Arbeitsfehler korrigieren, zählt nicht als Arbeitszeit?
Hallo liebes Forum,
ich arbeite im Kundenservice eines Call Centers. Alle Mitarbeiter haben Listen bekommen, etwa ca. 5 Seiten, mit den Nummern, die wir korrigieren müssen, bzw. wo man etwas falsch gemacht hat, also die Fehler ausbessern.
Unsere Chefin hat gesagt, das müssen wir außerhalb der Arbeitszeit machen, das zählt nicht als Arbeitszeit. Ist das überhaupt erlaubt?
Sie sagte, unser Auftraggeber beklagte und gab uns eine Strafe von 5.000 Euro, da wir in den Emails das nicht immer ausgefüllt haben und nun nachholen müssen als unbezahlte arbeitszeit.
Was sagt das gesetz? ist das erlaubt?
Danke
Alex
3 Antworten
Nun.. Ich entnehme dem Ganzen, dass es eindeutige Arbeitsanweisungen gab, an die sich das Personal nicht gehalten hat und dadurch dem AG ein enormer Schaden entstanden ist. Die Alternative zur unentgeltlichen Korrektur wäre auch - in einem offensichtlich besonders schweren Fall und einen Schaden von 5000Euro sehe ich als solchen an - eine fristlose Kündigung.
Müssen nicht alle gekündigt werden. Nur die, die sich dann auch noch verweigern zur Schadensminderung beizutragen und mit irgendeinem Recht ankommen möchten.
Das mit dem "schon 10-12 Stunden" ist eine andere Geschichte. Das kollidiert dann jetzt schon gewaltig mit dem Arbeitszeitgesetzen. http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitszeitgesetz
... was übrigens bei einer Firma mit 150 Mitarbeitern Sache des Betriebsrats sein sollte.
gibts nicht
Gründen!
"Müssen nicht alle gekündigt werden. Nur die, die sich dann auch noch verweigern zur Schadensminderung beizutragen und mit irgendeinem Recht ankommen möchten."
Na da würde mich aber mal interessieren, ob so eine Kündigung vorm Arbeitgericht bestehen bliebe. Ich denke, der Betrieb käme damit nicht durch.
Hier würden dann mehrere § von verschiedenen Rechtslagen zusammentreffen. Die Hauptfrage wäre, ob der Bedienstete überhaupt noch ein persönliches Interesse an seinem Arbeitsplatz hat. Alles andere wird "in die Hose gehen"... Im Endeffekt gehts darum, dass 10-12 Stunden "reguläre" Arbeitszeit schon kollidieren und weitere Arbeiten dann garantiert nicht mehr zu rechtfertigen sind.
In dem Moment wo du durch deinen Arbeitgeber aufgefordert wirst Dinge zu korrigieren die arbeitsrelevant notwendig sind und während der Arbeit genutzt werden, ist das Arbeitszeit und nicht während deiner Freizeit zu erledigen. Da will sich jemand mehr Arbeitszeit im Callcenter ermogeln und den Arbeitnehmern das was zeitaufwändig ist als "Hausarbeit" aufhalsen. Netter Versuch aber mit Sicherheit nicht erlaubt!
Und schon die Idee, eine "Strafe" von 5000 Euro auszusprechen, ist ziemlch kreativ. Auch hier würde ich fragen, auf welcher Rechtsgrundlage das beruhen soll.
Schaue unter Punkt 32: http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-arbeitnehmer/ LG Elfi96
Dann wären aber 150 Mitarbeite rgekündigt worden und die Firma geschlossen.