Arbeitsunfall und kniescheibe kaputt

4 Antworten

Arbeitsunfall:da bekommst du nach 6wochen lohnfortzahlung verletztengeld von der für dich zuständigen berufsgenossenschaft für max.noch 72 wochen und ca 90%von deinem lohn.wenn nur deine krankenkasse für dich zuständig ist dann ca.70%.ansonsten ist zb.eine berufsunfähigkeitversicherung/privat oder unfallversicherung vorhanden?.schmerzensgeld kannst du von einem versicherten verursacher bekommen,unfallhergang? und dann evtl.eine.rechtsberatung etc..für deine berufliche zukunft/heilungchancen und op geben dir die ärzte auskunft.zur umschulung sollte die notwendig sein?,deine versicherungsträger wie zb.bg oder rentenversicherung.

Hallo, 1. NEIN bekommst kein Schmerzensgeld 2. Zahlt die krankenkasse nach 6 Wochen

§47 Höhe und Berechnung des Krankengeldes

(1) Das Krankengeld beträgt 70 vom Hundert des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (Regelentgelt). Das aus dem Arbeitsentgelt berechnete Krankengeld darf 90 vom Hundert des bei entsprechender Anwendung des Absatzes 2 berechneten Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen. Für die Berechnung des Nettoarbeitsentgelts nach Satz 2 ist der sich aus dem kalendertäglichen Hinzurechnungsbetrag nach Absatz 2 Satz 6 ergebende Anteil am Nettoarbeitsentgelt mit dem Vomhundertsatz anzusetzen, der sich aus dem Verhältnis des kalendertäglichen Regelentgeltbetrages nach Absatz 2 Satz 1 bis 5 zu dem sich aus diesem Regelentgeltbetrag ergebenden Nettoarbeitsentgelt ergibt. Das nach Satz 1 bis 3 berechnete kalendertägliche Krankengeld darf das sich aus dem Arbeitsentgelt nach Absatz 2 Satz 1 bis 5 ergebende kalendertägliche Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigen. Das Regelentgelt wird nach den Absätzen 2, 4 und 6 berechnet. Das Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt. Ist es für einen ganzen Kalendermonat zu zahlen, ist dieser mit dreißig Tagen anzusetzen.

Hoi.

  1. Schmerzensgeld bekommt man nur, wenn irgendjemand am Unfall Schuld hat. Um das also beurteilen zu können, solltest du uns den Unfall ausführlich beschreiben.

  2. Bei einem Arbeitsunfall bekommt man Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft, zuerst aber ja die Lohnfortzahlung durch deinen Arbeitgeber. Die Berufsgenossenschaft zahlt dir, über die Krankenkasse, 78 Wochen lang 80% vom Regelentgelt.

  3. Die Berufsgenossenschaft hat einen Berufshelfer, der mit dir zusammen den weiteren Berufsweg planen kann: sei es eine andere Arbeit, eine Umschulung oder Fortbildung.

Gute Besserung Loki

Du bekommst kein Schmerzensgeld, außer, Du hast eine private Unfallversicherung. Von der Krankenkasse bekommst du Krankengeld. Das ist befristet. Danach gibt es Arbeitslosengeld. Wenn Du nicht mehr als Koch arbeiten kannst, kann die Arbeitsagentur Dich umschulen. Überleg schon mal, was Du gern machen würdest und melde Dich schon mal dort.