Vertragsabschluss ohne vorgezeigten Personalausweis gültig?
Angenommen, Person A schließt mit Person B einen Vertrag ab. Person A und Person B kennen sich nicht. Person A unterzeichnet diesen Vertrag, ohne dass sich Person B den Personalausweis von Person A hat zeigen lassen. Ist dieser Vertrag dann überhaupt gültig, bzw. in irgendeiner Form anfechtbar, wenn ja Person B keinen einzigen Nachweis der Unterschrift gesehen hat?
Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen. Wenn jemand passende Paragraphen dazu kennt, wäre es noch hilfreicher! :)
Danke im Voraus!
6 Antworten
der ist gültig und aus dem fehlen kann man nichts ableiten
zeigst du deinen dummen ausweis immer bei aldi an der kasse?
hier hassu §, ist wiki, nix richtig §
Der Kaufvertrag ist in der Regel formfrei. Er kann also sowohl mündlich oder schriftlich als auch durch konkludentes Handeln abgeschlossen werden. Nur bei bestimmten Kaufverträgen schreibt der Gesetzgeber eine besondere Form vor. Notarielle Beurkundung ist nach § 311b Abs. 1 BGB erforderlich beim Kauf von Immobilien (Grundstücke, Wohnungseigentum), nach § 15 Abs. 4 GmbHG beim Kauf eines GmbH-Anteils und nach § 2371 BGB beim Erbschaftskauf.
Der Kaufvertrag ist in der Regel formfrei.
Die meisten Kaufverträge werden übrigens durch konkludentes handeln geschlossen:
Man legt die Ware auf das Transportband, der Verkäufer zieht die Ware über den Scanner und man bezahlt.
du hättest es ihm auch per handschlag geben können, niemanden interessiert die form, also kannst du auch nicht anfechten, zb wegen formmangel
es würde auch der schriftlichen form genügen, da das dein problem ist, wenn du den anderen sich nicht legitimieren lässt
wenn er jetzt nicth er wäre, dann könntest du anfechten, aber er ist ja er
Genauer gesagt geht es um den Abtretungsvertrag eines Haustieres, welches Person A wiederhaben möchte. Ist das Gebiet des Tierrechts nicht eventuell auch von dieser Beurkundungsregelung betroffen?
nein
ist per handschlag gültig
kündigungen bedürfen meist der schriftform
arbeitsverträge und mietverträge nicht mal, die kannst du mündlich schließen, schriftlich kündigen
außerdem genügt dein vertrag der schriftform
die nächste steigerung ist notar
also es wäre nur ungültig, wenn du notarielle beurkundung brauchst....
wie bei häusern zb
autos kannst du auch per handschlag kaufen
und du hast SOGAR schriftform bei dir
das macht nix, dass keiner den perso gesehen hat
Der "Abschluss" eines Vertrags besteht aus Antrag und Annahme.
Du gehst in einen Laden und bringst ausgepreiste Ware an die Kasse. Damit stellst Du rechtlich einen Antrag - den der Inhaber oder Kassierer annimmt, indem er Dir das Geld für die Ware abnimmt. Auch das Lösen eines Bustickets ist ein Vertrag.
Solange beide Beteiligten geschäftsfähig sind, entsteht damit ein gültiger Vertrag - wo käme das Wirtschaftsleben hin, wenn man einander da jedesmal Personalausweise und am besten noch den Handelsregisterauszug des Ladens zeigen müsste?
Es gibt bestimmte Verträge, bei denen notarielle Beurkundung vorgeschrieben ist (z.B. Grundstücksgeschäfte), bei denen der Notar dann bestätigen muss, dass ihm die Vertragsparteien persönlich bekannt sind oder sich ausgewiesen haben - aber das ist die klare Ausnahme.
Grundsätzlich hängt der Vertrag nicht von der Überprüfung der Personalien ab. Allerdings trägt jeder Vertragspartner auch selbst das Risiko dafür das der andere Vertragspartner der ist für den er sich ausgibt und geschäftsfähig ( also über 18) ist. Wenn z.B. Person B falsche Angaben gemacht hat, dann müßte A ja erstmal B finden.
bzw. in irgendeiner Form anfechtbar,
Ob der Vertrag anfechtbar oder widerrufbar oder kündbar ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wobei der Identitätsnachweis weniger eine Rolle spielt.
Wenn jemand passende Paragraphen dazu kennt, wäre es noch hilfreicher!
Da hier nur so allgemein von Vertrag gesprochen wird, dürfte das kaum möglich sein. Hier bräuchte man noch genauer Informationen insbesondere um welche Vertrag es sich handelt, wo er geschlossen wurde, wann er geschlossen wurde, warum B den Vertrag nicht mehr will usw.
In jeden Fall sollte sich B zunächstmal an A wenden, wenn er den Vertrag aufheben will. Denn einvernehmlich kann ein Vertrag problemlos aufgehoben werden.
Wenn Person A wirklich Person A ist, gilt der Vertrag. Wenn A aber eigentlich C ist und B nicht weiß, wer C ist, hat B erst mal Pech - genau wie A, der da "unschuldig" reingezogen wird.