Arbeitgeber hat Kündigung öffentlich ausgehangen,darf er das?

2 Antworten

Was ich da machen würde: E-mail an diesen mit der zweizeiligen höflichen Bitte, diese Veröffentlichung unverzüglich zu entfernen, da sie deine Gefühle verletzen würde, eigedenk seiner Gesprächsverweigerung. Andernfalls würdest du dich an deinen Rechtsdienst wenden. Das würde ich dann auch sofort machen und die Reaktion des EX-AG gar nicht erst abwarten. Dann kriegt er einen Anwaltsbrief, was ihm hoffentlich ein Denkzettel sein wird, dass man so nicht mit Menschen umgeht (wenn du kein Geld für einen A hast, geh zum Amtsgericht für eine kostenlose Rechtsberatung).

Ein sehr merkwürdiger Fall. Entweder du hast dir etwas geradezu Skandalöses zuschulden kommen lassen oder diesem AG gebricht es an jeglichem menschlichen Taktgefühl, die vor Rufschädigung nicht Halt macht - und so jemand wäre ausgerechnet der Leiter eines Kindergartens...?


Eine Kündigung in der Probezeit bedarf keiner Begründung.

Leonsmum76 
Beitragsersteller
 19.02.2017, 04:54

Das ist mir schon klar, Danke. Es geht mehr um die Frage ob er die Kündigung öffentlich aushängen darf!

Novos  19.02.2017, 05:10
@Leonsmum76

Öffentlich wäre, es in der Zeitung bekannt zu machen, oder aussen am Tor.

Redekunst  19.02.2017, 05:19
@Novos

Novos, finde das Verhalten trotzdem mehr als fragwürdig, habe noch nie gehört das sowas wo auch immer ausgehangen wird 

Tataluga  19.02.2017, 05:53
@Redekunst

Hat was von an den Pranger stellen - siehe meine Antwort.

Leonsmum76 
Beitragsersteller
 19.02.2017, 08:59
@Novos

Für mich ist es öffentlich genug, wenn ca 100 Eltern und Freunde von denen das lesen können mit Foto und jeder der diese Kita betrifft. 

Leonsmum76 
Beitragsersteller
 19.02.2017, 09:03
@Tataluga

Genau so sehe ich das auch Tataluga. Wenn man selbst noch nicht mal den Grund weiß! War 3 Tage da und dann leider Influenza bekommen! Nach 5 Tagen hatte ich die Kündigung im Briefkasten. 

Daraufhin rief ich da an um zu erfragen, ob ich aufgrund der Grippe gekündigt worden sei! Angeblich hätte ich mich in 3 Tagen nicht genug eingebracht! Das kann aber nicht der Grund sein, da ich erstmal 5 Tage in verschiedenen Räumen ankommen sollte.

Nun steht aber in der öffentlichen Kündigung, das man mich zum 28.02 gekündigt hat und ich bis dahin freigestellt werde! 

Was sollen die Eltern denn davon halten.???? 

Tataluga  19.02.2017, 21:40
@Leonsmum76

Unter keinen Umständen! Das ist genauso schlimm wie stalking und Rufschädigung im Internet. Da könnte ja einer x-beliebige Schmähungen in seinen Glaskastenhängen...

Wehr dich und lass dich nicht plattmachen! Der macht sich strafbar.