Arbeitsrecht - zugesagte Stelle anders besetzt?
Moin, eine Frage zum Arbeitsrecht: Mein Bruder arbeitet im Ö-Dienst und hatte vom Dezernatsleiter per Mail eine Zusage, dass er auf eine höherwertige Stelle (E15) befördert wird. Darin ist sogar die Stellennummer hinterlegt, auf die mein Bruder kommen sollte. Der Dezernatsleiter hat das aber schleifen lassen. Jetzt ist er in Ruhestand gegangen. Der Nachfolger hat meinem Bruder eine Mail geschrieben, dass er das Verfahren unterstützt und fortsetzt. Nun hat er aber meinen Bruder einbestellt und ihm mitgeteilt, dass die Stelle schon anderweitig besetzt worden sei. Das Verfahren war angestoßen, mein Bruder war für die bestehende Stelle mit Stellennummer vorgesehen, der neue Dezernatsleiter hat die Beförderung zugunsten eines anderen Mitarbeiters gestoppt, meinen Bruder aber bewusst angelogen (auch in mehreren Gesprächen). Ich vermute, man kann die höherwertige Stelle trotz der Zusage per Mail nicht einklagen? (Ich weiß, dass die Beurteilung schwierig ist, wenn man die Inhalte nicht genau kennt - danke aber für Kommentare!)
3 Antworten
Der Angestellte wird nicht befördert - er wird eingruppiert.
Es gibt Möglichkeit 1 - die Stellen sind bewertet. Dann ist er mit der Tätigkeit welche er ausübt = eingruppiert.
Möglichkeit 2 - es gab in der Behörde eine freie Stelle E15 für welche dein Bruder die Qualifikation mitbringt. Freie Stellen sind auszuschreiben- dann ging dem ganzen ein Bewerbungsverfahren voran - und dein Bruder hat die Stelle nicht bekommen, da andere besser geeignet waren.
Möglichkeit 3- in den Tätigkeiten deines Bruder hat sich nichts geändert, man wollte nur die Eingruppierung prüfen. Oder man wollte ihm auf dem Papier Tätigkeiten übertragen, die vielleicht die Eingruppierung in die E 15 rechtfertigen.
Hat ein Dezernatleiter Personalbefugnis? (Einstellen/ Entlassen?) . Falls nein, kann dieser höchstens befürworten.
Aber die Tür zum Personalrat ist bestimmt auch für deinen Bruder geöffnet.
Die Möglichkeit der Konkrrentenklage gibt es im Angestelltenbereich meines Wissens nicht. Eine Eingruppierungsklage - Na ja ca., 80% scheitern.
Kein Vertrag, keine Klage. Handschlaggeschäfte sind nur noch im Diamantenhandel üblich.
Unterstell nicht gleich eine Lüge..der kann das durchaus vorgehabt haben und dann kam irgendwelcher interner Quark dazwischen.. alles schon gehabt (ärgerlich so oder so)
Red doch mal (bzw er) mit dem Personalrat.
Ich denke aber, er hat leider schlechte Karten.
Trotzdem, erkundigen würde ich mich definitiv.
Naja, ne Mail gibt es. Aber ich bin auch pessimistisch. Voll ins Gesicht gelogen ("nein, wir machen das so, wie mein Vorgänger es angestoßen hat").