Arbeitslosengeld I falsch berechnet?

2 Antworten

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Dafür gibt es den Überprüfungsantrag nach § 44 SGB - X , diesen suchst du dir einmal aus dem Internet und liest was dazu geschrieben steht.

Im Netz solltest du auch Muster dafür finden, dann muss dein Bescheid auch nach Ablauf der 1 monatigen Widerspruchsfrist neu überprüft werden und evtl. zu wenig gezahltes ALG - 1 nachgezahlt werden.

Warum denkst du denn das es falsch berechnet wurde ?

isomatte  28.01.2021, 15:13

Danke dir für deinen Stern !

4justAsmile 
Beitragsersteller
 27.01.2021, 19:00

Ich war 2-mal arbeitslos in diesem Jahr und beim ersten Mal hatte ich halt mehr bekommen als beim zweiten Mal. Obwohl ich mehr verdient hatte als zuvor.

isomatte  28.01.2021, 15:12
@4justAsmile

Dann hast du sicher deinen vorherigen ALG - 1 Anspruch nicht verbraucht und dir bei der zweiten Arbeitslosigkeit noch keinen neuen Anspruch erworben und bekommst nur deinen nicht verbrauchten alten ALG - 1 Anspruch weiter.

Denn wenn du nach deiner ersten Arbeitslosigkeit nicht innerhalb von 30 Monaten min. wieder auf 12 Monate Versicherungspflicht ( Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt ) kommst, dann hast du dir noch keinen neuen Anspruch erworben, da kannst du dann auch 1000 € mehr an Brutto als zuvor gehabt haben.

Oder habe ich etwas falsch verstanden ?

4justAsmile 
Beitragsersteller
 12.02.2021, 18:01
@isomatte

Das ist richtig. Wie gehe ich jetzt vor?

isomatte  13.02.2021, 07:39
@4justAsmile

Wenn du bei deiner ersten Arbeitslosigkeit mehr ALG - 1 bekommen hast als jetzt bei deiner zweiten Arbeitslosigkeit, dann würdest du nach meiner Ansicht keine neue Anwartschaftszeit erfüllt haben und müsstest deinen alten nicht verbrauchten ALG - 1 Anspruch weiter bekommen.

Denn wäre das nicht der Fall und du hättest deinen vorherigen ALG - 1 Anspruch noch nicht verbraucht, dann müsste ja dein Anspruch nach deinem neuen höheren Einkommen berechnet werden.

Solltest du deinen alten vorherigen Anspruch nicht verbraucht haben, aber auch eine neue Anwartschaftszeit erfüllt haben und dazu auch noch mehr verdient haben, dann muss dein Anspruch ja höher sein.

Du müsstest dann also min. ALG - 1 in Höhe deines alten Anspruchs bekommen !

Da kannst du dann nur einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB - X stellen, wenn die Frist von 1 Monat für den normalen Widerspruch verstrichen ist und dazu legst du dann eine Kopie des zu überprüfenden Bescheids, wie du diesen Antrag stellst, kann du aus dem Internet suchen, deshalb auch der Hinweis zu den Mustern aus dem Internet.

4justAsmile 
Beitragsersteller
 13.02.2021, 12:08
@isomatte

Ich danke für die ausführlichen Beschreibung. Sehr Hilfreich! :)

isomatte  13.02.2021, 12:24
@isomatte

Sorry

Der erste Absatz ist nicht korrekt, du müsstest dir dann eine neue Anwartschaft ( Anspruch ) erworben haben, denn sonst müsstest du ja deinen nicht verbrauchten Anspruch weiter bekommen.

Es könnte dann nur durch eine Neuberechnung zu einem geringeren Anspruch kommen, was aber nicht sein darf und bei dir auch nicht ginge, wenn du mehr Einkommen als vorher hattest, dann muss auch dein ALG - 1 höher ausfallen.

Könnte nur sein, dass du zwar mehr Einkommen hattest, aber dieses gesamte Bruttoeinkommen nicht komplett steuerpflichtig war, dann würde es bei der Berechnung auch nicht berücksichtigt.

Bitteschön

4justAsmile 
Beitragsersteller
 20.02.2021, 00:50
@isomatte

Hab per E-Mail eine Neuberechnung gefordert, hab auch Post bekommen, sollte es dann mit meiner Unterschrift signieren. Habe ich gemacht. Jetzt warte ich drauf, da kann nur was schief gelaufen sein, weil ich 350 EUR und paar zerquetschte bekomme. Das kann halt nicht sein. Und ich habe nicht Hartz IV beantragt, sondern Arbeitslosengeld I. Wenn ich ehrlich bin, bin ich grade so ziemlich verwirrt.

isomatte  20.02.2021, 07:06
@4justAsmile

Dann warte erst einmal ab was da an Bescheid kommt, kannst dich ja dann nochmal melden.

Viel Glück

Neu Berechnung beantragen.

Wenn eine Frist abgelaufen ist, kann man logischerweise keinen Einspruch einlegen.