher auf die Straße rennt.
Bremsen und Ausweichmanöver können den Teilkasko-Versicherungsschutz entfallen lassen.
Eine gerade in ländlichen Gegenden wohl bekannte Situation: Man ist mit dem Pkw auf einer Landstrasse unterwegs, und plötzlich läuft einem ein Hase, Marder oder Fuchs vors Fahrzeug. Wer jetzt spontan auf die Bremse tritt oder ein riskantes Ausweichmanöver vollführt, muss seine Tierliebe möglicherweise später bereuen. Denn verliert er dabei die Kontrolle über sein Fahrzeug und wird dieses beschädigt, so zahlt die Teilkaskoversicherung meist keinen Cent.
Für Wildunfälle muss die Teilkaskoversicherung normalerweise nur dann zahlen, wenn der Fahrzeugschaden durch den Zusammenstoß mit einem Tier entstanden ist. Verunglückt der Versicherte dagegen durch bloße Ausweich- oder Bremsmanöver, so ist dieser Schaden - anders als bei Vollkaskoverträgen - nicht gedeckt.
Wenn eine Kollision mit einem großen Wildtier unmittelbar bevorstand und der Fahrzeugführer dem Tier ausgewichen ist, gibt es in der Praxis dennoch oft Geld von der Versicherung. Und zwar dann, wenn das Ausweichen erfolgte um einen schweren Aufprall abzuwenden. Grund: Erleidet der Versicherte dadurch, dass er sich bemüht, einen Schaden abzuwenden oder gering zu halten Nachteile, so muss die Versicherung ihm diese laut Gesetz ausgleichen. Wer dagegen einem kleinen Tier, wie einem Hasen, Igel oder Marder ausweicht, muss da-durch entstehende Schäden in der Regel selbst tragen. Hier stehen die meisten Gerichte auf dem Standpunkt, dass die von Kleintieren ausgehende Gefahr für einen Pkw so gering ist, dass es unverhältnismäßig wäre, das mit einem Brems- oder Ausweichmanöver verbundene Unfallrisiko in Kauf zu nehmen (so z.B. BGH, Az. IV ZR 321/95).
Gute Frage ! aber ist das Tier grösser ca 40 cm aufwärts kann so ein Tier einen Gravierenden Schaden am Fahrzeug anrichten !Weicht der Autofahrer aus oder macht er eine Vollbremsung ist der Hintermann der Dumme ! Sicherheitsabstand !Ein solcher Tipp ist der, dass der Abstand knapp zwei Sekunden betragen muss (1 km/h = ca. 0,27 m/s => 0,27 m/s * 2 s = 0,55 m > halber Tacho). Damit ist der Abstand gemeint, den man in zwei Sekunden zurücklegt. Das kann man verhältnismäßig einfach überprüfen: Man wähle etwa eine Straßenmarkierung an der der Vordermann gerade vorbei fährt. Bis man selbst diesen Punkt passiert, sollten wenigstens zwei Sekunden vergangen sein.
Früher wurden eher die Abstände in Meter angegeben. Da das Abschätzen aber so wesentlich schwieriger ist, ist man auf die Zeit übergegangen.
Den Sicherheitsabstand im Straßenverkehr definiert man
zur Seite (Überholen/Gegenverkehr): hierbei ist entscheidend zu welchem Verkehrsteilnehmer. Bei einspurigen Fahrzeugen(Fahrrad, Motorrad) beträgt er mindestens 1,5 m, zu mehrspurigen Fahrzeugen mindestens 1,0 m, bei wartenden Linien- und Schulbussen mindestens 2,0 m. Der Sicherheitsabstand zur Seite ist auch von der Geschwindigkeit abhängig, da sich bei höheren Geschwindigkeiten die Spur für den Fahrer optisch verengt und da geringe Auslenkungsfehler durch die höhere Geschwindigkeit früher zu einem Verlassen der Spur führen. nach Vorne: nach §4 Abs. 1 StVO muss der Abstand so groß sein, dass angehalten werden kann, auch wenn das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich gebremst wird. Was das im Einzelnen bedeutet hängt damit stark von Fahrgeschwindigkeit und Verkehrsverhältnissen ab. Nach gängigen Faustformeln gilt innerhalb geschlossener Ortschaften ein Sicherheitsabstand als ausreichend, der gleich der in 1 Sekunde gefahrenen Strecke (15 m bei 50 km/h oder 3 Pkw-Längen) ist, außerhalb geschlossener Ortschaften gleich der in 2 Sekunden gefahrenen Strecke (2-Sekunden-Test siehe unten; dies ergibt ähnliche Ergebnisse wie die Faustformel: "Abstand gleich halber Tacho" – bei 100 km/h also 50 m, entsprechend dem Abstand zwischen zwei Leitpfosten). Bei schlechten Strassenverhältnissen, schlechter Sicht und eventuell fahrzeugbedingt stark unterschiedlichen Bremswegen sind größere Abstände nötig
Die Schuld deiner Bekannten hängt glaub von der Größe des Hunden ab. War es sehr kleiner Hund der in der Tasche sitzen kann, dürfte man glaub garnicht bremsen und müsste ihn eiskalt überfahren. Dann würde deine bekannte eine Teilschuld bekommen wegen unangebrachtem Bremsen. Je größer der Hund ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Bremsmanöver gerechtfertigt war.
In allen möglichen Szenarien sehe ich aber aufjedenfall eine Teilschuld bei ihrem Hintermann (zu geringer Abstand) und dem Hundehalter (Hund nicht ausreichend gesichert)
Das ist allgemein immer ganz schwer zu beantworten. Meine Erfahrung sagt, dass alle 3 Beteiligten evtl. eine Teilschuld zu tragen haben: der Hundehalter, weil er sein Tier nicht hinreichend gesichert hatte, Deine Bekannte, weil sie evtl. nicht mit angepasster Geschweindigkeit gefahren ist, um eine solche Situation zu verhindern (hätte ja auch ein kleines Kind sein können und damit muss man ja anscheinend rechnen) und der Auffahrende, da er wohl keinen genügenden Sicherheitsabstand eingehalten hat, um rechtzeitig zum Stehen zu kommen. Ist aber wirklich schwer zu beurteilen und kommt auch drauf an, wie die Beamten vor Ort den Unfall aus ihrer Sicht protokolliert haben und welche Zeugenaussagen es noch dazu gibt.
Das ist genau richtig.
Die meisten Autofahrer machen sich das gar nicht klar:
Wer für eine Katze oder einen Hund bremst, oder wer aus lauter Höflichkeit für einen Fußgänger bremst, damit der die Straße überqueren kann, bremst im Sinne der StVO grundlos (insbesondere für den hinterher Fahrenden unvorhersehbar) und bekommt damit mindestens eine Teileschuld am Unfall.
Wenn klar ist, daß dort ein Hund war, und wenn der Hundehalter auch noch zu ermitteln ist, kann sie sich an dem schadlos halten.