Was passiert, wenn ein Arbeitskollege den anderen in der Firma schlägt?
Guten Abend an Alle,
ich komme gerade von einem Treffen mit Freunden, dort erzählte ein Freund, dass ein Arbeitskollege ihm angedroht habe, wenn er ihn nochmals "schräg" anblicken würde, dass er ihn "kaputt hauen" würde. Mal davon ab, dass es einfach nur "kindisch" ist und im Berufsleben bzw. in die Erwachsenenwelt nichts zu suchen hat. Aber mir stellt sich die Frage: Was passiert dem geschlagenen AN (Arbeitnehmer) !? Und wie sieht es aus, wenn dieser zurückschlägt? Ich weiß, dass es strafrechtl. gemäß §32 StGB nur dann Notwehr ist, wenn der Angriff bzw. die Gefahr temporär ist und zur Abwehr eines Schadens dient, sowie dass sie im angemessenen Maße vollzogen werden kann. Aber was passiert Interna ? Aber wie sieht es im Arbeitnehmerverhältnis aus !? Was könnte der "schräg guckende" ( ;) ) als Vorbeugung unternehmen ? Ich dachte zunächst an den Betriebsrat oder Chef !? In der Materie kenne ich mich nicht besonders aus und es ist ein Sonderfall und mich lässt diese Thematik einfach nicht los. Vielleicht findet ihr die Thematik bzw. diesen Sonderfall ja auch so interessant wie ich und diskutiert ihn mit mir aus ;)
Ich bin dann mal gespannt.
5 Antworten
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass in jeder Firma ein Gleichstellungsbeauftragter zu benennen ist. Dessen Aufgabe ist die Durchsetzung der Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen und Männern u. a. hinsichtlich Benachteiligungen wegen des Geschlechts, Herkunft und wegen sexueller Belästigung (s. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz). Der Chef Deines Freundes sollte wissen, wer für die Regelung in dieser Angelegenheit zuständig ist, er selbst oder der Gleichstellungsbeauftragte oder der Betriebsrat, der sich für alle Arbeitnehmer einsetzt. Eine Bedrohung ist jedenfalls nicht so einfach hinzunehmen. Sollte es zu einer tätlichen Auseinandersetzung kommen, ist auf alle Fälle der Chef zu informieren, denn solche Handlungen sind weder zu dulden noch ohne Konsequenzen zu behandeln.
Ich bin bei einem RA für Arbeitsrecht tätig. Hoffentlich kommt es nicht zu einer solchen Auseinandersetzung. Der Kollege von Deinem Freund spielt da wirklich mit seinem Arbeitsplatz ... Danke für's Sternchen.
Sollte dieser Fall wirklich eintreten, so hat der AG einen Grund den AN der zugeschlagen hat fristlos an die Luft zu setzen.
Zurückschlagen im Affekt ist zwar in so einem Fall nicht strafbar, aber ohne Zeugen könnte das für den Geschlagenen auch die Kündigung nach sich ziehen.
Wobei schon die alleinige Androhung von Schlägen einen Kündigungsgrund darstellt
Ganz meine Meinung ! Ist das nicht schon ein Fall von Mobbing !? Was denkst Du?
Das ist eine Gewaltandrohung, ob das unter Mobbing einzustufen ist, weiß ich nicht
Mein Arbeitskollege hat mich am Freitag geschlagen. Und zwar war das so: er war total in hektig. Ich war am telefonieren und hab ihn dann auch noch was gefragt, was ich schon 4 Stunden vorher gefragt hab und bis dahin keine Antwort bekam. Also ich hatte jemand in der Leitung, brauchte schnell ne Antwort, und anstatt mir zu antworten, fragt er zu einer anderen Baustelle etwas. Ich wollte ihm das schnell zeigen und stand neben ihm, er saß auf seinem Arbeitsplatz. Ich zeigte auf seinen Explorer wo er klicken soll. In dem Moment haute er so fest er konnte, total ungehalten mit voller Wucht, meinen Unterarm weg. Er traf die Unterseite. Der Arm schmerzte einige Stunden, so als hätte ich eine Sehnenscheidenentzündung. Als ich Ihm später sagte, dass das weh tut, fragte er zuerst: "Was denn?" Danach sagte er nur: "Wenn du mit deinem Finger vor meinem Gesicht rumfuchtest, kann ich nix anderes machen". Er entschuldigte sich nicht und ignorierte mich. Danach wollte einfach weiter machen, als wäre nix gewesen. Im nachhinein dieses respektlose Verhalten, ist für mich noch viel schlimmer, wie der Vorfall selber. Wie soll jetzt unsere weitere Zusammenarbeit klappen? Eigentlich kann und will ich nicht mehr für ihn arbeiten.
Der "schräg Guckende " sollte den Chef informieren und wenn dieser nicht reagiert sollte er den Betriebsrat einschalten.
In der Firma wo ich arbeite werden grundsätzlich beide fristlos entlassen.
beide ? Obwohl der "Geschlagene" ohne zurück zu schlagen...NUR das OPFER war !? oder meinst Du, wenn beide sich prügeln (ganz Pubertär) ?
Wenn ich den Satz so lese, muss bei Euch ja mächtig die Post abgehen
Super Antwort, auf das AGG bin ich nicht gekommen, ArbR ist nicht gerade mein Lieblingsgebiet.
Irgendwie ist es ja nun leider so, dass sobald Freunde oder Leute um einen herum wissen was Du studierst, denken Du könntest es gleich, aber studieren heißt nicht wissen, sondern nur Wissen aneignen, im Laufe des Studiums ;) . Vielen lieben Dank, so kann ich meinem Freund ins Gewissen reden und ihm zu dem Schritt führen. Schönen Abend noch.