Arbeitsagentur,Mieterhöhung?

6 Antworten

Du meinst sicher das Jobcenter ?

Das hättest du im Weiterbewilligungsantrag angeben und nachweisen müssen, kannst es ja mal mit einem Überprüfungsantrag nach § 44 SGB - X versuchen, dazu findest du im Internet Musterschreiben, wenn du Glück hast bekommst du zumindest einen Teilbetrag zurück.

Nein, das bekommst du nicht zurück. Denn wenn du das nicht meldest, ist das dein Problem, nicht das des Jobcenters.

Du hast unterschrieben, dass du alle Veränderungen melden musst. Tust du das nicht, geht dir entweder Geld verloren oder du bekommst sogar eine Sanktion.

Du sprichst von Arbeitsagentur, bekommst also ALG I. Da spielt deine Miete oder deren Erhöhung überhaupt keine  Rolle.

Bekämst du vom Jobcenter Transferleistungen (ALG II) sähe das natürlich anders aus. Das Mieterhöhungsverlangen solltest du dann vorlegen zwecks Anpassung der Leistung für KdU.

Bekommst nichts wieder hättest es ja mitteilen können. Hast du aber nicht. Und wenn mit viel glück höchstens 6 Monate rückwirkend.

Aber klar das am besten mit den vom amt selbst

Rückwirkend ehr schlecht

Aber wenn du schriftliche Nachweise über die Erhöhung und deine Zahlungen hast, würde ich einfach mal meinen Sachbearbeiter fragen
Der gibt dir dann eine vernünftige Antwort