Bekommt man Arbeitslosengeld, wenn man noch zuhause wohnt?
Hallo,
Ich bin jetzt seit gut einem Halben jahr Arbeitslos. Ich habe vor einem jahr meine Ausbildung zum Koch agefangen aber ich habe nach einem Halben jahr wieder aufgehört , weil ich gemerkt habe das dieser beruf auf dauer doch nichts für mich ist. als ich gekündigt habe bin ich auch sofort zum arbeitsamt um mich Arbeitslos zu melden, aber die Mitarbeiterin die das mit mir gemacht hat hat auf die Frage ob ich Arbeitslosengeld bekomme völlig selbstverständlich "Nein" gesagt, da ich noch zuhause wohne. Soweit ich das jetzt aber im Internet gelesen habe steht mit mindestens für ein Jahr Arbeitslosengeld zu oder nicht? oder hab ich da was nicht beachtet?
schonmal danke im Vorraus :)
4 Antworten
Das eine Jahr Arbeitslosengeld steht Dir nur zu, wenn Du zuvor eine bestimmte Zeit gearbeitet hast.
Du könntest ALG 2, also Hartz IV beantragen, da könnte es aber passieren, dass Du nichts bekommst, wenn Deine Eltern so viel verdienen, dass Du ebenfalls versorgt bist. Deine Eltern sind Dir gegenüber unterhaltspflichtig.
Die Regelanwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (zum Beispiel Beschäftigung, Krankengeldbezug) gestanden haben.
Du kannst natürlich einen Antrag auf ALG 2 stellen, aber ALG 2 gibt es nicht rückwirkend.
mein vater ist frührentner und meine mütter verdient auch nur knapp über 1000
Und da schmeißt du deine Arbeit hin? Such dir wenigstens einen Job, damit du deine Eltern ein wenig entlastest.
Soll das heißen, du lungerst seit einem halben Jahr bei deinen Eltern rum, ohne dich um einen Job zu kümmern? Aber eigentlich reicht es ja, wenn Mutti Arbeit hat und ein wenig Geld für dich rein bringt.
steht mit mindestens für ein Jahr Arbeitslosengeld zu oder nicht?
Klar, nach einem halben Jahr Ausbildung braucht man mindestens ein Jahr Pause.
Und was berechtigt Dich zu diesen vorurteilsbehafteten und beleidigenden Unterstellungen, für die es nach den Aussagen der Frage nicht den geringsten Anlass gibt???
für die es nach den Aussagen der Frage nicht den geringsten Anlass gibt
Sorry, aber das sehe ich (nach den Aussagen der Frage!!!!!) anders.
Ach ja?
Aber wie Du das bloß subjektiv "siehst", spielt überhaupt keine Rolle!
Nenn doch mal die konkreten Aussagen - ohne Interpretation -, von denen Du meinst, sie könnten Dich zu solchen Diffamierungen berechtigen!
AlG 1 bekommst du erst wenn du 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hast.
AlG 2 (Hartz IV) müsstet ihr als Familie gemeinsam beantragen. Auch das Kindergeld für dich, müssen deine Eltern zurück zahlen, wenn du bereits 18 bist und gar nichts tust.
Was machst du denn jetzt die ganze Woche?
bis letzte woche hatte ich noch einen kleinen nebenjob aber da hab ich auch nur gearbeitet wenn ich gebraucht wurde. Im moment suche ich mir was neues. achja ich hab vergessen zu erwähnen das ich ab nächstes jahr april zur bundeswehr gehe^^ also diese frage hier sollte jetzt wirklich nur als frage sein, weil mir das ziemlich komisch vorkam damals das die sofort nein gesagt hat als ich nach arbeitslosengeld gefragt hab. ich bemühe mich sehr einen aushilfsjob zu bekommen^^
Nein steht dir nicht, dafür musst du erstmal 2 Jahre gearbeitet haben.
Nein steht dir nicht
Woher willst Du das denn wissen?!?!
Du kennst doch überhaupt nicht die persönlichen Voraussetzungen des Fragestellers, ob er also z.B. die Anwartschaftszeit durch Arbeit vor der abgebrochenen Ausbildung schon erfüllt hat!
gearbeitet
Nun hau doch dem armen Kerl nicht noch solche Fremdwörter um die Ohren.
Hideaway, diese herablassenden kommentare hier müssen echt nicht sein. ich habe eine ganz normale frage gestellt und ich wollte mich zu diesem thema nur informieren. logisch hab ich das halbe jahr immer irgendwo gearbeitet, aber erstmal sowas kommentieren...
logisch hab ich das halbe jahr immer irgendwo gearbeitet
Was in gewissem Widerspruch zu dem Begehren von ALG 1 steht.
@ Hideaway:
Was in gewissem Widerspruch zu dem Begehren von ALG 1 steht.
Tut es nicht!
Erstens ist es ein Unterschied, ob man sich von Job zu Job hangeln muss oder in einem festen Arbeitsverhältnis steht.
Zweitens darf man auch beim Bezug von Arbeitslosengeld 1 ein geringes Entgelt verdienen (maximal 15 Wochenstunden und 165 € monatlich anrechnungsfrei).
naja also mein vater ist frührentner und meine mütter verdient auch nur knapp über 1000 :D weiß ja nicht ob das als "ausreichend" bezeichnet werden könnte