Arbeitsunfall aber als solcher nicht gemeldet?

5 Antworten

Guten Morgen,

es ist rein theoretisch eigen verschulden. Du hast deine Arbeitsschuhe nicht angezogen. Stallkappen sollten immer drin sein. Vorallem wenn du es nicht gemeldet hast ist noch schlimmer. Die Versicherungs in der ausssetzung für die Arbeit tritt nicht in Kraft.

Dass es eben nicht als Arbeitsunfall bekannt ist. Sprich, bei späteren Problemen.. ganz dumm.

Natürlich ist es eh eine Sache, dass Du nicht die angemessene Schutzkleidung- hier: Schuhe ´- anhattest. Denn das ist einfach Grundlage für alle Ansprüche.

Ich kienn das Problem.. war immer ein Riesenakt, dass bei uns durchzusetzen.

Die Berufsgenossenschaft kann nämlich bei fehlender Schutzkleidung gar seltsam werden.

Kurz gesagt: Du hast es also als normalen Unfall laufen lassen. Okay. Wenn keine Folgeschäden kommen: Schwein gehabt.

Würde doch noch was auftreten.. dann würden die Probleme losgehen.

Aber wir drücken einfach mal die Daumen,d ass alles gut verheilt.

Und nächstes Mal auch bei solchen kurzen Aktionen immer dran denke: Arbeitsschuhe an. Auch wenn´s nur kurz.. dann bist Du immer auf der sicheren Seite.

Alles GUte!

Welche Folgen kann die Nichtmeldung eines Arbeitsunfalls haben?

Also die Versicherte Tätigkeit, der Unfall und der Erstschaden müssen per Vollbeweis bewiesen sein. Hier droht bei Nichtmeldung immer ein Beweisproblem, was sich im Nachhinein meistens nicht beheben lässt.

Sollte es zu einer länger andauernden Behandlungsbedürftigkeit, einem Dauerschaden oder zu Spätschäden kommen, können daraus finanzielle Nachteile entstehen.

Außerdem (ob es dich interessiert oder nicht) leistet im Zweifel die Krankenkasse und diese Kosten finden sich irgendwo in deren Beitragssatz wieder. Wenn Einer seine Meldungen nicht macht, fällt das kaum ins Gewicht. Da das aber viele Menschen ähnlich (wie du) halten, dürfte das unter dem Strich schon einem Menge Kohle sein... Den Beitrag für die BG zahlt der Arbeitgeber allein. Die Leistungen der Krankenkassen sind prinzipbedingt i.d.R. niedriger als die der BGen.

Solange das keiner der Krankenkasse erzählt wird da gar nichts passieren.

Habe ich auch schon gemacht als ich mal einen Unfall auf dem Arbeitsweg hatte. Ich hatte einfach keine Lust die ganzen Formulare auszufüllen, die bei einem Arbeitsunfall anfallen.

Was kann es für folgen haben ??

deine KK hat dir doch nen fragebogen zugeschickt.. haste den nicht ausgefüllt?

Panazee  09.11.2016, 12:18

Den Fragebogen bekommt man nur, wenn man angibt, dass es ein Arbeitsunfall war.

Ich habe zumindest noch bei keinem Unfall, den ich als selbstverschuldet und im privaten Bereich statt gefunden angegeben habe, einen Fragebogen zugeschickt bekommen.

Saisonarbeiter2  09.11.2016, 12:23
@Panazee

ich schon, panazee

SiViHa72  09.11.2016, 12:24
@Panazee

Ja, stimmt, Panazee.

ich weiss es von meiner Cheffin und von mir selbst: wenn nicht als AF gemeldet, dann kommt nichts.

(Cheffin wollte, schon in Straßenschuhen, nur kurz der Köchin helfen, ..kriegte heiße Flüssigkeit auf den be-sandal-ten Fuss.

Die fuhr nach hause, sagte, dann, das ist ihr dort passiert.   Ich bin mal auf ner Bürobesorgung auf Eis ausgerutscht, war bei Hausarzt.. erst später ist mir klargeworden,d er hat das gar nicht als Arbeitsunfall aufgenommen. Heute weiss ich es besser und achte auf so was.)

Lumbago666  10.11.2016, 08:55
@SiViHa72

Der Unfallfragebogen der Krankenkassen hat nix mit dem Arbeitgeber, dessen Meldung oder irgendwelchen Angaben zu tun. Das sind zwei Paar Schuhe. Der Unfallfragebogen (KK) dient nur einem Clearing bei unklaren Leistungsausgaben, die auf einen Unfall hindeuten und bei denen ggf. Ansprüche gegen Dritte bestehen könnten (§§ 102 ff. SGB X). Steht also auf der AU-Meldung, einer Verordnung o.ä., irgendwas von Fraktur, Distorsion, etc., wird die Kasse von sich aus tätig.

Die BG führt natürlich auch kein Verfahren, falls der Unfall dort nicht gemeldet wurde.

failing82 
Beitragsersteller
 09.11.2016, 12:16

Habe noch nichts bekommen