Arbeitsrecht,Vertragsstrafe?
Hallo, ich hab seit 3 Monaten einen Minijob. Reinigen einer Schule mit Schlüsselobjekt. Um 6 Uhr bis 7:30, folgendes also: Ich bin immer um 5 Uhr schon hin und bin auch früher raus da ich ja früher hin bin. Jedoch gab es auch Tage wo ich nicht hin gegangen bin weil ich verschlafen hab etc., natürlich ohne Bescheid zu geben weil ich dachte man kann es eh nicht heraus finden. Ich war diese Woche komplett nicht mehr auf der Arbeit habe jedoch gesagt das ich auf der Arbeit bin. Ende vom Lied heute kamen Bilder von meiner Chefin wie schrecklich es dort aussieht und eine Audio das Sie mir den ganzen Monat nicht zahlen wird und das ich mir einen guten Anwalt suchen soll weil es für mich teuer wird? Hilfe? Was kann jetzt passieren?
7 Antworten
Klarer fall, Eigenverschulden, warum sollen die dir den Lohn zahlen wenn du nicht Arbeitest? wenn ich zu spät zur Arbeit kam oder verschlafen und gar nicht erschienen bin wurden mir auch die Stunden dafür abgezogen.
Selbstverständlich. Im Falle des Verlusts des Verfahrens wirst Du die Gerichtskosten tragen.
Er trägt auch den Schaden des Unternehmens dadurch,.
Er verliert nicht nur seinen Lohn, sondern das Geld, was sein Chef daran macht, darf er bezahlen.
Korrekt
Du wirst alle kosten tragen müssen, vom Gericht, den Verlust den dein Arbeitgeber entstanden ist wirst du gerade stehen müssen.
Wie viel sind das ungefähr? Ich hab nicht die Möglichkeit mehrere Tausend zu zahlen und als Lohn hab ich nur 250€ bekommen.
Hast nur 2 Möglichkeiten, deine Cheffin bitten von einer Gerichtsverhandlung abzusehen und für entstandenen Schaden aufkommen wenn möglich durch Ratenzahlung.
Im Falle einer Verhandlung musst du eh alle Kosten tragen und erfragen ob das auf raten gemacht werden kann da du nicht fähig bist für die Gesamtkosten aufzukommen und dir wären dessen einen anderen Job suchen um das Geld zu zahlen, Voraussetzung du ziehst nicht den gleichen Mist mit dem neuen Job ab.
Wenn Rate abgelehnt wird kommen die Pfänder ins Spiel um die Kosten zu decken.
musst du eh alle Kosten tragen
Nein.
Beauftragt der Arbeitgeber einen Anwalt mit seiner Vertretung, trägt der Arbeitgeber dessen Kosten in der 1. Instanz selbst - on er nun gewinnt oder nicht.
Ich denke mal das der Arbeitgeber sich die kosten auch wieder holen wird, denn er musste den Anwalt ja nur wegen der Arbeitsvernachlässigung des BE beauftragen.
Ich denke mal das der Arbeitgeber sich die kosten auch wieder holen wird,
Kann er aber nicht!
Was verstehst Du an meiner Aussage nicht? In der 1. Instanz des Arbeitsgerichtsverfahren trägt jede Partei die ihr entstandenen Kosten für einen beauftragten Anwalt (der dann noch nicht zwingend vorgeschrieben ist) selbst! So bestimmt es das Arbeitsgerichtsgesetz ArbGG § 12a "Kostentragungspflicht" Abs. 1 Satz 1:
In Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozeßbevollmächtigten oder Beistands.
Ich denke, da kann man auf jeden Fall juristisch gegen Dich wegen Vertragsbruches vorgehen. Der Arbeitgeber wird gute Chancen auf Erfolg haben.
Jedoch gab es auch Tage wo ich nicht hin gegangen bin weil ich verschlafen hab etc., und mein Chef zahlt mir mein Lohn auch immer viel zu wenig
Verständlich, oder
du hast deinen job nicht erledigt, dadurch ist ein Schaden entstanden. Deinen Job musste jemand anders erledigen. nun rate mal wer dafür verantwortlich ist
und hast die Fristlose erhalten?
Die Fristlose Kündigung und der einbehalten Lohn für die nicht geleistete Arbeit ist da noch das kleinste Problem. Hier steht Strafrechtlich ein Betrug im Raum und auch ein Schadensersatz der dem Unternehmen dadurch entstanden ist.
Ich hoffe die Kündigung und Rückzahlung vom Lohn.
Aber können noch mehr kosten auf mich hinzu kommen?