Arbeitgeberzuschuss Kindergarten?
Hallo
bisher zahlt mein Arbeitgeber den Kindergartenzuschuss monatlich für meine Tocher (4J.) ca. 150 Euro.
Nun bekam ich vom Arbeitgeber die Info, dass ein neues Gesetz den Zuschuss nur für die Kinder bis 3 Jahre (Krippe) steuerfrei erlaubt.
Ich wohne in Schleswig Holstein.
Hat einer schon mal was davon gehört???
Danke für die Antworten :-)
3 Antworten
https://www.lohn-gehaltsabrechnung.com/lohnrelevantes-zur-kinderbetreuung/
https://www.buhl.de/steuernsparen/zuschuss-zur-kindergartenbetreuung/
Das derlei Zuschüsse nur für Krippenplätze gezahlt werden dürfen wäre mir neu. Ansonsten bitte Deinen Arbeitgeber Dir den entsprechenden Gesetzestext / die Änderung genau zu benennen.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html
Einkommensteuergesetz (EStG) § 3Steuerfrei sind
33.
zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen;
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hat sich nicht geändert ....
Allerdings von 2012, kann mir nicht vorstellen, dass dies geändert wurde.
Vorher wurde auch der teurere Krippenplatz bezahlt und nun seit ca einem Jahr der Kindergartenplatz. Nun soll das aber nur noch für die Krippe gelten???