Streik als unentschuldigt in Schule?
Moin, bei uns soll bald gestreikt werden. Zu der Zeit bin ich in der Berufsschule und die Schule sagt das ich unentschuldigt fehlen würde wenn ich da hingehe und keine Entschuldigung von der Firma habe. Natürlich habe ich das Recht zu Streiken siehe GG Artikel 9 Abs. 3. Wie seht ihr das? Kennt ihr noch weitere Paragraph die diesen Fall klar regeln ? Meine Firma will mir keine Entschuldigung geben da wir sie ja bestreiken was ich ja auch verstehen kann und ich ja eig. eh das Recht dazu habe
5 Antworten
Streik geht vor Berufsschule, denn das Streikrecht topt das Ausbildungsrecht und damit die Berufsschulpflicht. Diese ist für die Dauer der Streikteilnahme somit ausgesetzt. Das Fehlen von Auszubildenden aufgrund ihrer Streikteilnahme gilt als entschuldigt und auch das Ausbildungsziel ist dadurch keinesfalls gefährdet.
Um unnötigen Ärger zu vermeiden: Sagt eurer Berufsschule vorher Bescheid, dass ihr wegen eurer Teilnahme am Streik im entsprechenden Zeitraum nicht am Unterricht teilnehmen werdet.
http://www.ausbildung.info/news/7-fakten-zu-allem-was-streik-recht-ist
Die von ver.di sollten es eigentlich am besten wissen
Danke für deine ausführlichen Antworten. Damit lässt sich doch arbeiten!👍🏻
Ja aber dumm nur das wir bei der IGM sind. Auf deren Seite steht das sehr komisch und schwammig. Deswegen suche ich nach genauen Paragraphen. Soweit habe ich diesen Artikel auch gelese, jedoch wird sich da nicht auf ein bestimmtes Gesetz bezogen sondern nur eine Aussage gemacht. Die muss doch irgendwo stehen
Gesetz kann ich dir nicht nennen
Aber
Überleg mal die Konsequenz, wenn du tatsächlich nicht am Streik während eines Berufsschultags teilnehmen dürftest.
Der Arbeitgeber müsste dich dann für den Berufsschultag bezahlen, obwohl du nach diesem Tag wieder streiken wirst
Wenn dem so wäre, dann wäre das eine Gesetzeslage die sich zu ungunsten des Arbeitgebers in das Arbeitskampfrecht einmischen würde
Das Streikrecht leitet sich aus Artikel 9 Grundgesetz ab, und ist somit ein Verfassungsmäßiges Grundrecht, dagegen kann die Berufsschulpflicht nicht anstinken
Wann genau ist ein Streik legal?
Der Streik ist von einer Gewerkschaft getragen, d.h. es gibt eine Gewerkschaft, die ihn organisiert und sich mit ihre Forderungen hinter die Streikenden stellt. Ein nicht gewerkschaftlich getragener Streik ist als „wilder Streik“ verboten.
Die Gewerkschaft und die Streikenden verfolgen ein tariflich regelbares Ziel. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn z.B. Druck auf den Gesetzgeber oder die Regierung gemacht werden soll. Solche Streiks richten sich gegen den „falschen“ Gegner und sind als „politische“ Streiks in Deutschland verboten und kommen praktisch auch nicht vor (in Frankreich dagegen sind sie an der Tagesordnung).
Das von der Gewerkschaft und den Streikenden verfolgte (tariflich regelbare) Ziel muss auch tarifrechtlich zulässig sein. Das ist nicht der Fall, wenn der mit dem Streik erstrebte Tarifvertrag rechtlich keinen Bestand hätte, d.h. rechtswidrig wäre. Mit diesem Argument hat sich die Deutsche Bahn AG im Bahntarifkonflikt 2007 gegen die Streiks der GdL arbeitsgerichtlich gewehrt, indem sie argumentierte, der erstrebte Lokführertarifvertrag sei unzulässig, da er bereits aufgrund geltenden Tarifrechts bzw. aufgrund des „Grundsatzes der Tarifeinheit“ von den zwischen der Bahn und der Gewerkschaft Transnet vereinbarten Tarifverträgen verdrängt werden würde.
Der Streik darf erst nach Ablauf der Friedenspflicht begonnen werden. Mit Friedenspflicht ist die jedem Tarifvertrag während seiner Laufzeit immanente Verpflichtung der Gewerkschaft zum „Stillhalten“ gemeint. Ist daher zum Beispiel die Laufzeit eines Lohntarifvertrags noch nicht abgelaufen, darf um weitere Lohnerhöhungen nicht gestreikt werden.
Der Streik muss das letzte Mittel („ultima ratio“) sein, d.h. es darf kein Streik ohne vorherige Verhandlungen „vom Zaun gebrochen“ werden. Ob damit auch verhandlungsbegleitende Warnstreiks generell verboten sind, ist umstritten. Die Rechtsprechung hält Warnstreiks im allgemeinen für rechtens.
Der Streik muss schließlich „verhältnismäßig“ sein. Das ist aber keine von den Juristen ernstgemeinte Streikbremse, da von Unverhältnismäßigkeit nach herrschender Ansicht nur dann die Rede sein kann, wenn die ganze Sache völlig aus dem Ruder läuft, wenn also zum Beispiel der bestreikte Gegner organisatorisch „vernichtet“ werden soll. Das passiert aber nicht. Jeder weiß, dass man die Kuh, die man melken will, nicht schlachten darf.
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Streik.html#tocitem2
Will heißen: Die Schule könnte dich zurecht als untentschuldigt eintragen.
LG
Du schreibst zwar eine sehr lange Antwort, woraus aber ersichtlich sein soll, dass man an Berufsschultagen nicht gestreikt werden darf, erschließt sich mir nicht.
Wenn der Auszubildende während des Streiks zur Berufsschule müsste, dann müsste ihn sein Lehrherr trotz des Streiks für die Berufsschultage bezahlen.
Glaubst du das wirklich?
Natürlich könnte sie das. Der Streik wird aber von der Gewerkrschaft rechtens durchgeführt
Ich denke, dass das eine grenzwertige Sache ist. Das Recht auf Streik gibt es zwar. Bestreikt wird deine Firma, nicht aber die Berufsschule.
Ob das Streikrecht die Berufsschulpflicht aushebelt, kann ich nicht sagen.
Könnte aber sein, dass die Berufsschule dein Fernbleiben als unentschulidgt wertet.
Wie wäre es, wenn du da deine Gewerkschaft mal fragst, ob das Streikrecht in diesem Falle über der Berufsschulpflicht steht.
Wenn dir dein Arbeitgeber keine Entschuldigung ausstellt, was auch verständlich ist, vielleicht macht es deine Gewerkschaft die angelich hinter ihren Mitgliedern steht. Demzufolge wende dich an deine Gewerkschaft.
Ihr bestreikt due Firma, nicht die Schule.
Da wirds jetzt kompliziert.
Das Recht zu streiken bezieht sich nicht auf die BS, das ist ein Unterschied.
Und du bist der Meinung dass sein Arbeitgeber erfreut ist, wenn der Azubi von Montag bis Donnerstag streikt, und weil er dann Freitags in die Berufsschule geht muss er von Freitag bis Samstag bezahlt werden, weil er dann ja erst wieder am Montag streiken kann?
Klar gilt der Streik auch für die Berufsschule
Ja klar aber das GG ist ja unser höchstes Recht und somit doch über den Schulrecht und ihrer Pflicht ...?
Okay, Du willst es nicht kapieren, dann kassier nen Fehltag.
Was sollen denn jetzt diese Haltung? Ich bin hier ganz normal am Diskutieren ... Ich habe es nur gesagt wie ich was verstehe und was für mich keinen Sinn macht. Habe nie gesagt das du falsch liegst oder ich richtig....
Die Berufsschulpflicht dürfte hier überwiegen. Streikbrecher bist Du damit keiner, da Du ja nicht zur Arbeit sondern zur Schule gehst.
Die Berufsschulpflicht setzt nicht das Grundgesetz außer Kraft
Ergänzung zur Antwort
Von wenigen Ausnahmen abgesehen ist das deutsche Arbeitskampfrecht im Wesentlichen Richterrecht, das heißt, es wird aus Gerichtsurteilen über die Zulässigkeit von Arbeitskampfmaßnahmen herausgelesen. Diese stützen sich auf den Grundsatz der Zulässigkeit des Arbeitskampfes, der auf der durch die Koalitionsfreiheit in Art. 9 Abs. 3Grundgesetz (GG) garantierten Betätigungsgarantie der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände beruht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitskampfrecht_(Deutschland)