Arbeitslosengeld während Auslandsaufenthalt Sprachreise/schule
Hallo,
demnächst läuft mein Arbeitsvertrag aus und ich würde anschließend für ein halbes Jahr ins Ausland um mein Englisch zu verbessern, damit ich bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt habe. (Sprachschule im Ausland privatfinanziert)
Frage: Bekomme ich für diese Zeit ALG I ? Oder zumindest für ein paar Monate... Einen Sprachkurs hier zubelgen bzw. welche die die Agentur anbietet ist keine Alternative für mich.
Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe!
4 Antworten
Wenn Du dem deutschen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, kannst Du auch keinen Leistungen erwarten.
Anspruch besteht nur,wenn du der Arbeitsvermittlung auch zur Verfügung stehst,also NEIN !
Hallo,
also ich kenne mich mit ALG nicht so gut aus, aber ich kann es mir nur schwer vorstellen, dass das geht.
Ich weiß, dass man Sprachreisen ins Ausland von der Steuer absetzen kann, wenn sie eindeutig für berufliches Fortkommen von Bedeutung sind, aber das wird Dir in Deinem Fall natürlich nicht viel nützen.
Vielleicht solltest Du am besten mal auf das Arbeitsamt, das für Dich zuständig ist, gehen und Dich dort erkundigen (Tipp: Frag lieber mehrere Sachbearbeiter, die haben oftmals alle eine andere Meinung).
Ansonsten könntest Du Dir nur noch überlegen, Dir irgendwie im Ausland einen kleinen Job zu suchen, den Du nachmittags/abends machen kannst und Dir davon das Leben und die Sprachschule finanzieren kannst.
Du kannst außerdem mal auf sprachreisen.org gucken, da gibt's sehr viele Infos zum Thema Sprachreise, eventuell steht da was zu. Wenn nicht kannst Du auch mal dort anrufen, die haben eine Beratungshotline, die werden Dir bestimmt genauere Auskünfte geben können.
Liebe Grüße! :)
Du kannst nicht auf Kosten der Arbeitslosenversicherung ein halbes Jahr Urlaub im Ausland machen. Wie kommst du auf so was?. Einen reinen Sprachkursus würde die Arbeitsagentur nicht mal im Inland finanzieren.
Wenn du dich aber ordnungsgemäß abmeldest, geht dein Anspruch im nächsten Jahr nicht verloren.
Natürlich steht dir dann ALG - 1 zu,wenn du die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt hast !
Da du dir nach deiner Ausbildung,die wahrscheinlich länger als 24 Monate gedauert hat,ein Anspruch von 12 Monaten erworben hast,steht der dir auch zu,wenn du dem Arbeitsmarkt wieder zur Vermittlung zur Verfügung stehst.
Solltest du die Kündigung aber durch Eigenverschulden verursacht haben oder gar selber gekündigt haben,würdest du erst einmal eine Sperre von 3 Monaten bekommen. Diese würde dann auch erst beginnen zu laufen,wenn du auch Anspruch auf ALG - 1 hast,also vermittelbar bist.
Unter Umständen hättest du dann auch noch einen Anspruch auf eine ALG - 2 Aufstockung durchs Jobcenter,wenn dein ALG - 1 zu niedrig ist.
Aber für diese Zeit würdest du nicht Kranken und Pflege versichert sein,darum müsstest du dich selber kümmern,evtl.könntest du wieder Familienversichert werden.
Nicht ganz richtig.
Ich habe letztes Jahr gekündigt. Bin zum Amt und hab mich arbeitslos und auch gleich gesagt, dass ich für ein paar Monate ins Ausland fahre. Als ich aus dem Ausland zurück kam, war die Sperre bereits abgelaufen und ich bekam sofort Geld. (Die mussten das natürlich noch erst berechnen, aber ich bekam Geld ab dem Ankunftstag.)
Dann hat dein Sachbearbeiter das eben verschlafen, oder du hast falsche Angaben gemacht. Die Sperrzeit setzt erst dann ein, wenn du auch den Anspruch auf AlG 1 hättest.
Sollte ja kein Urlaub sein, sondern eine Sprachschule, die mich für die Stellen, auf die mich bewerbe zusätzlich/besser qualifiziert. Naja...
Was ist denn wenn ich einfach gehe, würde ich dann bei Wiederankuft kein ALG bekommen, falls ich keinen Job hätte? Danke schonmal!