arbeitszeitgesetz - an wen geht das bußgeld, wenn man weniger als 11 std pause hat

6 Antworten

Es müssen meines Wissens nach nur 10,5 Stunden dazwischen liegen. Das gilt immer vom Dienstende bis zum Dientbeginn des nächsten Dienstes müssen es 10,5 Stunden sein. Solange der Arbeitnehmer das nicht anklagt wird nichts passieren. Schwierig wird es, wenn in so einem Fall ein Arbeitsunfall passiert. Die Versicherungen fragen dann genau nach wie die Person gearbeitet hat und wenn dann so was rauskommt müssen die nicht zahlen. Der Arbeitgeber sollte also auf keinen Fall so etwas zulassen. Auch die Freiwilligkeit des Arbeitnehmers setzt diese Regelung nicht außer Kraft.

Geldstrafen bei Verstößen gegen das Arbeitsgesetz gehen zugunsten der Staatskasse. Auch du bist dem Arbeitszeitgesetz unterworfen und somit gibt es keine Freiwilligkeit. Etwas anderes ist es bei Ausnahmesituationen von Seiten deines Arbeitgebers, hier kann eine Verkürzung der Ruhezeit angeordnet werden, muss aber ausgeglichen werden. Auch hier kann es Abweichungen von Branche zu Branche geben.

mmmmmax 
Beitragsersteller
 26.10.2010, 12:07

was heißt ausgleichen. normalerweise war jeder tag von 6-14uhr, 2 mal musste ich dann statt von 6-14 von 14-22 uhr arbeiten und dann aber am nächsten tag wieder von 6-14.

sind das die genannten ausnahmen oder ist das verboten? will es nur wissen, sollten das ausnahmen sein kann ich damit leben =)

raimo  26.10.2010, 14:16
@mmmmmax

In einem bestimmten Arbeitszeitraum, sagen wir drei Wochen, musst du eine bestimmte Anzahl von Pausenstunden belegen können. Das heißt, deine Ruhestunden stehen dir zu. wo wäre den dann die Grenze für deinen Arbeitgeber? Er könnte dich ja sonst rund um die Uhr beschäftigen.

Der Arbeitgeber ist für die Einhaltung der Ruhezeit verantwortlich. Das wird durch eine "Freiwilligkeit" nicht aufgehoben.

mmmmmax 
Beitragsersteller
 26.10.2010, 11:56

alles klar, danke. ich habe nämlich vor, gegen meinen arbeitgeber, der vertragsbrüchig geworden ist und zu wenig gehalt gezahlt hat, vor gerichti zu gehen und wenn der mir schon so krumm kommt kann ich das doch auch direkt erwähnen. musste 2 mal von 14-22 und direkt morgens von 6-11 arbeiten und DAS GEHT NATÜRLICH NICHT ;)

muss nur noch klären, ob das stimmt was prophil sagt. dann läg ich ja drunter.

Ich denke, es gibt viele Branchen, wo das nicht so ist. Mein Pflegedienst arbeitet oft von 6-14 Uhr und nächste Schicht von 17-21 Uhr.

Sanja2  26.10.2010, 11:52

Das geht in Ausnahmefällen an einem Tag, dann darf die Person wenn sie abends bis 21 Uhr gearbeitet hat aber nicht am nächsten Tag wieder um 6 Uhr anfangen. Außerdem sind das so wie du es angibst 11 Arbeitsstunden am Tag, das ist ja wahnsinn wenn das die Regel wäre.

mmmmmax 
Beitragsersteller
 26.10.2010, 11:58
@Sanja2

hast du informationnen über die "ausnahmefälle"?

ich musste, wie oben erwähnt 2 mal von 14-22 und dann von 6-11 arbeiten. sind das "ausnahmen"?

schwabinggirl  26.10.2010, 12:38
@mmmmmax

doch, manchmal kommt morgens wieder der gleiche wie am Abend zuvor. Wie gesagt: das liegt sicher an der Branche. Krankenhaus, Pflegedienst, Flugverkehr...

Nein, du kannst dir nicht das Taschengeld aufbessern :-) Das Bußgeld ist eine Strafe für den Arbeitgeber, kein Schmerzensgeld für den Arbeitnehmer.

mmmmmax 
Beitragsersteller
 26.10.2010, 11:57

ok, auch ne wichtige info. hab ich mir schon gedacht, auch wenn das gesetz natürlich grundsätzlich dafür ausgelegt ist, "den arbeitnehmer zu schützen".

mir gehts schon gut, wenns meinen feinen schlecht geht :)

GoodFella2306  26.10.2010, 12:02
@mmmmmax

Naja, den Arbeitnehmer zu schützen heißt ja nicht, ihm die Taschen zu füllen ;-)

mmmmmax 
Beitragsersteller
 26.10.2010, 12:05
@GoodFella2306

aber es heißt dem ag die taschen zu leeren :D

GoodFella2306  26.10.2010, 12:11
@mmmmmax

Wenn das deine Intention ist, dann würde ich mir nochmal Gedanken über mein Verhalten gegenüber anderen Menschen machen. Ein Arbeitgeber ist dazu da, mir für die geleistete Tätigkeit einen entsprechenden Lohn zu zahlen, mehr nicht. Wieso sollte man ihm die Taschen leeren? Er hat sich ein Unternehmen aufgebaut, trägt das Risiko und die Verantwortung für viele Mitarbeiter.

mmmmmax 
Beitragsersteller
 26.10.2010, 12:27
@GoodFella2306

ein arbeitgeber sollte auch den vereinbarten lohn, sowie das ulaubsgeld, das dem AN zusteht bezahlen und nicht am telefon sagen "ne, sie kriegen nicht das was im vertrag steht. wir handhaben das anders".

das, was in dem betrieb ablief war kein risiko oder verantwortung, das war sklavenarbeit und abzocke.

GoodFella2306  26.10.2010, 21:02
@mmmmmax

Wenn er gegen Vertragsbestandteile verstößt, kannst du dich rechtlich dagegen wehren, und da du einen schriftlichen Vertrag hast, sind deine Chancen sehr gut. Was die Arbeitsbedingungen anbelangt: Es steht dir frei zu kündigen und woanders anzufangen.

mmmmmax 
Beitragsersteller
 26.10.2010, 21:57
@GoodFella2306

ich arbeite nicht mehr dort, deswegen krieg ich vrermutlich auch mein geld nicht ;) wollte morgen oder so zum arbeitsgericht und wollte eben wissen, ob ich das mit der arbeitszeit auch erwähnen sollte.

GoodFella2306  27.10.2010, 16:30
@mmmmmax

Selbstverständlich kannst du auch auf Zahlung bestehen, wenn du nicht mwehr dort arbeitest. Und das Erwähnen der Sache mit der Arbeitszeit ist sicherlich auch sinnvoll, denn das dürfte den Eindruck sicher bestätigen, den du von dem Arbeitgeber schilderst.