Arbeitssuchend melden nach BFD Ende trotz Ferienjob?
Hallo, Ich habe im August 2020 mein BFD angefangen und bis 15.Mai gemach, d.h vorzeitig beendet. Anschließend habe ich mich für einen Ferienjob beworben, der am 14.Juni beginnen wird. Meine Frage ist jetzt, ob ich mich hätte arbeitssuchend melden müssen. Ich wollte kein Arbeitslosengeld beantragen und bin wieder zurück in der Familienversicherung. Im Oktober 2021 möchte ich anfangen zu studieren.
Liebe Grüße
2 Antworten
Nein, keiner muss sich arbeitssuchend bzw. dann bei Arbeitslosigkeit auch arbeitslos melden, wenn man seinen Lebensunterhalt auch anderweitig bestreiten kann und seinen KK - Beitrag selber zahlen kann bzw. dieser durch eine kostenlose Familienversicherung erst gar nicht anfallen würde.
Außerdem hättest Du dir durch dein BFD - gar keinen Anspruch auf ALG - 1 erworben, wenn Du ab deiner Arbeitslosigkeit innerhalb von 30 Monaten nicht min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast.
ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter stünde dir unter 25 wohnhaft bei ( nehme ich an ) den Eltern auch nicht zu, denn ihr bildet dann eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) wenn Du deinen Grundbedarf nach dem SGB - ll nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kannst.
Du könntest dann also nur gemeinsam mit den Eltern einen Anspruch haben, wenn der Gesamtbedarf nicht durch anrechenbares Einkommen gedeckt werden könnte und selbst dann müsste ggf. erst einmal ein evtl. vorrangiger Anspruch auf Wohngeld und ggf. Kinderzuschlag geprüft werden.
Soweit ich weiß, brauchst du dich nicht arbeitssuchend zu melden. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, ruf mal beim Arbeitsamt an. Die können dich beraten.