Auf Arbeit Licht vergessen auszuschalten -Arbeitnehmer?
Hab vergessen das Licht auszumachen. Kann meine Chefin von mir verlangen dass ich das Geld zahle das dadurch verloren geht. Also für die Zeit, für die ich vergessen hab das Licht auszuschalten, mich die Stromrechnung bezahlen lassen
Kein rechtlich gesehen. Es geht nicht darum ob meine Chefin das wirklich machen würde
4 Antworten
BEISPIEL: Ein Arbeitnehmer schließt abends weisungswidrig die Firmeneingangstür nicht ordentlich ab, doch ist ein Einbruch in dieser Gegend extrem unwahrscheinlich, da die Firma gegenüber einer Polizeiwache liegt.
Trotzdem kommt es zum Einbruch durch unbekannte Täter und zu einem Schaden.
In diesem Fall ändert weder die geringe Wahrscheinlichkeit eines Einbruchs noch die Tatsache, dass der Arbeitnehmer ja nicht der "wahre Schuldige" ist, etwas an der Kausalität zwischen Pflichtverstoß (unzureichendes Abschließen) und Schaden (Diebstahl von Firmeneigentum).
Auch die dritte Voraussetzung für die Schadensersatzpflicht des Arbeitnehmers - dass er nämlich vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat - ist vielen Fällen gegeben.
Denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das auch im Arbeitsrecht gilt, genügt schon der kleinste Verstoß gegen die "im Verkehr erforderliche Sorgfalt" dafür, dass man "fahrlässig" und somit schuldhaft gehandelt hat (§ 276 Abs.2 BGB).
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Haftung_Arbeitnehmer.html#tocitem2
Grundsätzlich kann ein Arbeitnehmer schadenersatzpflichtig werden, wenn er schuldhaft eine Pflicht aus dem Arbeitsverhältnis verletzt und dadurch ein Schaden entsteht. (§ 619a BGB)
In der Praxis wird es davon abhängen, ob es sich Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder "normale" Farlässigkeit handelt. Im letzteren Fall wird der Schaden i.d.R. zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt (nicht zwangsläufig 50/50), ansonsten haftet der Arbeitnehmer voll.
Sie kann dich ermahnen. Das kann natürlich jedem mal passieren. Warst du denn die Letzte, die den Betrieb verlassen hat?
Nein das kann sie nicht machen, sie bekommt die Stromrechnung und muss diese auch alleine zahlen.
LG Peter