Arbeitsamt will kein Geld zahlen wegen unentschuldigtes fehlen?
Habe eine Sperrzeit von 3 Monaten bekommen, weil ich auf meiner alten Arbeit 2 x unentschuldigt gefehlt habe? Aber der Chef damals selber gesagt hat ich brauche keine Entschuldigung mit bringen. Ist das Arbeitsamt eigentlich noch ganz sauber ? Widerspruch wurde eingelegt.
6 Antworten
Was hat das eine mit dem Anderen zu tun?
War das unentschuldigte Fehlen auf Arbeit der Kündigungsgrund? Dann könnte es so ausgelegt werden, das du durch dein Fehlen die Kündigung herbeigeführt hast, dann währ die Sperre berechtigt.
Ansonsten würd ich an deiner stelle Widerspruch einlegen. Denn der AG hat die Möglichkeit bei kurzzeitigem Fehlen(1-3Tage) auf eine Krankschreibung zu verzichten und das hat er ja scheinbar gemacht.
In der Regel ist aber ein ein- oder zweimaliges unentschuldigtes Fehlen kein zur Kündigung berechtigender Grund - besonders dann nicht, wenn es deswegen noch keine Abmahnung gegeben haben sollte.
Im Übrigen kommt es auf die konkreten individuellen Umstände und Bedingungen an!
wenn der Kündigungsgrund bei der alten Arbeitsstelle "unentschuldigtes Fehlen" war, dann hast Du mit Deinem arbeitsvertragswidrigen Verhalten Deine Arbeitslosigkeit herbeigeführt & selbst mit verursacht.
Und dann sieht das Gesetz nun mal eine Sperrzeit von 12 Wochen vor. Egal, ob Du 2 Tage unentschuldigt gefehlt hast oder länger.
In der Regel ist aber ein ein- oder zweimaliges unentschuldigtes Fehlen kein zur Kündigung berechtigender Grund - besonders dann nicht, wenn es deswegen noch keine Abmahnung gegeben haben sollte.
Im Übrigen kommt es auf die konkreten individuellen Umstände und Bedingungen an!
Tja da wird dein Chef wohl Ironisch gewesen sein und du hast die Warnung nicht verstanden.....Das Arbeitsamt hat zurecht die Sperre verhängt
Das Arbeitsamt hat zurecht die Sperre verhängt
Wie kommst du denn zu dieser sehr voreiligen Behauptung?!?!
Du hast doch nicht die geringste Ahnung von den konkreten Bedingungen und Umständen!!
Wie? Entschuldigungen auf der Arbeit??? Die Schulzeit ist vorbei! Das Arbeitsamt hat ganz recht!
Aber DU hast die Ahnung die wir nicht haben und weißt warum er die Kündigung bekommen hat ?
Habe ich das etwas behauptet - oder warum regst Du Dich jetzt so auf?!?!
Ich finde es nur - immer wieder - "erstaunlich" (um es einmal milde auszudrücken), wie hier regelmäßig ziemlich gedankenlos Behauptungen aufgestellt oder Urteile gefällt werden, ohne dass überhaupt eine Basis an Fakten dafür gegeben ist!!!!
Dann muss dein Chef ja im nachhinein anderer Meinung sein,denn du hast ja deine Kündigung erhalten und diese sollte begründet gewesen sein !
Warum sonst hast du deine Kündigung denn sonst bekommen,wenn nicht aus dem Grund das du 2 x unentschuldigt gefehlt hast ?
wenn nicht aus dem Grund das du 2 x unentschuldigt gefehlt hast
In der Regel ist aber ein ein- oder zweimaliges unentschuldigtes Fehlen kein zur Kündigung berechtigender Grund - besonders dann nicht, wenn es deswegen noch keine Abmahnung gegeben haben sollte.
Im Übrigen kommt es auf die konkreten individuellen Umstände und Bedingungen an!
Wenn er eine Sperre von 12 Wochen bekommen hat,kann diese ja nur in Zusammenhang mit der Kündigung stehen und wenn er nicht gegen seinen Arbeitsvertrag verstoßen hat,warum sonst sollte er dann diese Sperre bekommen haben,dann läge kein Grund für eine Sperre vor !
Aus der Frage geht ja nichts genaues hervor,deshalb habe ich auch gefragt aus welchem Grund er dann gekündigt wurde,wenn nicht aus diesem das er 2 x unentschuldigt gefehlt hat.
Sicher kommt es immer auf die individuellen Umstände an und diese entscheiden dann darüber ob eine Sperre verhängt wird oder nicht,aber hier kann man ohne weitere Angaben nichts weiter dazu sagen.
Selbstverständlich steht die Sperre in Zusammenhang mit der Kündigung (es geht hier ja wohl nicht um Pflichtversäumnisse des Fragestellers gegenüber der Arbeitsagentur).
Die grundsätzliche Frage ist, ob die Kündigung überhaupt gerechtfertigt ist; denn die Arbeitsagentur prüft nicht, ob eine Kündigung rechtlich haltbar ist - was sie ("normalerweise") bei zweimaligem unentschuldigten Fehlen nicht (ohne vorangegangene Abmahnung) ist.
Wurde verhaltensbedingt gekündigt, setzt die Arbeitsagentur ein Verschulden des Arbeitnehmers voraus - unabhängig davon, ob die Kündigungsgründe berechtigt waren oder nicht - und verhängt eine Sperre, wenn der Arbeitnehmer nicht erfolgreich gegen die Kündigung klagt.
In der Regel hakt die Agentur für Arbeit bei so einer Kündigung immer beim AG - nach,wenn der AN - sich nicht noch in der Probezeit befunden hat,da muss keine Angabe zum Kündigungsgrund angegeben werden !
Das wird bei ihm nicht der Fall gewesen sein,deshalb sollte auch der Grund der Kündigung angegeben gewesen sein und wenn der SB - den Grund gelesen hat,dass die Kündigung auf Grund des fehlens ausgesprochen wurde,dann hätte man ihn sicher gefragt ob hier eine oder mehrere Abmahnungen vorher erfolgt sind bzw.jedem AN - sollte das bekannt sein,dass in solch einem Fall vorher abgemahnt werden muss.
Dann hätte er eben gegen die Kündigung vorgehen müssen,wenn der AG - dies nicht gemacht hat.
Wie kommst du denn zu dieser sehr voreiligen Behauptung?!?!
Du hast doch nicht die geringste Ahnung von den konkreten Bedingungen und Umständen!!