Darf der Arbeitgeber falsch berechnete Provisionen aus 4 Monaten zurückverlangen?
Meiner Tochter wurde gekündigt. Nun verlangt der AG "versehentlich zuviel berechnete Provision" der letzten 4 Monaten zurück, ohne eine detaillierte Aufstellung vorzulegen. Muss wirklich zurückbezahlt werden?
6 Antworten
Der Arbeitgeber ist hier in der Beweispflicht. Eine simple Rückforderung genügt nicht.
Hallo zusammen, war beim Arbeitsgericht und bekam folgende Auskunft: Der AG ist tatsächlich in der Beweispflicht. er muss jetzt für die gesamten Monate, die meine Tochter dort gearbeitet hat detailliert nachweisen, wie sich die Provisionen zusammensetzen. Da meine Tochter bereits seit längerer Zeit krank war und außerdem ihre Lohnabrechnungen erst mit einiger Verspätung zugeschickt bekam, konnte sie auf die vermeintlichen Überzahlungen gar nicht reagieren und ist somit im Recht. Und den Resturlaub muss der AG auszahlen und darf ihn nicht einbehalten! Tja, es geht doch nix über einen direkten Weg zum Gericht. Vielen Dank Euch allen für die hilfreichen Antworten.
Nicht zahlen, nur weil eine detaillierte Aufstellung fehlt? Ach komm!
Sie weiß ja selber am besten, ob zu viel Provision ausbezahlt wurde. Hat sie wirklich vier Monate lang zu viel Geld gekriegt und nichts gesagt?
Ob der Betrag stimmt, kann sie sicher selber berechnen. Sie hat ja jeden Monat eine Provisionsabrechnung gekriegt. Richtig?
Wenn der Betrag stimmt, dann muss sie ihn zurückzahlen. Wenn der Betrag nicht stimmt, kann sie selber eine korrekte Abrechnung schreiben und den entsprechenden Betrag überweisen. Der Arbeitgeber müßte dann eine mögliche Differenz belegen.
Tja leider ist das im Frisörberuf nicht üblich, dass Provisionsabrechnungen gemacht werden. Die wissen alle nicht, wie sich das zusammensetzt. Außerdem steht im Arbeitsvertrag auch, dass sich der AG vorbehält, Provisionen zu kürzen oder auch ganz wegfallen zu lassen. Toller Laden!
Hallo,
irgenwie muss der AG seine Forderung detailliert und schriftlich begründen, sonst gibt es keine Grundlage für die Zahlung.
Er darf, wenn er die Überzahlung detailiert nachweisen kann.
Leider schreibst du nicht, warum deiner Tochter gekündigt wurde. Kann es vielleicht sein, dass der AG auf eine ganz hinterhältige Methode die Ehrlichkeit deiner Tochter testen wollte? Ich fände das zwar ziemlich link von ihm aber genauso kann ich es nicht gutheißen, wenn man 4 Monate lang einen zuviel gezahlten Lohn einfach stillschweigend behält. Aber es steht mir hier nicht zu, Fehlverhalten zu bewerten, deshalb sage ich mal ganz wertfrei. Jedem wird es auffallen, wenn er 4(!) Monate lang zuviel Provision erhält.
Das klingt natürlich schon wieder ganz anders. Natürlich wünsche ich deiner Tochter erstmal gute Besserung und dir viel Kraft in dieser Zeit.
Bitte lasse dich auf keine Spielchen ein- für mich hört sich das nach sehr unlauteren Methoden an. Das mit dem Dahrlensvertrag klingt auch schon sehr seltsam. Bitte schnapp dir die ganzen Unterlagen und gehe damit zu einem Anwalt deines Vertrauens. Wenn du (oder vielmehr deine Tochter) keine Rechtschutzversicherung hast, wende dich direkt ans Arbeitsgericht. Dort gibt es kostenlose Auskunft für solche Fälle. Rechtschutzversicherung
Eine Aufstellung muss er schon machen.
Ist die vorhanden, darf er es auch zurückverlangen.
Die Sache ist leider etwas komplizierter! Sie war als Frisörin angestellt und zum Festlohn gab es Umsatz/oder Verkaufsprovision dazu.Im Juni ist ihr schon aufgefallen, dass die Provision hoch ausgefallen war, aber sie wusste auch, dass sie viel Umsatz gemacht hatte. Sie fragte beim Salonleiter nach und der meinte, die in der Verwaltung würden das schon machen... Leider bekommen die Mädels n i e eine genaue Abrechnung ihrer Umsätze, sodass nicht nachvollziehbar ist, ob überhaupt richtig abgerechnet wurde. Meine Tochter wurde im September krank, länger als 6 Wochen -Burnout- und wurde innerhalb dieser Zeit gekündigt (alles legal). Bei ihrer Einstellung musste sie für den damals erhaltenen Grundkurs einen Darlehensvertrag über 1700,-Eu unterschreiben, welcher bei vorzeitiger Eigen-Kündigung (2 Jahre Verpflichtung) anteilig 1/12 zurückbezahlt werden sollte. Nachdem sie grade mal 14 Monate dort gearbeitet hat, kommt der Verdacht auf, dass es sich bei der geforderten Summe von 800,- evtl. um eine Verdeckte Rückforderung der ausstehenden Restsumme handeln könnte. Meine Tochter ist leider für unbestimmte Zeit stationär und darf aufgrund ihrer Erkrankung auch nicht mit Problemen belastet werden. Bin echt in einer schwierigen Situation!