Kann der Arbeitgeber am Samstag eine Pflichtveranstaltung anordnen?
Am Wochenende hat die Firma eigentlich geschlossen und der Samstag zählt also nicht als offizielle Arbeitszeit. Außerdem würde mir für eine 9 Stündige Veranstaltung nur ein halber Tag Urlaub gutgeschrieben werden. Ist das alles überhaupt erlaubt? Muss ich mit Konsequenzen rechnen, wenn ich einfach nicht hingehe?
8 Antworten
Ich war da bei den Anstellungsverträgen für meine Mitarbeiter vorausschauender als Dein Chef.
Bei meinen Leuten steht nämlich drin, das Schulungsmaßnahmen, die keine Pflicht sind, aber empfohlen werden, nicht vergütet werden, aber die Kosten für die Teilnahme (Reisekosten usw.) werden vom Betrieb (mir) getragen.
Da es keine Pflicht ist, kann der Mitarbeiter natürlich verzichten. Den Erfolg wird er merken, wenn es um eine Beförderung, doer Gehaltserhöhung geht und sein Wettbewerber aus dem Haus diese Kenntnisse hat und er selbst nicht.
Rate mal, wer die Gehaltserhöhung bekommt.
Diese Regelung gab es schon in meinem Ausbildungsbetrieb und ich habe die lediglich später für meine Kanzlei übernommen.
Es ist immer eine Frage, was muss man? Der Mitarbeiter muss nicht zur freiwilligen Fortbildung. Aber ich müsste auch nicht den Kaffee, die Säfte, das Wasser usw. zahlen, was in der Arbeitszeit getrunken wird.
Schulungen/Fortbildungen sind notwendig, um die berufliche Qualifikation zu erhalten oder zu verbessern. Das ergibt sich aus § 1 Abs. 3 BBiG. Eine gesetzliche Vorschrift, dass Schulungen oder Fortbildungen in der regulären Arbeitszeit stattzufinden hätten, existiert allerdings nicht.
Ob der AG die Teilnahme anordnen kann, hängt von den Regelungen in deinem Arbeitsvertrag oder ggf. im Tarifvertrag ab - denn die Schulung findet ja außerhalb deiner regulären Arbeitszeit statt. Vor allem wenn keine festen Arbeitsstunden vereinbart sind, gehört das zur geschuldeten Arbeitsleistung und kann vom AG angeordnet werden. Viele Fortbildungen werden ja generell nur außerhalb der regulären Arbeitszeiten angeboten.
Muss ich mit Konsequenzen rechnen, wenn ich einfach nicht hingehe?
Egal ob sich aus deinem Arbeitsvertrag eine Pflicht zur Teilnahme ableiten lässt oder nicht, macht das kein gutes Bild, wenn du einfach nicht hingehst. Du riskierst eine Abmahnung (ob berechtigt oder nicht, das ist die andere Frage) und - wegen deiner fehlenden Kenntnisse über die neuen Produkte - über kurz oder lang eine betriebsbedingte Kündigung.
Außerdem würde mir für eine 9 Stündige Veranstaltung nur ein halber Tag Urlaub gutgeschrieben werden.
Das ist doch nett von deinem AG. Es besteht nämlich keine (!) gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers, für die Dauer der Fortbildung Lohnfortzahlung zu leisten - außer es ist arbeits- oder tarifvertraglich so vorgesehen.
Auch der Samstag ist ein Werktag, und damit ist es möglich das dein Arbeitgeber für den Samstag Überstunden anordnet oder eben eine Schulung veranstalten lässt. Du bist auch verpflichtet daran teilzunehmen.
Was steht denn zu Überstunden/Mehrarbeit im Arbeitsvertrag?
Davon mal abgesehen sind Schulungen die für die Arbeit notwendig und vom AG angeordnet sind komplett zu bezahlen. Das ist Arbeitszeit und nicht "Privatvergnügen".
Du solltest im eigenen Interesse an dieser Veranstaltung teilnehmen, kannst dem AG allerdings auch sagen, dass er diese Zeit komplett zu bezahlen hat.
Klar musst du mit Konsequenzen rechnen.
Du bekommst den Tag ja normal vergütet + einen halben Urlaubstag.
Das passiert schon mal bei Sonderveranstaltungen,Straßenfesten ect.
Da muss man durch !