Audioaufnahme mündliche Zusage gültig als Vertragsabschluss?

4 Antworten

geh zur Verbraucherzentrale, nimm an Unterlagen und Daten mit was du hast, die Thekengespräche sind in der Regel kostenlos.

Grundsätzlich sind mündliche Verträge möglich, auch telefonisch. Wir können das aber so nicht beurteilen, da müsste man schon genaueres Wissen. Verbraucherzentralen können dir auch mit Musterkündigungen, Musterwidersprüchen usw. helfen. Das solltest du aber bald machen, die Widerspruchsfrist ist regelmäßig zwei Wochen für sogenannte Verträge nach dem Fernabsatzgesetz (sprich Haustürverträge usw.)

Der Vetrag mag gültig sein. Jedoch gibt es Widerrufsrecht von 14 Tagen. Solange ihm das nicht zugestellt wurde, hat die Frist noch nicht begonnen zu laufen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
fofef 
Beitragsersteller
 12.03.2020, 16:11

Ist ja noch innerhalb der 14 Tage

ronnyarmin  12.03.2020, 16:12
@fofef

Solange der Widerruf nicht bekannt gegeben wurde, gibt es keine Frist.

fofef 
Beitragsersteller
 12.03.2020, 16:11

Ich habe das extra dazu geschrieben , lieben

dank

fofef 
Beitragsersteller
 12.03.2020, 15:03

Super ich habe schon eine Kündigung geschrieben

ronnyarmin  12.03.2020, 15:25
@fofef

Nicht Kündgen. Widerrufen unter dem Vorbehalt, dass ein wikksamer Vertrag überhaupt zustande gekommen ist.

Aufnahmen ohne seine Zustimmung schon mal nicht. Der Vertrag m.E. sowieso nicht. Alles super dubios. Wäre wenig beunruhigt.

fofef 
Beitragsersteller
 12.03.2020, 14:36

Also einfach ignorieren ?

Ihr könnt ohne Grund innerhalb von 14 Tagen zurücktreten.