Arbeitslosengeld trotz Realschule nachholen?
Guten Tag, besteht die Möglichkeit, dass ich Arbeitslosengeld beziehe obwohl ich meine Mittlere reife nachhole. Ich habe in meinem Betrieb gekündigt und hätte somit eine Sperrzeit von 3 Monate. Angenommen ich würde mich beim Jobcenter als arbeitssuchend melden und nicht mitteilen das ich einen Kurs besuche, würde ich dann Arbeitslosengeld bekommen oder würde das ganze auffliegen?Ich freue mich auf eure Antworten !
4 Antworten
Das Jobcenter wird dich sehr schnell in Massnahmen stecken.
Wie regelst du dann den Schulbesuch?
Natürlich kommt das raus! Das ist Betrug...
Um Arbeitslosengeld zu beziehen, musst Du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehen & zumutbare Beschäftigungen annehmen. Bei Alg2 liegt die Latte für die Zumutbarkeit auch recht niedrig (von den gesetzlichen Vorgaben im SGB 2).
Leistungen zu beziehen bedeutet auch, dass das Jobcenter Dich regelmäßig zu Terminen einlädt oder Deine Eigenbemühungen kontrolliert oder Dich in Maßnahmen steckt, wenn sie es für richtig halten.
Wenn Du Deinen Realschulabschluss in Vollzeit nachholst, wird das also früher oder später zu Überschneidungen kommen & auffallen. Und wenn Du Deinen Mitteilungs- & Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen bist, kommen dann auch Konsequenzen auf Dich zu (siehe auch die andere Antwort).
Unter Umständen kann man den Abschluss an einer Abendschule nachholen & parallel Alg2 beziehen, bis man einen Job gefunden hat, mit dem man tagsüber seinen Lebensunterhalt verdienen kann.
Mit abgeschlossener Ausbildung bist Du in Deinem Bereich bestimmt in Jobs vermittelbar.
Dem Jobcenter geht´s darum, dass man schnellstmöglich seine Hilfsbedürftigkeit beendet & aus dem Leistungsbezug raus ist. Alles andere ist in der Regel für die nachrangig.
Das würde auffliegen und Du hättest eine Strafanzeige am Hals wegen Leistungsbetrugs.
Danke für die Antwort. Woher weiß das Jobcenter denn das ich eine Weiterbildung mache ?
Die wollen dich oft sehen und stecken dich in Massnahmen....
Gerade weil du noch sehr jung bist, wird das JC versuchen, dich schnellstmöglich in eine Tätigkeit zu bekommen.
Bei U25 ist der Vermittlungsdruck - Arbeit, Ausbildung - noch höher als bei den Ü25.
Wenn dich deine Fallmanager regelmäßig und zum Teil auch kurzfristig sehen wollen, dann hast du diese Termine zu nehmen oder du hast einen plausiblen Grund für eine Entschuldigung.
Weiterbildungen bekommen übrigens nicht nur Leute ohne abgeschlossenen Ausbildung, sondern auch durchaus qualifizierte Arbeitslose nach längerer Berufszeit. Da geht es darum, dass sie fachlich wieder aufden neuesten Stand gebracht werden. (Nicht jeder AG schult oder qualifiziert seine AN regelmäßig).
Wenn du schon eine Ausbildung hast, wird man dich umgehend in ein Beschäftigungsverhältnis oder in ein Praktukum vermitteln wollen.
Du hast nur wenige Möglichkeiten, so etwas abzulehnen.
Letztlich glaube ich wie die meisten hier, dass das nicht gutgehen wird.
In der Schule müsstest du Fehlzeiten belegen, beim JC nicht eingehaltene Termine begründen.
Wenn du auffliegst - was sehr wahrscheinlich ist - hast du eine Rückforderung (Zahlbetrag + KK-Beitrag) an der Backe sowie nicht selten noch ein Strafverfahren, die oft in ziemlichen Geldstrafen enden.
Und deine Frage " ...Woher sollen die denn wissen ..." finde ich schon ziemlich blauäugig. Wenn man dich beschuldigt, schwarz zu arbeiten, wirst auch du einknicken und von deiner Schule erzählen, denn eine Anzeige wegen Leistungserschleichung durch Schwarzarbeit ist dann noch mal ein anderes Kaliber, das willst auch du nicht haben.
Meinen Sie mit Termine Weiterbildungen? Denn eine Ausbildung habe ich bereits abgeschlossen. Die Termine, dachte ich kann ich in den Ferien nachholen. Wäre ein Zuschuss möglich, wenn ich angebe dass ich anschließend den Techniker machen möchte ?