Unterschied zwischen Attest zu Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Hey ich hätte mal ein paar fragen.
Also von mir wurde angefordert ein Hausärzltiches Attest für den zeitraum wo ich Krankgemeldet war.
Ist ein Attest also eine bestätigung für die arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? Das 2. Aber ich direkt hingegeben noch am 1.tag. Jetzt wollen sie noch ein Attest haben.
Warum gibt es dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? Wenn am ende eh noch mehr verlangt wird xd Bin ein wenig verwirrt
Hoffe es kann mir jemand genauer erklären wäre Nett
5 Antworten
Ein Attest ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, also der sogenannte Krankenschein. Den bekommt man aber nicht im Nachhinein. Den muß man schon abgeben an dem Tag wo man sich krank gemeldet hat oder spätestens, am dritten Tag, nach der Krankmeldung. Und wenn sie jetzt noch ein Attest von Dir verlangen, das ist dann die sogenannte Folgebescheinigung, also wenn Du weiter krank bist. Aber wie gesagt erst im Nachhinein gibt es das nicht.
Hab ich noch nie gehört und kann mir auch nicht vorstellen dass das rechtens ist bzw das du dazu verpflichtet bist. Auf einem Attest steht drauf was du hast bzw weshalb du irgendwas nicht machen darfst. Zb. Das du wegen Rücken nicht schwer heben darfst. Den AG geht es bei einer normalen krankmeldung nix an was du hast
Attest also eine bestätigung für die arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Attest = Bescheinigung, Bestätigung
Eine AUB ist ein Attest, aber umgekehrt ein Attest nicht zwangsläufig eine Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit.
Solange keine AUB vorgelegt wurde, "darf" man weiter auf der Arbeitsstelle erscheinen. Und genau dieses Attest vermisst der Arbeitgeber scheinbar.
Bestätigt das 1. Attest lediglich das Aufsuchen der Praxis ...
Dein AG hat nur Anspruch auf die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, mehr nicht.
Diagnosen, Prognosen etc. gehen deinen AG nichts! an.
In einem Attest kann ein Arzt alles mögliche bestätigen. Egal was, es geht den Arbeitgeber nichts an.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ein amtliches Formular für den Arbeitgeber und die Krankenkasse, mit dem du krankgeschrieben wirst und nicht zur Arbeit musst.
Bei der Ausfertigung für die Krankenkasse steht auch eine Diagnose (über Kürzel) drin. Die Diagnose geht den Arbeitgeber auch nichts an.
Verzeihung, der Daumen ab ist falsch! Auf ist Richtig......Mea Culpa
genau so ist es. es gibt noch eine folgebescheinigung wenn du länger genau im anschluss doch noch nicht gesund bist