WC Tür nach innen oder nach außen mit 1,5m² Raum
Hallo, unsere neue Wohnung (gemietet in Schleswig-Holstein) hat einen von dem Badezimmer getrennten WC, dieser ist maximal. 1,5 m² klein (ca 1,10m x 1,40) und es befindet sich dort noch ein kleines Waschbecken. Die Tür geht nach innen auf, sodass man sich da wirklich reinquetschen muss, um die Tür zu schließen. Es geht so weit, dass sogar das Toilettenbecken dort schief steht, damit es möglich ist die Tür zu öffnen. Ich finde, es wäre sehr sinnvoll die Tür umzubauen, sodass die nach außen öffnet. Laut Hausmeiter, muss ich das selber zahlen, ca. 300€. Laut google gibt es Bauverodnungen für die Bundesländer, nur gibt es dort für Schleswig-Holstein keine Gesetze, die soetwas verbieten. Nur für Österreich, wo Türen bei Räumen unter 2m² nach außen geöffnet werden müssen. Allgemein sind nach innen öffnende Türen gefährlich, da wenn jemand dort umkippt, die Tür nicht mehr zu öffnen sein wird. Könnt ihr vielleicht einen Rat geben, falls ihr in einer ähnlichen Situation wart? Vermieter ist eigentlich eine große Firma. Vielen Dank.
6 Antworten
Also machen solltet ihr das auf jeden Fall. Manchmal solltet ihr versuchen die Vermieter unter "Druck" zu setzen.
Mehrere Briefe, Rechtsanwalt fragen, Kostenvoranschläge mit Begründung WARUM das gemacht werden muss und warum es nicht nur DIR sondern auch Nachmietern zu gute kommen würde.
Wenn das nicht klappt oder du das nicht "hinbekommst" o.ä., wirst du die kosten wohl selber tragen müssen.
Der Umbau ist möglich. Habe ich beim Umbau auf "behindertengerechtes Bad" vom Tischler machen lassen. Der Türrahmen wurde ausgebaut und "andersrum" eingesetzt. Kostete vor 5 Jahren ca. 200.- Euro.
Der Lichtschalter ( im Flur ) ist jetzt an der falschen Seite der Tür, also am Drehpunkt.
( Eigenheim, also keine Probleme mit Vermieter oder Hauswart )
300,-€? wozu? Wenn ihr euch geschickt anstellt könnt ihr ggf. die Zarge einfach umdrehen, so dass die Tür außen ist. Kommt nur drauf an ob die Tür dann in die richtige Richtung öffnet (links oder rechts).
Benötigt wird aber eine Genehmigung durch den Vermieter. Dann könnt ihr das machen. Vorschriften zum Einbau gibts da leider nicht.
wieso sollte das der vermieter zahlen ? ihr habt die wohnung bestimmt besichtigt und so gemietet...aber wenn es für euch sinn macht würde ich die kosten selber tragen...sonst bau ne schiebetür ein...die sind billiger
wenn das aber abgesprochen ist nicht, und der hausmeister hat das ja schon angedeutet...ein schriftl ok reicht da aus
Dazu gibt es keine öffentlich.-rechtlichen Vorschriften; kann jeder Bauherr machen wie er will. Ist also nur eine Frage des Comforts; und da wird man Dir immer sagen: Hättest die WE ja nicht mieten müssen!!
Von einem eigenmächtigen Umbau kann ich nur abraten, der Vermieter kann dann beim Auszug den Ursprungszustand auf Kosten des Mieters wiederherstellen lassen!