Arbeissuchend melden? Reicht der Anruf?
Hallo! Mir ist klar, dass es einen Unterschied zwischen arbeitssuchend und arbeitslos melden gibt.
Ich habe am 30.Mai. meine Kündigung zu Ende Juni bekommen. Habe am nächsten Tag sofort beim AA angerufen und Bescheid gegeben. Die Dame meinte, ich müsste jetzt nur noch online den Antrag auf ALG ausfüllen, auf eine Einladung warten (und natürlich hingehen) und am 1.Juli persönlich mit Ausweis beim AA aufkreuzen und mich arbeitslos melden. Habe extra nochmal nachgefragt, ob es sonst noch was gäbe, was ich tun müsste um mich arbeitssuchend zu melden. Sie sagte nein, das hätte ich mit dem Anruf erledigt.
Die Online-Zugangsdaten und einen Termin (Mitte Juli) habe ich erhalten.
Nun wollte ich den Antrag ausfüllen und musste feststellen, dass man erst arbeitssuchend gemeldet ist, wenn man persönlich da war. Stimmt das? Ich verstehe dieses Beamtenblabla langsam nicht mehr.
Heißt das jetzt, ich muss morgen sofort persönlich hin und einmal sagen "Hallo ich bin arbeitssuchend, auch wenn ich es ihnen schon am Telefon gesagt habe!"? Danach am 1. Juli hin: "Hallo, ich bin ab heute arbeitslos." Und dann nochmal hin zum Termin mit meinem Sachbearbeiter?
4 Antworten
Ich musste mich 2015 auch mal arbeitssuchend melden und da war ich auch verwirrt...weil auf manchen Seiten und manchen Prospekten gestanden hat, dass man auf JEDEN FALL persönlich vorbeikommen muss und auf anderen Seiten (ich rede ich von OFFIZIELLEN Websites der Arbeitsagentur) stand wiederum, dass ein Anruf genügt... also lange Rede kurzer Sinn:
Bei mir hat damals ein Anruf genügt.
Habe nun angerufen. Der Hinweis auf der Seite der Arebitsagentur ist laut Aussage der Dame am Telefon falsch. Die Arbeitssuchendmeldung muss nicht persönlich beim Amt erfolgen.
Lediglich die persönliche Arbeitslosmeldung spätestens am ersten Werktag der Arbeitslosigkeit ist Voraussetzung für ALG.
Danke nochmal!
Du hast dich durch Anruf arbeitsLOS gemeldet und alles richtig gemacht.
Du bekommst damit dann nicht nur Arbeitslosengeld sondern Stellenangebote, sofern vorhanden. Stellenangebote kannst du auch so auf deren Internetseite suchen.
Offenbar hast du die Frage nicht richtig gelesen, der FS hat sich telefonisch beim Amt gemeldet und damit die erste gesetzliche Pflicht erfüllt. Weiter schreibt er, dass er sich am 01.07.2017 dann persönlich beim Amt melden wird und ca, 14 Tage später einen Termin bei einem Sachbearbeiter hat.
Er hat damit alles richtig gemacht um ALG zu bekommen.
Soweit bin ich des Deutschen und des Lesens durchaus mächtig, um die Frage richtig gelesen und auch verstanden zu haben!
Falsch ist Deine Aussage, der Fragesteller habe sich mit seinem Anruf "arbeitsLOS" und gemeldet!
Das muss persönlich "vor Ort" geschehen.
Mit seinem Anruf hat er sich pflichtgemäß "arbeitsuchend" gemeldet.
Die ARBEITSLOS-Meldung muss persönlich erfolgen. Erst ab diesem Tag beginnt der Leistungsanspruch. Anrufen könntest du schließlich auch von Mallorca aus.
Arbeitssuchend melden, (also auf die bevorstehende Kündigung hinweisen) kann man VORAB auch telefonisch oder per mail.
Die frühzeitige Meldung soll ja bewirken, dass du evtl. nahtlos in eine neue Stelle vermittelt werden kannst. Das ist ohne einen persönlichen BESUCH KAUM DENKBAR:
Würde vorsichtshalber gleich Morgen persönlich vorbeigehen , Ausweis nicht vergessen.Das A-amt ist eine große Behörde, da weiß oft nicht die eine Hand , was die andere tut.Und Du weißt nicht , mit welcher Person Du telefoniert hast.
Das ist falsch
Die Arbeitslosmeldung muss persönlich vor Ort erfolgen, erst da - spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit - kann der Antrag auf die Gewährung von Arbeitslosengeld gestellt werden.
Durch eine telefonische Meldung ist das nicht möglich.