Arbeitslosengeld trotz voraussichtlichem Antritt einer Ausbildung?
Guten Abend zusammen,
durch Corona bin ich seit Anfang Dezember arbeitslos geworden. Nun habe ich mich entschieden eine zweite Ausbildung anzufangen und habe auch schon die Zusage für die Lehrstelle im April 2021. Nun bekomme ich aber immer noch die Jobvorschläge vom Arbeitsamt wo ich mich bewerben sollte. Ich frage mich wie das abläuft wenn ich dem Amt sage dass ich eine zweite Ausbildung anfangen werde, lassen die mich dann in ruhe? Normalerweise müsste mir bis dort hin doch das Arbeitslosengeld zu stehen oder wie ist das geregelt?
Ich hoffe ihr wisst mehr und könnt mich aufklären.
Lg :)
3 Antworten
woher sollen die wissen, dass Du einen Ausbildungsvertrag hast? Klar bekommst Du weiter Angebote. Wenn Du denen sagst dass Du ab April was hast denke ich nicht, dass die darauf bestehen, dass Du wegen 4 Monaten noch was großartig anderes suchst - aber natürlich können sie sagen Du musst für den Übergang Dich irgendwo bewerben, in der Praxis dürfte das aber für die abgehakt sein Hauptsache Du hast einen neuen Vertrag.
Solange Du die Anspruchsvoraussetzungen erfüllst, steht Dir auch das ALG bzw. das ALG 2 zu.
Dazu gehört allerdings, daß Du Jobangebote bekommst.
habe auch schon die Zusage für die Lehrstelle im April 2021.
Sobald der Ausbildungsvertrag beidseitig unterschrieben ist, Mitteilung an die Agentur für Arbeit bzw. an das Jobcenter.
Bis dahin wirst Du mit dem Erhalt von Stellenvorschlägen leben müssen. Aber Du kannst Dich ja auf die Vorschläge hin bewerben und dann dabeischreiben, ab 04/21 einen Ausbildungsplatz zu haben. Damit machst Du aus meiner Sicht nichts falsch und verlierst m.M.n. Dein Anspruch auf ALG bzw. auf ALG 2 bis zum Beginn der Ausbildung nicht.
Danke auch dir für deine Antwort, das mit dem dazu schreiben in die Bewerbung ist eigentlich auch eine gute Idee.
Sagen oder mitteilen musst du deine zweite Ausbildung früher oder später eh und ggf. auch den Beginn nachweisen.
Solange du deinen ALG - 1 Anspruch nicht verbraucht hast und der Vermittlung in Arbeit zur Verfügung stehst, musst du auch ALG - 1 bekommen, also mit Ruhe wird das wohl nichts werden, es sei denn, dein SB - sieht es dann ein, dass es keinen Sinn macht, aber dann könnte es auch passieren, dass man dich in eine Maßnahme steckt.
Also auf Vermittlungsvorschläge immer schön reagieren, wenn darin eine schriftliche Rechtsbehelfsbelehrung enthalten ist und auch den evtl. dann immer noch bestehenden Eigenbemühungen ( Bewerbungen auf normale Arbeitsstellen ) nachkommen, darin aber nicht erwähnen das du eine neue Ausbildung machen möchtest.
Das kannst du dann in einem evtl. Vorstellungsgespräch persönlich erzählen, dann siehst du ja ob der Arbeitgeber dich auch für einige Monate einstellen würde, oder ob er lieber die Finger davon lässt, wichtig für dich ist nur, dass du guten Willen zeigst und bis zum Beginn deiner Ausbildung auch wirklich arbeiten wollen würdest, also der Vermittlung zur Verfügung stehst.
Bitteschön
Super hilfreiche Antwort, vielen dank, werde das so befolgen ! :)