Arbeitslosengeld 1 nach Weiterbildung (zum staatlich geprüften Techniker KälteKlimasytemtechnik)?
Hallo zusammen ,Unzwar habe ich vor ca. 1 Monat meine Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker Fachrichtung Kälte und Klimasytemtechnik mit Erfolg bestanden und davor habe ich als KälteKlimamechantroniker ca. 7 Jahre gearbeitet und auch wie jeder andere Arbeitnehmer meine Sozialabgaben geleistet.Die Weiterbildung (Technikerschule) ging 2 Jahre Vollzeit und das Arbeitsverhältnis davor habe ich natürlich selbst kündigen müssen , der Übergang vom Arbeitsverhältnis in die Weiterbildung ging nahtlos über .Im Jahre 2013 , sprich vom 01.06.2013-02.06.2013 war ich 1nen Tag zwischendurch arbeitslos gemeldet sonst habe ich durchgehend gearbeitet .Nun habe ich mich natürlich nach der Technikerschule vorzeitig arbeitslos gemeldet (innerhalb der Schulzeit) und einen Antrag für ALG 1 gestellt , was auch ein riesiges Hin und Her war vom Arbeitsamt weil ihrerseits sie es nicht auf die Reihe bekommen haben was die nun von mir alles haben wollten.Ok gut , nach langen warten und Terminen war mein Antrag vollständig und habe nun einen schönen Brief von der Leistungsstelle erhalten , unzwar wurde mein Antrag abgelehnt mit der Begründung das ich in den letzten 2 Jahren vor dem 28.06.2017 weniger als 12 Monate versicherungspflichtig gewesen bin und habe somit die Anwartschaftszeit nicht erfüllt ( § 142 und §143 SGB3 ) , ja ok aber in dieser Zeit habe ich meine schulische Weiterbildung vollzogen ??Nun meine Frage in die Runde ob jemand auch solch negative Erfahrungen mit dem Arbeitsamt gemacht hat und ob jemand weiß wie man da vorgehen kann ??Ganz im Ernst , ich finde das schon eine riesige Verarschung Leuten gegenüber die jahrelang in dieses System einzahlen und Leuten die sich in der heutigen Zeit versuchen durch eine Weiterbildung aufzusteigen ( Ich habe meine Weiterbildung privat finanziert !) in einer Übergangszeit die Hilfe zu verwehren.über eure Hilfe und antworten bin ich euch dankbar !der Luki
1 Antwort
alles das spielt keine Rolle.
Entscheidend ist alleine nur, ob du in den letzten 2jahren mindestens 12monate eine sozialversicherungspflichtige tätigkeit ausgeübt oder krankengeld bezogen hast.
alles andere ist unerheblich. leider.
das hat auch mit verarsche nichts zu tun.
die gesetze sind so. nochmal:leider.