Vertragsabschluss ohne vorgezeigten Personalausweis gültig?

6 Antworten

der ist gültig und aus dem fehlen kann man nichts ableiten

zeigst du deinen dummen ausweis immer bei aldi an der kasse?

hier hassu §, ist wiki, nix richtig §

Der Kaufvertrag ist in der Regel formfrei. Er kann also sowohl mündlich oder schriftlich als auch durch konkludentes Handeln abgeschlossen werden. Nur bei bestimmten Kaufverträgen schreibt der Gesetzgeber eine besondere Form vor. Notarielle Beurkundung ist nach § 311b Abs. 1 BGB erforderlich beim Kauf von Immobilien (Grundstücke, Wohnungseigentum), nach § 15 Abs. 4 GmbHG beim Kauf eines GmbH-Anteils und nach § 2371 BGB beim Erbschaftskauf.

ichweisnix  21.06.2014, 08:36
Der Kaufvertrag ist in der Regel formfrei.

Die meisten Kaufverträge werden übrigens durch konkludentes handeln geschlossen:

Man legt die Ware auf das Transportband, der Verkäufer zieht die Ware über den Scanner und man bezahlt.

Orgienkoenig  21.06.2014, 07:21

du hättest es ihm auch per handschlag geben können, niemanden interessiert die form, also kannst du auch nicht anfechten, zb wegen formmangel

es würde auch der schriftlichen form genügen, da das dein problem ist, wenn du den anderen sich nicht legitimieren lässt

wenn er jetzt nicth er wäre, dann könntest du anfechten, aber er ist ja er

Genauer gesagt geht es um den Abtretungsvertrag eines Haustieres, welches Person A wiederhaben möchte. Ist das Gebiet des Tierrechts nicht eventuell auch von dieser Beurkundungsregelung betroffen?

Orgienkoenig  21.06.2014, 07:46

nein

ist per handschlag gültig

kündigungen bedürfen meist der schriftform

arbeitsverträge und mietverträge nicht mal, die kannst du mündlich schließen, schriftlich kündigen

außerdem genügt dein vertrag der schriftform

die nächste steigerung ist notar

also es wäre nur ungültig, wenn du notarielle beurkundung brauchst....

wie bei häusern zb

autos kannst du auch per handschlag kaufen

und du hast SOGAR schriftform bei dir

das macht nix, dass keiner den perso gesehen hat

Der "Abschluss" eines Vertrags besteht aus Antrag und Annahme.

Du gehst in einen Laden und bringst ausgepreiste Ware an die Kasse. Damit stellst Du rechtlich einen Antrag - den der Inhaber oder Kassierer annimmt, indem er Dir das Geld für die Ware abnimmt. Auch das Lösen eines Bustickets ist ein Vertrag.

Solange beide Beteiligten geschäftsfähig sind, entsteht damit ein gültiger Vertrag - wo käme das Wirtschaftsleben hin, wenn man einander da jedesmal Personalausweise und am besten noch den Handelsregisterauszug des Ladens zeigen müsste?

Es gibt bestimmte Verträge, bei denen notarielle Beurkundung vorgeschrieben ist (z.B. Grundstücksgeschäfte), bei denen der Notar dann bestätigen muss, dass ihm die Vertragsparteien persönlich bekannt sind oder sich ausgewiesen haben - aber das ist die klare Ausnahme.

Grundsätzlich hängt der Vertrag nicht von der Überprüfung der Personalien ab. Allerdings trägt jeder Vertragspartner auch selbst das Risiko dafür das der andere Vertragspartner der ist für den er sich ausgibt und geschäftsfähig ( also über 18) ist. Wenn z.B. Person B falsche Angaben gemacht hat, dann müßte A ja erstmal B finden.

bzw. in irgendeiner Form anfechtbar,

Ob der Vertrag anfechtbar oder widerrufbar oder kündbar ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wobei der Identitätsnachweis weniger eine Rolle spielt.

Wenn jemand passende Paragraphen dazu kennt, wäre es noch hilfreicher!

Da hier nur so allgemein von Vertrag gesprochen wird, dürfte das kaum möglich sein. Hier bräuchte man noch genauer Informationen insbesondere um welche Vertrag es sich handelt, wo er geschlossen wurde, wann er geschlossen wurde, warum B den Vertrag nicht mehr will usw.

In jeden Fall sollte sich B zunächstmal an A wenden, wenn er den Vertrag aufheben will. Denn einvernehmlich kann ein Vertrag problemlos aufgehoben werden.

Wenn Person A wirklich Person A ist, gilt der Vertrag. Wenn A aber eigentlich C ist und B nicht weiß, wer C ist, hat B erst mal Pech - genau wie A, der da "unschuldig" reingezogen wird.