Unberechtigte Fehltage bei der Schule?
Seit Juli 2015 ist in Diskussion, ob 19 unentschuldigte Fehltage auf meinem Abschlusszeugnis der Richtigkeit entsprechen.
Ich hatte wurde im April operiert und bin aus diesem Grund für 10 Tage ausgefallen. Mein Ausfall wurde von der Klinik attestiert. Die Schule wollte mir die 10 Schultage nicht entschuldigen, da ich mich nach 3 Tage fehlen nicht gemeldet haben soll, wobei ich meinen Klassenlehrer eine Woche vor Operationsantritt darüber in Kenntnis gesetzt habe. Die Schulleiterin wollte mich mit 10 unentschuldigten Fehltagen im Abschlusszeugnis belasten. Als ich dagegen ein formellen Widerspruch bei der Schulaufsichtsbehörde eingelegt habe, hieß es plötzlich, dass die 10 Fehltage doch nun entschuldigt wurden. Diese Rückmeldung erhielt ich nach 2 Monaten (nach den Sommerferien!!).
Allein aus diesem Grund kann ich 19 unentschuldigte Fehltage absolut nicht nachvollziehen! Wenn ich gefehlt habe, habe ich immer Bescheinigungen von Behörden und Ärzten vorgelegt. Dummerweise immer die originalen ohne Kopie für mich.. Nach mehreren telefonischen Kontakt mit der Schule erhielt ich letzte Woche ein Termin mit der Schulleiterin und meinem Klassenlehrer. Die zeigen mir eine Liste mit mein unentschuldigten Fehltagen, jedoch verweigern sie mir, dass ich meine Fehltage auf ein Zettel notiere. Ich wollte mir meine - angeblichen - unentschuldigten Fehltage notieren um ggf. die Bescheinigungen von Behörden und meinem Arzt anzufragen. Die Liste war auch relativ unübersichtlich gestaltet, es wurden die Wochen angezeigt, kein genaues Datum.
Ich brauche euer Rat! Die Sache überfordert mich aktuell sehr und ich komme da einfach nicht weiter. Im übrigen hat mein Klassenlehrer im ersten Halbjahr ein Fehler in seiner Buchführung gehabt, weshalb er allen Schülern der Klasse im ersten Halbjahreszeugnis 0 Fehltage eintragen musste. Auch wieder liegt ein Fehler vor!
3 Antworten
Hallo Nike100,
zunächst mal ein paar Infos zu Bestimmungen aus NRW. Bist du in einem anderen Bundesland, müsstest du dich über die entsprechende Schulordnung dort informieren.
BASS 12 – 01 Nr. 2 Allgemeine Schulordnung, (ASchO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2002 geändert durch Verordnung vom 8. April 2003, hier dann § 9, Schulversäumnis
(1) Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Erziehungsberechtigten die Schule spätestens am zweiten Unterrichtstag.
(2) Bei Beendigung des Schulversäumnisses teilen die Erziehungsberechtigten der Schule schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. Bei einem längeren Schulversäumnis ist spätestens nach zwei Wochen eine Zwischenmitteilung vorzulegen.
§ 26, (4) Schülerinnen und Schüler, die die Schule verlassen, erhalten nach näherer Bestimmung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung ein Abgangszeugnis oder ein Abschlusszeugnis ohne Angabe der Fehlzeiten beim Schulbesuch, ……
Der Klassenlehrer ist verpflichtet, eine Versäumnisliste zu führen, in die täglich einzutragen ist, wer fehlt. Die Liste muss er ggf. beeiden(!) können.
Mal vorausgesetzt, dass deine Angaben richtig sind:
Da es sich um ein Abschlusszeugnis handelt, solltest du grundsätzlich ab sofort alles schriftlich machen – keine mündlichen Zusagen mehr! Du unternimmst einen letzten Versuch der gütlichen Regelung: Du schreibst die Schulleitung an, bittest um Mitteilung der genauen Fehltage, beantragst ein neues Zeugnis ohne Angabe der Fehltage, die Änderung der Schülerakte mit Streichung der unentschuldigten Versäumnisse und eine schriftliche Bestätigung darüber. Du kündigst gleichzeitig den formellen Widerspruch an und setzt einen angemessenen Termin (2 Wochen).
Tut sich da nichts: Mit Bezug auf deinen früheren formellen Widerspruch solltest du dann erneut Widerspruch bei der Schulaufsicht einlegen. Da es sich bei einem Abschlusszeugnis um einen Verwaltungsakt handelt, ist das möglich.Du brauchst auch keine Klage einzureichen. Das wäre erst angebracht, wenn die Schulaufsicht den Widerspruch ablehnt und du dich weiterhin ungerecht behandelt fühlst. Bis dahin entstehen dir keine Kosten.
Als Begründung kannst du die folgenden Dinge anführen:
Du hast die Schule fristgerecht vorher über dein Fehlen wegen der Operation informiert (nach der Schulordnung für NRW ist das auch nicht schriftlich nötig) und nach Abschluss die ärztlichen Unterlagen vorgelegt. Diese Bedingungen wären also erfüllt.
Die Versäumnisliste der Klasse sei nachweisbar nicht ordnungsgemäß geführt worden, wie die Versäumnisangaben über das erste Halbjahr ausweisen können. Du beantragst, die Liste von der Schulaufsicht überprüfen zu lassen.
Du gibst an, dass alle Versäumnisse frist- und formgerecht entschuldigt waren.Du beanstandest, dass die Schulleitung nicht bereit war, dir die einzelnen Fehltage mit Datum zu nennen, dass du nur eine Liste mit den Wochenangaben, aber nicht mit den genauen Daten zur Einsicht bekommen hättest und dass es dir untersagt worden sei, die Angaben aus der Liste zu notieren.
Du berufst dich auf die Schulordnung ASchO § 26, Abs. 4, nach dem die Versäumnisse in einem Abschlusszeugnis – ob entschuldigt oder nicht – überhaupt nicht aufgeführt werden.
Du beantragst die Ausstellung eines neuen Zeugnisses ohne Angaben der Fehltage.
Du beantragst außerdem, dass die Schülerakte geändert wird, indem alle Angaben über unentschuldigte Fehltage gestrichen werden.
..... vielen Dank für den Stern - und viel Erfolg!
Da es sich bei einem Abschlusszeugnis um einen Verwaltungsakt handelt, steht dir der Klageweg offen. Es ist schon ungewöhnlich, dass dich die Schule die Tage nicht aufschreiben lässt.
Allerdings muss die Schule die Entschuldigungen nicht nachträglich anerkennen, selbst wenn du dir die Bestätigungen von den Behörden/Ärzten holst. Und es dürfte schwierig werden, nachzuweisen, dass du diese der Schule jedes Mal rechtzeitig vorgelegt hattest. Daher bietet es sich auch an, sich Atteste vom Lehrer abzeichnen zu lassen und zu behalten. Das hilft jetzt im Nachhinein aber natürlich nicht weiter.
Da eine Klage vor dem Verwaltungsgericht nicht ganz ohne Kosten möglich ist, würde ich mir das genau überlegen. Es besteht zwar kein Anwaltszwang, doch ein Anwalt könnte die Chancen wahrscheinlich besser abwägen. Es gibt Anwälte, die auf Schulrecht spezialisiert sind. Da würde ich vielleicht mal anfragen. Eine Erstberatung ist gar nicht so teuer.
Dann geh zur Schule und lass dir die Fehltage auflisten, wann du unentschuldigt gefehlt haben sollst.
Dann wird sich ja aufklären, um welche Tage es sich handelt.
Sie müssen dir die Tage geben