Alg1 Weiterbildung Pflicht?
Hallo
Ich habe da mal eine Frage .
Heute wurde mir von meinem Betreuer vom Arbeitsamt eine Weiterbildung empfohlen.
Da ich mir das alles erstmal zuhause in Ruhe durchlesen wollte , lehnte er diese ab und stellte mich unter Druck diese Weiterbildung zu unterschreiben sonst bekäme ich kein Alg1 mehr ,heist Ich melde mich freiwillig ab .
Ich meinte halt das ich nicht einverstanden bin und lehnte die Weiterbildung ab daher weil er mir nicht die Möglichkeit gegeben hat das ich den Antrag mit nach hause nehme und mir durchlese .
Er direkt mir ein neuen Zettel gegeben (Veränderungsmitteilung) wo drauf stand freiwillige Abmeldung vom Alg1,hat er selber drauf geschrieben, und meinte ich soll das unterschreiben . Habe ich auch nicht gemacht . Er meinte halt dann unterschreibe ich das . Anscheind mit seinem Namen ?
Mir gehts nicht ums Geld einfach nur um zu wissen ob das alles rechtens war?
Nur zur Info ich habe auch nie eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben .
4 Antworten
Was er da macht ist Nötigung. Er MUSS dir die Möglichkeit geben, das in Ruhe durchzulesen!
Geh nächstes Mal mit einer Begleitung hin, darauf hast du ein Anrecht! Dann wird er dich nicht mehr nötigen... weil du es ggf beweisen kannst.
Wenn ER das unterschreibt, ist das strafbar!
Beschwere dich nächstes mal direkt beim Vorgesetzten!
Was die Weiterbildung angeht: Der will dich in eine Massnahme abschieben, damit du (zeitweise) aus der Statistik verschwindest. ER hat da Vorgaben, die er zu erfüllen hat (soundsoviel prozent der "Kunden" müssen aus der Statistik raus, sonst kriegt er kein Fleißsternchen)... kennt man zur Genüge aus dem ALG2-Bereich, wo es genauso nur noch krasser abgeht.
Wenn du eine zumutbare Maßnahme / Weiterbildung oder Arbeitsangebot ohne wichtigem Grund ablehnst kannst du beim ersten Verstoß nur eine Sperre von 3 Wochen bekommen,bei der zweiten dann auch noch mal 3 Wochen,danach kämen dann 12 Wochen Sperre !
Würdest du dann insgesamt auf mehr als 21 Wochen Sperre kommen ( wenn ich mich nicht irre ),dann würde der Anspruch ganz entfallen.
Habe ich auch nicht geschrieben oder ?
Ich habe lediglich aufgezählt was es für Folgen haben kann wenn man ohne wichtigen Grund etwas ablehnt.
Im Endeffekt bleibt gegen eine beabsichtigte Sperre immer noch der Widerspruch oder dann die Klage vor dem Sozialgericht.
nein das kann er nicht beschwere dich bei seinem Amtsleiter, sonst schalte einen Anwalt ein.
Amtsleiter? Was kann ich genau machen ?
hingehen und dich über deinen Berater beschweren und ihm den Fall schildern. Wenn es nichts nutzt zum Anwalt. Kürzen des ALG 1 geht nur wenn du deiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommst, also Bewerbungen nicht raus sendest Bewerbungsgespräche nicht wahr nimmst.
Zu den Pflichten gehört es auch an Maßnahmen / Weiterbildungen teilzunehmen bzw. sich auf zumutbare Stellenangebote zu bewerben,es sei denn man kann einen wichtigen Grund für die Verweigerung angeben und ggf.nachweisen !
richtig wenn diese zumutbar sind. hier sieht es eher anders aus, so habe ich es jedenfalls verstanden.
Wo siehst du denn aus der Frage das diese Weiterbildung nicht zumutbar ist ?
Der Weg den der Berater geht um an die Unterschrift zu kommen ist nicht korrekt und dagegen kann man vorgehen.
das war ein 450 € jobber ohne grundwissen ! namen merken !
morgen wieder hin und um die broschüre - bei anderem personal - bitten , bzw. aus dem ständer nehmen .
den vorgang schriftlich melden - postbrief ! regional büro .
Ouh Mann, da hat ja einer richtig Ahnung...
Zu sagen, man will sich das in Ruhe durchlesen, ist keine unbegründete Ablehnung!
Gibt es genügend Präzedenzentscheidungen zu bei den gerichten.