Ist es unentschuldigtes Fehlen in der Schule, wenn man vergisst, die Schule anzurufen, aber später noch eine Entschuldigung abgibt (Sachsen)?
Hallo!
Wenn ich (nicht mehr minderjährig) jetzt vergesse, bei der Schule anzurufen, um zu sagen, dass ich krank bin und nicht in die Schule kommen kann, und ich dann später aber eine Entschuldigung abgebe, ist das dann immer noch ein unentschuldigter Fehltag?
3 Antworten
Da du also volljährig und damit reif und selbstständig bist, wirst du auch die Feinheiten verstehen:
Du kannst dich überhaupt nicht entschuldigen. Du kannst nur ein Schreiben mit dem Inhalt abgeben, dass du wegen Krankheit nicht mehr zum Sportunterricht gegangen bist und dass du deswegen um Entschuldigung bittest.
Aufgrund des Schreibens kann die Schule dein Fehlen entschuldigen oder auch nicht entschuldigen.
Sie wird es entschuldigen, wenn so etwas erstmalig vorgekommen ist und/oder wenn man dich für unfähig hält, dass du die Regeln kennst.
Sie wird es nicht entschuldigen, wenn schon mal bei dir irgendwelche Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind und/oder wenn die Regelung, dass ein Lehrer vorher informiert werden muss, allgemein bekannt ist.
Wie kann man denn morgens vergessen, dass man nicht in die Schule geht? Das müßte einem doch irgendwann mal im Laufe des Vormittags auffallen, oder? Und da ruft man dann nicht an?
Das wirst Du in der Schule erstmal erklären müssen
Na, Du bist ja putzig - Du kannst doch nicht einfach nach Hause gehen und Dich dann nicht mehr melden.
Ich bin selbst Lehrer und frag mich immer wieder, warum ihr Schüler sowas macht: Ein kurzer Anruf hätte doch genügt, aber nein, ihr müsst Euch unbedingt Schwierigkeiten aufhalsen wegen nichts - das soll einer verstehen....
Und wehe ,wenn ein Lehrer dafür dann aber kein Verständnis hat, dann ist er natürlich der Böse
Es war halt zufällig ein Freitag...
Ja ist es .
Ich hatte Sport, dann bin ich von der Sporthalle aus nach Hause gegangen, da es sich nicht mehr gelohnt hat. Und dann hab ich halt nicht mehr angerufen.