Kann ein StromVertrag telefonisch zustande kommen?
Hallo. Heute hat mich ein (angeblicher) Stromversorger angerufen. Beauftragt vom Grundversorger. Ich hab mir nichts dabei gedacht, ziemlich naiv ich weiß. Er hat nach der Zählernummer und dem Verbrauch gefragt. Das hab ich ihm genannt. Dann wollte er noch das Geburtsdatum was ich auch nannte. Zwischendurch hab ich google befragt und da wurde es als unseriös gelistet. Dann sagte ich ihm das ich das ganze jetzt abbrechen werde da ich es für betrug halte. Frecherweise wollte der Herr am Telefon noch Handy Nummer oder E-Mail Adresse damit er mir den Vorvertrag zuschicken könnte. Ich hab gesagt ich will das nicht und aufgelegt. Nun meine Frage. Kann es zum Vertragsabschluss kommen, da ich ja leider ein paar Daten rausgegeben habe, oder muss ich erst unterschreiben das der Vertrag gültig wird?
6 Antworten
So ein Stromliefervertrag geht natürlich auch telefonisch.
Noch mal für alle die Datenschutz als was lächerliches ansehen. Hüte deine ganzen persönlichen Daten als wären sie ein Staatsgeheimnis!!!
Nun die gute Nachricht. Selbst wenn nun ein Vertrag zustande gekommen sein sollte, hast du ein Widerrufsrecht.
Noch ein Tipp. Rufe deinen jetzigen Vorsorger an, teile mit was passiert ist und das du weiter Kunde bei deinem jetzigen Versorger sein willst. Der jetzige Vorsorge sollte ein Sperrvermerk in deiner Kundendatei einfügen, damit eine mögliche Kündigung durch den Betrüger nicht akzeptiert wird.
Du hast keinen Vertrag abgeschlossen.
Sollte die Gegenseite anderer Meinung sein und dir Vertragsuntrlagen zuschicken, muss darin eine Widerrufsbelehrung enthalten sein.
Die Frist zum Widerruf beginnt erst dann, wenn du diese Belehrung erhalten hast. Du kannst also keinen Termin verpassen.
Vielen lieben Dank
Prinzipiell kann ein Vertrag auch am Telefon geschlossen werden und es bedarf keines Blattes mit einer Unterschrift. Um den Bürger jedoch hier zu schützen gibt es das sogenannte Fernabsatzgesetz. Hierin steht unter anderem, dass solche Verträge einseitig innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden können.
Sollte es eine unseriöse Firma sein wird sie es mit Sicherheit nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.
§§ 312 ff, 355 ff BGB.
Das ist richtig aber es wurde ja mehr oder weniger 1 zu 1 im BGB umgesetzt. In der Branche spricht immer noch irgendwie jeder davon.
Also ich würde mal behaupten, dass ich der Branche bin. Allenfalls ein Bruchteil spricht davon und dann auch wirklich nur wenn er mit jemandem spricht der vor 2002 praktiziert hat. Wenn dann spricht man eben von Fernabsatzverträgen aber nicht mehr von dem FernAbsG.
Ist aber auch unerheblich mir gibt es nur darum, dass der FS der das auf jeden Fall nicht weiß nicht verwirrt ist.
Und die normen sind eben in § 312b ff. BGB zu finden. Mit dem Widerrufsrecht aus § 312g BGB.
Fast. :P
Beginnt ab § 312b BGB und der Wiederruf steht genau genommen in § 312g BGB mit der Rechtsnormverweisung auf § 355 BGB.
§ 355 BGB :Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt
Daher § 312b BGB. :-)
Ist 312b nicht Haustürgeschäfte?
Ja ich hab mich da ziemlich undeutlich ausgedrückt. Ab § 312b beginnt das Kapitel: Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge
Also bei der speziellen Norm hast du Recht, hab ich ziemlich undeutlich geschrieben. Eigentlich wollte ich nur auf das Kapitel verweisen. Habs dann davon abgesehen, da ich dachte irgendjemand merkt es an wenn ich nicht schreibe Buch 2 usw. und wenn ich das alles aufliste wird es für andere wieder unübersichtlich. :D
Also hab ich die Kurzform § 312b ff. gewählt und bin trotzdem in eine Ungenauigkeitsfalle getappt. :p
Vielen lieben danke euch allen. Jetzt bin ich etwas beruhigter. Sowas dummes passiert mir bestimmt nicht nochmal. Mal abwarten ob noch was kommt.
Wie widerrufe ich das? Ich hab ja keine Adresse.
Warten ob von denen ein Schreiben kommt. Wenn nicht passiert auch nichts.Da du weder Kontodaten noch Emailadresse noch Adresse angegeben hast ist unwahrscheinlich dass überhaupt was kommt. Falls ja, formlosen Widerruf schreiben hinschicken und jede weitere von denen Kommunikation in den Mülleimer entsorgen.
Irgendwann muss ja etwas Schriftliches kommen ... was per se schon unwirksam ist, wenn es keine Widerrufsbelehrung enthält
er sagt dann das deine stimme jetzt aufgezeichnet wird dann must halt den vertrag zustimmen und dann ist das ganze rechtskräftig
Hat er nicht gesagt.
Nein. In Zukunft keine Daten rausgeben.
Ich weiß. Das war wirklich dumm. Das nein heißt ich hab keinen Vertrag abgeschlossen?
Das FernAbsG gibt es schon seit 2002 (Schuldrechtmodernisierung) nicht mehr. Seht nun alles im BGB.