Streik als unentschuldigt in Schule?

5 Antworten

 Streik geht vor Berufsschule, denn das Streikrecht topt das Ausbildungsrecht und damit die Berufsschulpflicht. Diese ist für die Dauer der Streikteilnahme somit ausgesetzt. Das Fehlen von Auszubildenden aufgrund ihrer Streikteilnahme gilt als entschuldigt und auch das Ausbildungsziel ist dadurch keinesfalls gefährdet.

Um unnötigen Ärger zu vermeiden: Sagt eurer Berufsschule vorher Bescheid, dass ihr wegen eurer Teilnahme am Streik im entsprechenden Zeitraum nicht am Unterricht teilnehmen werdet.

http://www.ausbildung.info/news/7-fakten-zu-allem-was-streik-recht-ist

Die von ver.di sollten es eigentlich am besten wissen

IQhaipdling  17.10.2018, 18:52

Ergänzung zur Antwort

Von wenigen Ausnahmen abgesehen ist das deutsche Arbeitskampfrecht im Wesentlichen Richterrecht, das heißt, es wird aus Gerichtsurteilen über die Zulässigkeit von Arbeitskampfmaßnahmen herausgelesen. Diese stützen sich auf den Grundsatz der Zulässigkeit des Arbeitskampfes, der auf der durch die Koalitionsfreiheit in Art. 9 Abs. 3Grundgesetz (GG) garantierten Betätigungsgarantie der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände beruht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitskampfrecht_(Deutschland)

Streicher001 
Beitragsersteller
 17.10.2018, 20:07
@IQhaipdling

Danke für deine ausführlichen Antworten. Damit lässt sich doch arbeiten!👍🏻

Streicher001 
Beitragsersteller
 17.10.2018, 18:31

Ja aber dumm nur das wir bei der IGM sind. Auf deren Seite steht das sehr komisch und schwammig. Deswegen suche ich nach genauen Paragraphen. Soweit habe ich diesen Artikel auch gelese, jedoch wird sich da nicht auf ein bestimmtes Gesetz bezogen sondern nur eine Aussage gemacht. Die muss doch irgendwo stehen

IQhaipdling  17.10.2018, 18:48
@Streicher001

Gesetz kann ich dir nicht nennen

Aber

Überleg mal die Konsequenz, wenn du tatsächlich nicht am Streik während eines Berufsschultags teilnehmen dürftest.

Der Arbeitgeber müsste dich dann für den Berufsschultag bezahlen, obwohl du nach diesem Tag wieder streiken wirst

Wenn dem so wäre, dann wäre das eine Gesetzeslage die sich zu ungunsten des Arbeitgebers in das Arbeitskampfrecht einmischen würde

Das Streikrecht leitet sich aus Artikel 9 Grundgesetz ab, und ist somit ein Verfassungsmäßiges Grundrecht, dagegen kann die Berufsschulpflicht nicht anstinken

Wann genau ist ein Streik legal?
Der Streik ist von ei­ner Ge­werk­schaft ge­tra­gen, d.h. es gibt ei­ne Ge­werk­schaft, die ihn or­ga­ni­siert und sich mit ih­re For­de­run­gen hin­ter die Strei­ken­den stellt. Ein nicht ge­werk­schaft­lich ge­tra­ge­ner Streik ist als „wil­der Streik“ ver­bo­ten.
Die Ge­werk­schaft und die Strei­ken­den ver­fol­gen ein ta­rif­lich re­gel­ba­res Ziel. Die­se Vor­aus­set­zung ist nicht erfüllt, wenn z.B. Druck auf den Ge­setz­ge­ber oder die Re­gie­rung ge­macht wer­den soll. Sol­che Streiks rich­ten sich ge­gen den „fal­schen“ Geg­ner und sind als „po­li­ti­sche“ Streiks in Deutsch­land ver­bo­ten und kom­men prak­tisch auch nicht vor (in Frank­reich da­ge­gen sind sie an der Ta­ges­ord­nung).
Das von der Ge­werk­schaft und den Strei­ken­den ver­folg­te (ta­rif­lich re­gel­ba­re) Ziel muss auch ta­rif­recht­lich zulässig sein. Das ist nicht der Fall, wenn der mit dem Streik er­streb­te Ta­rif­ver­trag recht­lich kei­nen Be­stand hätte, d.h. rechts­wid­rig wäre. Mit die­sem Ar­gu­ment hat sich die Deut­sche Bahn AG im Bahn­ta­rif­kon­flikt 2007 ge­gen die Streiks der GdL ar­beits­ge­richt­lich ge­wehrt, in­dem sie ar­gu­men­tier­te, der er­streb­te Lokführ­er­ta­rif­ver­trag sei un­zulässig, da er be­reits auf­grund gel­ten­den Ta­rif­rechts bzw. auf­grund des „Grund­sat­zes der Ta­rif­ein­heit“ von den zwi­schen der Bahn und der Ge­werk­schaft Trans­net ver­ein­bar­ten Ta­rif­verträgen ver­drängt wer­den würde.
Der Streik darf erst nach Ab­lauf der Frie­dens­pflicht be­gon­nen wer­den. Mit Frie­dens­pflicht ist die je­dem Ta­rif­ver­trag während sei­ner Lauf­zeit im­ma­nen­te Ver­pflich­tung der Ge­werk­schaft zum „Still­hal­ten“ ge­meint. Ist da­her zum Bei­spiel die Lauf­zeit ei­nes Lohn­ta­rif­ver­trags noch nicht ab­ge­lau­fen, darf um wei­te­re Loh­nerhöhun­gen nicht ge­streikt wer­den.
Der Streik muss das letz­te Mit­tel („ul­ti­ma ra­tio“) sein, d.h. es darf kein Streik oh­ne vor­he­ri­ge Ver­hand­lun­gen „vom Zaun ge­bro­chen“ wer­den. Ob da­mit auch ver­hand­lungs­be­glei­ten­de Warn­streiks ge­ne­rell ver­bo­ten sind, ist um­strit­ten. Die Recht­spre­chung hält Warn­streiks im all­ge­mei­nen für rech­tens.
Der Streik muss schließlich „verhält­nismäßig“ sein. Das ist aber kei­ne von den Ju­ris­ten ernst­ge­mein­te Streik­brem­se, da von Un­verhält­nismäßig­keit nach herr­schen­der An­sicht nur dann die Re­de sein kann, wenn die gan­ze Sa­che völlig aus dem Ru­der läuft, wenn al­so zum Bei­spiel der be­streik­te Geg­ner or­ga­ni­sa­to­risch „ver­nich­tet“ wer­den soll. Das pas­siert aber nicht. Je­der weiß, dass man die Kuh, die man mel­ken will, nicht schlach­ten darf.

https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Streik.html#tocitem2

Will heißen: Die Schule könnte dich zurecht als untentschuldigt eintragen.

LG

IQhaipdling  17.10.2018, 19:01

Du schreibst zwar eine sehr lange Antwort, woraus aber ersichtlich sein soll, dass man an Berufsschultagen nicht gestreikt werden darf, erschließt sich mir nicht.

Wenn der Auszubildende während des Streiks zur Berufsschule müsste, dann müsste ihn sein Lehrherr trotz des Streiks für die Berufsschultage bezahlen.

Glaubst du das wirklich?

Streicher001 
Beitragsersteller
 17.10.2018, 18:23

Natürlich könnte sie das. Der Streik wird aber von der Gewerkrschaft rechtens durchgeführt

Ich denke, dass das eine grenzwertige Sache ist. Das Recht auf Streik gibt es zwar. Bestreikt wird deine Firma, nicht aber die Berufsschule.

Ob das Streikrecht die Berufsschulpflicht aushebelt, kann ich nicht sagen.

Könnte aber sein, dass die Berufsschule dein Fernbleiben als unentschulidgt wertet.

Wie wäre es, wenn du da deine Gewerkschaft mal fragst, ob das Streikrecht in diesem Falle über der Berufsschulpflicht steht.

Wenn dir dein Arbeitgeber keine Entschuldigung ausstellt, was auch verständlich ist, vielleicht macht es deine Gewerkschaft die angelich hinter ihren Mitgliedern steht. Demzufolge wende dich an deine Gewerkschaft.

Ihr bestreikt due Firma, nicht die Schule.

Da wirds jetzt kompliziert.

Das Recht zu streiken bezieht sich nicht auf die BS, das ist ein Unterschied.

IQhaipdling  17.10.2018, 18:56

Und du bist der Meinung dass sein Arbeitgeber erfreut ist, wenn der Azubi von Montag bis Donnerstag streikt, und weil er dann Freitags in die Berufsschule geht muss er von Freitag bis Samstag bezahlt werden, weil er dann ja erst wieder am Montag streiken kann?

Klar gilt der Streik auch für die Berufsschule

Streicher001 
Beitragsersteller
 17.10.2018, 18:24

Ja klar aber das GG ist ja unser höchstes Recht und somit doch über den Schulrecht und ihrer Pflicht ...?

SiViHa72  17.10.2018, 18:25
@Streicher001

Okay, Du willst es nicht kapieren, dann kassier nen Fehltag.

Streicher001 
Beitragsersteller
 17.10.2018, 18:28
@SiViHa72

Was sollen denn jetzt diese Haltung? Ich bin hier ganz normal am Diskutieren ... Ich habe es nur gesagt wie ich was verstehe und was für mich keinen Sinn macht. Habe nie gesagt das du falsch liegst oder ich richtig....

Die Berufsschulpflicht dürfte hier überwiegen. Streikbrecher bist Du damit keiner, da Du ja nicht zur Arbeit sondern zur Schule gehst.

IQhaipdling  17.10.2018, 18:57

Die Berufsschulpflicht setzt nicht das Grundgesetz außer Kraft