Arbeitslosengeld und gleichzeitig Kindergeld?
Ich gehe momentan zu Arbendschule und wolte halbtag arbeiten momentan lässt es sich lange drauf warten da habe ich mir gedacht mich arbeitssuchend bzw.Arbeitslose zu melden. Momentan bekomme ich für die Schule Kindergeld=würde das dann wegfallen oder geht beides?
4 Antworten
du kannst natürlich alg2 beantragen, da du nur die abendschule besuchst und dem arbeitsmarkt zur verfügung stehst. das kindergeld wird dann von deinem bedarf abgezogen, wie auch dein einkommen aus arbeit nach abzug der freibeträge. wenn dann noch bedarf besteht, bekommst du aufstockende leistungen.
Es besteht bei Alg2 überhaupt kein Kindergeldanspruch laut "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15:
4.2 Kinder ohne Arbeitsplatz
Unabhängig von den unter Nr. 4.5 erläuterten Anspruchsvoraussetzungen wird Kindergeld auch für ein über 18 Jahre altes Kind bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gezahlt, wenn es nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit in Deutschland oder einer staatlichen Arbeitsvermittlung in einem anderen Staat der Europäischen Union sowie des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz als Arbeitsuchender gemeldet ist. Für ein Kind, das nur Arbeitslosengeld II bezieht, besteht kein Anspruch auf Kindergeld. Geringfügige Tätigkeiten schließen den Kindergeldanspruch nicht aus. Geringfügigkeit liegt vor, wenn die Bruttoeinnahmen im Monatsdurchschnitt nicht mehr als 450 € betragen.
Wenn Du zur Schule gehst, also in einer Ausbildung bist, hast Du Anspruch auf Kindergeld. Aber Du stehst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und bekommst deshalb kein Arbeitslosengeld 2. Auch nicht, wenn Du Dich Arbeit suchend meldest (das geht gar nicht, als Schüler.)...
Es hindert Dich aber niemand dran, einen Minijob oder anderen Aushilfsjob zu suchen.
Ja, oder. Aber nicht und....und wer ALG 2 kriegt, hat keinen Kindergeldanspruch mehr (den haben eh eigentlich die Eltern, es sei denn, der Abendschüler hat selbst ein Kind).
ts geht in die abendschule und steht somit dem arbeitsmarkt zur verfügung. auch schüler können natürlich alg2 beantragen, wenn das einkommen nicht ausreichend ist um den bedarf zu decken.
Dann besteht aber kein Anspruch auf Kindergeld, es sei denn, man hätte selber ein Kind. ALG plus Kindergeld geht nicht.
...da habe ich mir gedacht mich arbeitssuchend bzw. arbeitslos zu melden.
Nur bei "ausbildungssuchend" ist der Kindergeldanspruch vom 18. bis zum 25. Lebensjahr möglich (siehe "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15):
...und wollte halbtag arbeiten
Bei arbeitsuchend/arbeitslos gibt es für die Eltern nur bis zum 21. Lj. Kindergeldanspruch! Falls die "96" dein Geburtsjahr ist, haben die Eltern dann keinen Kindergeldanspruch mehr:
Wenn ich deine Frage richtig verstanden habe, möchtest du nur wissen, ob man (wenn auf beides Anspruch bestehen würde) gleichzeitig Arbeitslosengeld und Kindergeld bestehen würde.
Wenn du auf beides Anspruch hast, kannst du beides beziehen ohne das was voneinander abgezogen wird.
... oder wenn Chaosplayer96 sich ausbildungssuchend meldet!