Arbeitszeugnis ok?

7 Antworten

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Wie ich es beurteile bzw. was mir auffällt:

  • Zeugnisse sollten immer komplett hochgeladen werden, da man sie nur ganzheitlich bewerten kann; hier fehlen z. B. die Einleitung (Vorname, Zuname und Eintrittsdatum), Berufsbezeichnung, Tätigkeitsbeschreibung, Leistungsbeurteilung sowie Schlussformulierung. Insbesondere die Letztgenannte dient zur nochmaligen Bestätigung der Leistungsbewertung und wird im gegenteiligen Fall als Distanz zu den bisherigen Äußerungen gesehen. Nicht zuletzt deshalb pflegen es viele Personaler, ein Zeugnis von unten nach oben zu lesen.
  • Das Wort fehlerfrei braucht dich nicht zu irritieren. Genauso verhält es sich schließlich auch mit einwandfrei. Vorsicht ist nur geboten bei der Negationstechnik, wenn es z. B. lautet nicht die geringsten Fehler, nicht die geringsten Beanstandungen oder nicht uninteressant, weil der Arbeitgeber damit das Gegenteil ausdrückt.
  • Die Verhaltensbeurteilung ist gut bis sehr gut, doch am sichersten fährst du mit folgender Formulierung: Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets einwandfrei.
  • Im ersten Absatz fehlt vielfach das Wort stets, um es weiter zu optimieren.
  • Ebenso wichtig: Achte darauf, dass das Zeugnis keine Fehler enthält, d. h. keine Rechtschreib-, Grammatik-, Zeichensetzungs-, Inhalts-, Form- (mal Blocksatz, mal linksbündig wäre falsch) und Stilfehler (begonnen am 15.05., aber geboren am 10. Mai wäre falsch). Bedenke: Selbst, wenn der Arbeitgeber diese Fehler begeht - sie fallen auf dich zurück, denn du hättest sie bemerken und reklamieren müssen. Tust du es nicht, kann der Leser dir Nachlässigkeit unterstellen.
  • Achte zu guter Letzt darauf, dass das Ausstellungsdatum mit dem Beendigungsdatum übereinstimmt, da man sonst Zeugnisstreitigkeiten unterstellen kann.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen!

linizzel 
Beitragsersteller
 02.10.2013, 12:42

Wow vielen Dank für deine ausführliche und informative Antwort. Ich habe das Zeugnis jetzt schon freigegeben, da ich es ja auch für meine Bewerbungen brauche, aber die von dir angesprochenen Punkte sind meines Erachtens alle eingehalten worden (Stil, korrekte Einleitung, Berufsbezeichnung, Tätigkeitsbeschreibung, Leistungsbeurteilung).

Bei dem ersten Absatz ist noch der Satz vorgeschaltet "Frau X erfüllte ihre Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.", was ja einem ,sehr gut' entspricht, oder?

Als Schlussformulierung steht bei mir:

"Frau X verlässt uns auf eigenen Wunsch. Wir bedanken uns bei Frau X für ihre stets ausgezeichnete Arbeit und wünschen ihr für die Zukunft weiterhin viel Erfolg."

Ich habe extra noch den Teil "weiterhin viel Erfolg" einfügen lassen, da ich denke, dass er zeigt, dass ich in meinem ,alten' Unternehmen auch Erfolg hatte, oder?

Kathy34  02.10.2013, 20:36
@linizzel
  • zu Frage 1: Ja, das entspricht einem sehr gut.
  • zu Frage 2: Ja, das zeigt es. Weiter optimieren lässt sich die Schlussformulierung noch durch die Bedauernsfloskel, wozu ich gleichzeitig rate.
verreisterNutzer  07.10.2013, 00:34
@Kathy34

Ergänzung zu Frage 2: Wenn es komplett und gut sein soll, müsste hier üblicherweise die private und berufliche Zukunft angesprochen werden - aber daran sollte es im Endeffekt wohl nicht scheitern...

Kathy34  08.10.2013, 21:57
@linizzel

Danke für das Sternchen :-)

Ich finde es gut.

Nachdem du das Zeugnis mit deinem Kommentar vor ca.fünf Minuten vervollständigt hast, kann man im Großen und Ganzen von einem guten Zeugnis,also einer zwei,ausgehen.

Wichtig ist immer das Zeugnis in seiner Gesamtheit,sonst gibt es keine ordentliche Bewertung.

Das ist ein gutes bis sehr gutes Zeugnis. Du suchst Fallstricke wo keine sind...

linizzel 
Beitragsersteller
 01.10.2013, 15:58

Danke. Will nur sichergehen, weil es teilweise echt schwer zu deutende Formulierungen gibt beim Arbeitszeugnis.

das ist super. Und fehlerfrei bedeutet ohne fehler