G25 Untersuchung
Nabend zusammen,
ich habe folgende Frage: ich habe eine Stelle als Kraftfahrer (LKW) in einem Unternehmen angetreten. Nun wurde mir vom Arbeitgeber aus mitgeteilt, dass ich eine G25 Untersuchung beim Betriebsarzt durchführen lassen soll/muss. Ich habe gegoogelt und gegoogelt, aber nichts aussagekräftiges gefunden. Es gibt zwar Leitfäden, Richtlinien, aber nichts was mich erkennen lässt was erlaubt ist und was nicht. Z.B. Blutentnahme. Einmal ließt man, eine Blutentnahme sei nur dann erlaubt wenn der Verdacht auf schwerwiegendere Krankheiten besteht und mal ließt man, man brauche einer Blutabnahme nicht zustimmen und dadurch dürfe sich kein Nachteil für den Arbeitnehmer ergeben. (In diesm Zusammenhang laß ich sogar von Körperverletzung.) Ich bin für jede Antwort dankbar, allerdings bitte ich darum von Äußerungen wie "wat is denn Dein Problem? Bist wohl Alki oder Kiffer!" abzusehen. Vielen Dank schonmal!
3 Antworten
Hallo, in deinen Arbeitsvertrag steht sicherlich, dass du dich einer Einstellungsuntersuchung unterziehen musst. Die G25 ist eine Untersuchung, wo die Eignung bei Fahr- und Steuertätigkeiten geprüft wird. Es gibt dann noch andere Untersuchungen, die bei Bedarf durchgeführt werden ( G41 Arbeiten in Höhe, G26 Arbeiten unter Masken usw.) Rein rechtlich brauchst du dem Arbeitgeber keine Ergebnisse mitzuteilen, auch der Arzt darf es nicht. Du trägst jedoch als Arbeitnehmer die volle Verantwortung für dei Handeln. Stürzt du aus 4 Meter Höhe vom Container und es stellt sich heraus, dass du nicht höhentauglich bist, dieses Untersuchungsergebnis dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt hast, hast du ein großes Problem. Stimmst du einer Einstellungsuntersuchung zu, im Arbeitsvertrag, eventuell auch nachfolgenden Eignungsuntersuchungen in regelmässigen Zeitabständen musst du sie auch machen. Eventuell gibt es in deiner künftigen Firma auch Betriebsvereinbarungen bzw. im Tarifvertrag steht etwas. Auch Drogentest ist möglich, wie gesagt alles freiwillig.
Es geht in erster Linie darum, eine Drogenabhängigkeit auszuschliessen. Diese Untersuchung ist zwingend vorgeschrieben. Es gibt aber auch noch andere Erkrankungen die bei einem Berufskraftfahrer problematisch werden können (Diabetes zum Beispiel). Bei einem HIV-Test muß Du aber einverstanden sein, das kannst Du verweigern.
LA
Bei uns in der Firma haben wir auch eine G25 Untersuchung, bis zum 50zigsten alle 3 ab dann alle 2 Jahre, dort wird das Gehör Blutdruck auf Farbenblindheit Sehstärke und noch ein zwei andere Sachen untersucht, dazu gehört auch das Blutabnehmen dazu. Ich glaube nicht wenn du dort anfangen willst, das du um eine Blutentnahme herumkommst. Wenn du nichts zu verbergen hat, sollte es ja kein Problem sein, das du dir etwas Blut abnehmen lässt. Ansonsten fällt mir auch nichts anderes ein.