Schriftliche Erklärung für Eltern ohne Einkommen?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi.

das sollte so ähnlich aufgebaut sein.

"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich XY, geb. 11.11.11 in XY, Mutter von XY, geb. 11.11.11 in XY erkläre hiermit offiziell mein Einkommes des maßgeblichen Zeitraums XY für den Antrag auf Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz meines Kindes XY (mit der Fördernummer 11111111):

Ich lebte bereits im maßgeblichen Zeitraum in der Türkei und hatte im Jahr XY kein Einkommen nach dem Einkommensteuergesetz in Deutschland. Ich werde von Verwandten (Name, Geburtsdatum, Adresse in der Türkei) unterhalten.

Aus diesem Grund kann ich keine Nachweise über ein Einkommen oder sonstige staatliche Transferleistungen bringen."

UNTERSCHRIFT

Das gleiche für deinen Vater.

Deine Elterm müssen einfach etwas schriftlich geben mit Unterschrift. Diese formlose Erklärung ist bindend. Jegliche Unwahrheiten können dich und deine Eltern in große Probleme bringen. Es gibt dafür kein Muster. Wichtig sind nur die Daten und die bindende Erklärung, dass sie eben kein Einkommen haben (oder welches Einkommen sie haben) mit Unterschrift.

Das Ganze muss im Original vorliegen (also per Post gesendet).

schleudermaxe  16.02.2015, 06:13

... und bitte warum soll das Kind so lange auf Ihre Leistungen warten? Unglaublich für mich, hier so einen Vorschlag einzustellen.

comedyla  16.02.2015, 12:15
@schleudermaxe

und bitte warum soll das Kind so lange auf Ihre Leistungen warten?

ach schleudermaxe. Mich nervt es wirklich, dass du einfach überall deine copy und paste Sachen reinhaust und dann noch meine Antworten so komisch kommentierst.

Warum? Weil das der normale Lauf ist. Wieso lange warten? FB3 dauert länger auszufüllen. So ein Brief ist in 5 Minuten aufgesetzt und innerhalb 2-3 Tage hier in deutschland angekommen. Was ist daran lange warten? Für FB3 braucht man mit der Beschaffung aller Nachweise eindeutig länger.

Die Beantragung elterunabhängiger Vorausleistungen dauert genauso lang UND die Eltern dürfen sich dann mit dem Land rumschlagen. Das ist eben nicht der Sinn jedes Kindes. Und die Eltern weigern sich ja nicht. Wieso also den letzten Weg nehmen mit allen nervigen Konsequenzen für Eltern und Kind wenn es anders geht?

breezy101 
Beitragsersteller
 15.02.2015, 21:07

Bedanke mich sehr für diese Antwort. Das ist die bis jetzt hilfreichste Antwort die ich bekommen habe!

MfG Aydin

comedyla  15.02.2015, 21:09
@breezy101

Es ist die einzige die du bekommen hast ;) Aber sehr gerne :)

breezy101 
Beitragsersteller
 15.02.2015, 21:11
@comedyla

Ja also ich meinte damit nicht nur für diese frage sonder auch für die fragen die ich vorher gestellt habe :)

comedyla  15.02.2015, 21:12
@breezy101

Ah, das ehrt mich dann natürlich ;)

Bist Du Dur sicher? Beim Studentenwerk werden doch gar keine Beamte beschäftigt. Zudem kannst Du schlichtweg elternunabhängige Vorausleistungen beantragen, wenn denn die Eltern nicht leisten können oder nicht leisten wollen. Diese Vorgehensweise sieht doch das BAföG ausdrücklich vor. Warum bitte wird denn das nicht einfach beantragt? Dann kümmert sich das Land und Du bekommtst von Beginn an Deinen vollen Bedarf.