Arbeitskleidung abgeben
Hallo,
mir wurde zum 7.9. gekündigt (geht nicht, weiß ich) und ich habe eine Kündigungsschutzklage erhoben. Da ich eine Arbeitskleidung habe, stellt sich die Frage, wann ich diese abgeben soll/muss?
Vielen Dank im Voraus.
4 Antworten
Ich würde die Kleidung sofort abgeben. Sie ist Eigentum von deinem Arbeitgeber. Es könnte sonst nur noch mehr unangenehme Konsequenzen geben. Zum Beispiel könnte der Wert der Kleidung dir in Rechnung gestellt werden. Viel Glück bei deiner Klage!
Ich würde nicht warten und die Kleidung sofort abgeben. Du benötigst sie ja eh nicht mehr und wenn doch bekommst du sie halt wieder. LG
gib' sie an Deinem letzten Arbeitstag ab - ob er berechtigt ist oder nicht.
... in diesem Fall am 07.09. ==> und lass Dir das quittieren !!!!!!!!!!!!!!!!!
Du mußt die Kleidung erst mal abgeben, denn sonst kann sie dir auch in Rechnung gestellt werden.
halte sie bereit.
ich mußte meine nicht abgeben, als ich meinen betrieb verlassen habe
Jetzt oder erst nächste Woche? Das Arbeitsgericht wird sicher feststellen, dass das korrekte Kündigungsdatum der 15.9. ist, sofern die Kündigung nicht eh hinfällig wird ...