Au Pair und Unterhalt?
Ich ( im Januar 18) gehe im Januar für ein halbes Jahr als Au Pair nach Spanien. Meine Eltern sind geschieden und mein Vater sagt das keien Unterhaltpflicht mehr besteht da ich keine Ausbildung mache und die familie in der ich dort lebe es praktisch übernimmt. Aber ich werde dort in eine Sprachschule gehen die 10 std. ist die woche deshalb bekomme ich ja auch das Kindergeld! besteht dann eine Unterhaltspflicht? Danke schon mal im vorraus
4 Antworten
Dein Vater hat Recht.
Da Du weder zur Schule gehst (die Sprachschule zählt nicht dazu!) noch eine Ausbildung absolvierst, hast Du an deine Eltern keinen unterhaltsanspruch. (Ob während der Au-pair- Zeit Kindergeld für dich gezahlt wird, ist fraglich...)
Wenn Du nach deiner Rückkehr eine Ausbildung beginnst, hast Du einen Unterhaltsanspruch an deine Eltern (beide!), falls dein Ausbildungsentgelt und das Kindergeld deinen unterhaltsrechtlichen Anspruch nicht vollständig abdecken sollten...
(Den Anspruch müsstest Du aber selbst nachweisen und geltend machen - sonst müsste dir auch niemand etwas zahlen...)
Wenn du eine anerkannte Sprachschule für min.10 Wochenstunden besuchst,eine Universität / Fachschule oder ein Praktikum besuchst,wird von einer Berufsausbildung ausgegangen !
Diese muss nicht zwingend ganztägig ausgeführt werden,dann hast du auf jeden Fall erst einmal Anspruch auf Kindergeld. Solltest du also Kindergeldanspruch haben,müsstest du auch Anspruch auf Unterhalt haben,wenn dieser Auslandsaufenthalt als Berufsausbildung angesehen wird.
Aber um ganz sicher zu gehen,würde ich einen Fachanwalt befragen.
Bist du sicher mit dem Kindergeld? Das gilt meistens nur, wenn mindestens 20 Wochenstunden belegt werden.
Nein, die Grenze liegt bei mindestens 10 Stunden pro Woche siehe http://www.aupair-village.com/lexikon/209-kindergeld-als-au-pair
Nein, da besteht tatsächlich keine Unterhaltspflicht mehr. Das ist keine Ausbildung.