gilt in einem (unbezahlten) Praktikum die Pflicht zur Arbeitskleidung?

12 Antworten

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Hallo Alice!

Aber selbstverständlich ist auch für Praktikanten das Tragen von Arbeitskleidung Pflicht. Sie hat die Funktion, Sie als betriebszugehörig erkennbar zu machen (wurde hier schon genannt) und hat auch Schutzfunktion (wurde hier auch genannt). Gemeint ist hier nicht nur der Schutz der Patienten in Krankenhäusern, sondern auch Ihr eigener Schutz.

Denken Sie mal an die Arbeiter im Straßenbau. Würden Sie sich als Praktikantin ohne Warnweste auf die Autobahn stellen? Oder auf Hochbaustellen, wo auch "Besucher" einen Helm tragen müssen. Oder in Hochöfen, bei der Feuerwehr und so weiter.

Ganz, ganz oben hat das versicherungstechnische Gründe. Wenn Sie sich verletzen oder erkranken, weil Sie keine vorgeschriebene Kleidung trugen und erwerbsunfähig dadurch werden, wer zahlt das dann? Im Zweifel werden Sie auf den Kosten sitzen bleiben.

Also schon im eigenen Interesse: vorgeschriebene Kleidung tragen.

Gruß Navvie

AliceimW 
Beitragsersteller
 22.09.2013, 14:17

danke :)

Ja sicher gilt die Pflicht in der Regel auch für Praktikanten. Aber in solchen Betrieben wie du sie genannt hast wird die gestellt.

Wenn der Arbeitgeber das anordnet, gilt das auch...dann muss er aber auch die Kleidung zur Verfügung stellen.

Diese Pflicht hat einen Grund.

Der Betrieb sollte den Praktikanten diese Arbeitskleidung kostenfrei zur Verfügung stellen.

Denn wer hat schon einen weißen Kittel im Kleiderschrank?

Arbeitskleidung ist keine Dekoration, Arbeitskleidung ist Schutzkleidung und muss getragen werden.