Versicherungsschaden beim Friseur
Hallo, ich war letztens beim Friseur und am Umhang war innen Farbe, die meinen Pullover vorn richtig schön eingeschmiert hat. Super. Der Friseurin war das total peinlich und sie sagte, sie gibt den Pulli ihrem Chef und es gibt dann Ersatz. Er meldete sich bei mir und wollte mir 20 Euro anbieten. Der Pullover ist 1 Jahr alt und hat ca. 100 Euro gekostet. Er meinte, man würde nur den Zeitwert bekommen. Kennt sich da jemand aus? Außerdem glaube ich nciht, dass er mit 20 Euro durchkommt. Als ich das nicht akzeptieren wollte und meinte, er solle das der Versicherung melden, meinte er, er wolle das so regeln. Bin doch etwas sauer. Will mich gern einigen, aber 20 Euro ist doch etwas lächerlich. Danke für eure Antworten Daniela
5 Antworten
Jeder selbstständige Handwerker muß Haftpflicht versichert sein, man kann auch nicht verlangen, wenn es um einen Schaden bis 100 Euro geht, das da noch eine Quittung von vorhanden ist. Geht der Schaden deutlich drüber, dann berechnet Dir die Versicherung- und nicht der Verischerungsnehmer - den Zeitwert,(ohne Quittung) der jedoch nach Alter zwischen 50 und 80 % liegen wird. Lass Dich auf sein läppsches Angebot niemals ein! Für einen Friseur ist das ein ganz normaler Schadensfall. Ich weiß es deshalb, weil ich während meiner Selbstständigkeit, solche Schadensfälle öfter hatte.
Vielen lieben Dank für Deine Bewertung und Dein Kompliment, ich hoffe sehr, dass ich Dir helfen konnte! - denn Du bist im Recht!
Hi, Phida. DAS ist ein Schaden, den die Versicherung des Friseures zu zahlen hat und den muß der Chef da melden so, dass er ausgeglichen wird. Also laß dich nicht auf die 20 € ein, wobei mich jetzt der Verdacht anschleicht, der Typ hat vllt. keine. Trotzdem würde ich dran bleiben, denn hier geht es ums Prinzip: die versauen dir was und du sollst nicht auf dein Recht bestehen dürfen. Aber ggf. kannst du dem Chef ja anbieten, dass er einen Reingungsversuch bei dem Pulli zahlt, funktioniert das nicht - MUSS die Versicherung ran, lG.
Ich glaube, Du hast recht, der hat gar keine Versicherung. Als ich ihn darauf ansprach, sagte er, er wolle das so regeln....alles sehr suspekt. Aber vielen Danke für die Antwort, habe schon an mir gezweifelt:)
Du hast Anrecht auf den "Wiederbeschaffungswert" eines gleichen Artikels.
Da gibt es nichts zu diskutieren.
Schaue mal bei Ebay und Co. wie Textilien dieser Art und in Deiner Größe gehandelt werden.
Das muss bezahlt werden, ohne Wenn und Aber.
unangenehm so was, kann ich verstehen ärgerlich für alle betroffenen. Nun gut du solltest wie folgt reagieren. Maßgeblich ist allein der tatsächliche Wert vom Pullover im Zeitpunkt des Schadens. Hier eine Seite von wo Du Zeitwertberechnungen für Textilien vornehmen kannst: http://www.textilpflege-buechen.de/zeitwerttabelle.html
Nach der Ermittlung würde ich mit Zuhilfenahme der Recherchen mit dem Hinweis auf diese einen Anspruchstellerschreiben an den Friseur schreiben und den Anspruch schriftlich bekunden. Vorteil der Vorgang liegt dem Friseur vor und kann wenn ihm die Forderung zu hoch ist Dein Schreiben an seinen Versicherer weiterreichen.
Ich habe probiert den Pulli zu reinigen, hat nicht geklappt. Hätte sich die Farbe rauswaschen lassen, hätte ich das Ganze auch auf sich beruhen lassen.
Kann man ihn nicht mehr reinigen?
Leider nein, sonst wäre alles o.k. gewesen.....
ERGÄNZUNG Das ganze natürlich wenn der Pulli nicht zu reinigen ist!