Arbeitszeit nachholen
Liebe Community,
ich bin Student und arbeite als studentische Hilfskraft nebenher an der Uni. Über die Weihnachtszeit konnte und wollte ich arbeiten, da jedoch jeder andere Urlaub genommen hatte, durfte ich nicht arbeiten. Da ich dachte, dass ich die Stunden nachholen sollte, wollte ich gestern arbeiten kommen. Es hätte auch jemand da sein sollen, aber es war niemand da. Ich stand in der Kälte vor meinem Arbeitsplatz ne halbe Stunde und konnte die Arbeit nicht einmal nachholen.
Ich bin jetzt ein wenig verärgert. Muss ich die Stunden denn nun wirklich nachholen oder nicht? Wo kann ich sonst Hilfe im Netz finden oder Gesetzestexte die Klarheit verschaffen?
2 Antworten
bei einem normalen Betrieb, wird, wenn dieser einen oder einige Tage zumacht, diese Zeit als Urlaub verbucht. Von Nachholen ist eigentlich nie die Rede
Wenn der Arbeitgeber im Annahmeverzug ist, ist der Arbeitnehmer nicht zur Nachleistung verpflichtet. Handelt es sich um Betriebsferien, dann muss dies dem Arbeitnehmer auch bekannt sein - der Arbeitgeber darf aber über 3/5 des zustehenden Jahresurlaubs daraus für Betriebsferien verfügen, heißt er darf dies fix verplanen.
Betriebsferien müssen aber aus der regelmäßigen betrieblichen Übung hervorgehen - sie können also nicht von heute auf morgen einfach so angesetzt werden, sonst würde dies § 7 Abs.1 BUrlG zuwiderlaufen - es sollte also min. 1 Jahr vorher angekündigt werden oder im Arbeitsvertrag festgehalten sein. Wäre dies der Fall, so gilt der Urlaub nicht als genommen und es tritt § 615 BGB an diese Stelle - der Annahmeverzug, Anspruch auf Vergütung besteht also in beiden Fällen, nur die Grundlage ändert sich!
Nachtrag - hat der Arbeitnehmer zu wenig Urlaubsanspruch, so kann er zur Nachleistung aufgefordert werden bspw auch Abzug von ausgebauter Mehrarbeit.