Bekommt man Arbeitslosengeld, wenn man noch zuhause wohnt?

4 Antworten

Das eine Jahr Arbeitslosengeld steht Dir nur zu, wenn Du zuvor eine bestimmte Zeit gearbeitet hast. 

Du könntest ALG 2, also Hartz IV beantragen, da könnte es aber passieren, dass Du nichts bekommst, wenn Deine Eltern so viel verdienen, dass Du ebenfalls versorgt bist. Deine Eltern sind Dir gegenüber unterhaltspflichtig. 

Girschdien  26.11.2015, 13:17

Die Regelanwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (zum Beispiel Beschäftigung, Krankengeldbezug) gestanden haben.

FrittenFritz31 
Beitragsersteller
 26.11.2015, 13:17

naja also mein vater ist frührentner und meine mütter verdient auch nur knapp über 1000 :D weiß ja nicht ob das als "ausreichend" bezeichnet werden könnte 

Girschdien  26.11.2015, 13:18
@FrittenFritz31

Du kannst natürlich einen Antrag auf ALG 2 stellen, aber ALG 2 gibt es nicht rückwirkend.

Hideaway  26.11.2015, 13:21
@FrittenFritz31

mein vater ist frührentner und meine mütter verdient auch nur knapp über 1000

Und da schmeißt du deine Arbeit hin? Such dir wenigstens einen Job, damit du deine Eltern ein wenig entlastest.

Familiengerd  26.11.2015, 13:46
@Hideaway

@ Hideaway:

Kannst Du hier nichts Anderes als stänkern??

Soll das heißen, du lungerst seit einem halben Jahr bei deinen Eltern rum, ohne dich um einen Job zu kümmern? Aber eigentlich reicht es ja, wenn Mutti Arbeit hat und ein wenig Geld für dich rein bringt.

 steht mit mindestens für ein Jahr Arbeitslosengeld zu oder nicht?

Klar, nach einem halben Jahr Ausbildung braucht man mindestens ein Jahr Pause.

Familiengerd  26.11.2015, 13:37

Und was berechtigt Dich zu diesen vorurteilsbehafteten und beleidigenden Unterstellungen, für die es nach den Aussagen der Frage nicht den geringsten Anlass gibt???

Hideaway  26.11.2015, 13:43
@Familiengerd

 für die es nach den Aussagen der Frage nicht den geringsten Anlass gibt

Sorry, aber das sehe ich (nach den Aussagen der Frage!!!!!) anders.

Familiengerd  26.11.2015, 14:08
@Hideaway

Ach ja?

Aber wie Du das bloß subjektiv "siehst", spielt überhaupt keine Rolle!

Nenn doch mal die konkreten Aussagen - ohne Interpretation -, von denen Du meinst, sie könnten Dich zu solchen Diffamierungen berechtigen!

AlG 1 bekommst du erst wenn du 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hast.

AlG 2 (Hartz IV) müsstet ihr als Familie gemeinsam beantragen. Auch das Kindergeld für dich, müssen deine Eltern zurück zahlen, wenn du bereits 18 bist und gar nichts tust.

Was machst du denn jetzt die ganze Woche?

FrittenFritz31 
Beitragsersteller
 26.11.2015, 13:32

bis letzte woche hatte ich noch einen kleinen nebenjob aber da hab ich auch nur gearbeitet wenn ich gebraucht wurde. Im moment suche ich mir was neues. achja ich hab vergessen zu erwähnen das ich ab nächstes jahr april zur bundeswehr gehe^^ also diese frage hier sollte jetzt wirklich nur als frage sein, weil mir das ziemlich komisch vorkam damals das die sofort nein gesagt hat als ich nach arbeitslosengeld gefragt hab. ich bemühe mich sehr einen aushilfsjob zu bekommen^^

Nein steht dir nicht, dafür musst du erstmal 2 Jahre gearbeitet haben.

Familiengerd  26.11.2015, 13:42

Nein steht dir nicht

Woher willst Du das denn wissen?!?!

Du kennst doch überhaupt nicht die persönlichen Voraussetzungen des Fragestellers, ob er also z.B. die Anwartschaftszeit durch Arbeit vor der abgebrochenen Ausbildung schon erfüllt hat!

Hideaway  26.11.2015, 13:29

gearbeitet 

Nun hau doch dem armen Kerl nicht noch solche Fremdwörter um die Ohren.

FrittenFritz31 
Beitragsersteller
 26.11.2015, 13:34
@Hideaway

Hideaway, diese herablassenden kommentare hier müssen echt nicht sein. ich habe eine ganz normale frage gestellt und ich wollte mich zu diesem thema nur informieren. logisch hab ich das halbe jahr immer irgendwo gearbeitet, aber erstmal sowas kommentieren... 

Hideaway  26.11.2015, 13:46
@FrittenFritz31

logisch hab ich das halbe jahr immer irgendwo gearbeitet

Was in gewissem Widerspruch zu dem Begehren von ALG 1 steht.

Familiengerd  26.11.2015, 14:04
@Hideaway

@ Hideaway:

Was in gewissem Widerspruch zu dem Begehren von ALG 1 steht.

Tut es nicht!

Erstens ist es ein Unterschied, ob man sich von Job zu Job hangeln muss oder in einem festen Arbeitsverhältnis steht.

Zweitens darf man auch beim Bezug von Arbeitslosengeld 1 ein geringes Entgelt verdienen (maximal 15 Wochenstunden und 165 € monatlich anrechnungsfrei).