Kündigung trotz Schwangerschaft Inder Probezeit?
Hallo! Ich habe am 01.06.2016 meinen Arbeitsplatz gewechselt. (Kindergarten)..Meine Probezeit geht bis zum 30.11.2016. am 02.08.2016 habe ich erfahren dass ich schwanger bin. Letzten Dienstag habe ich eine individuelles beschäftigungsverbot für die komplette Schwangerschaft bekommen. Jetzt fallen natürlich kosten für mich an, obwohl der Kindergarten dann gar nichts von mir hat.. Kann ich gekündigt werden? Ich war bereits bei einer Beratungsstelle, dort wurde mir gesagt dass ich in der Probezeit trotz Schwangerschaft gekündigt werden kann. Andere mit denen ich mich unterhalten habe meinten dass es wegen des Mutterschutzgesetzes nicht geht. Allerdings könnte der Träger doch So dreist sein und einen anderen Grund auswählen. Das wäre zwar sehr eindeutig dass es wegen der Schwangerschaft ist, aber es würde doch gehen oder ?! Denn in der Probezeit kann man ja durch jeden Grund gekündigt werdend danke für eure Antworten!!
7 Antworten
Nein Du kannst nicht gekündigt werden. Eine Kündigung trotz bestehender Schwangerschaft wäre unwirksam. Aber Achtung: Wenn der Arbeitgeber Dich trotzdem kündigt, musst Du innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage erheben. Viele Arbeitgeber spekulieren aber darauf, dass die Schwangeren die Klagefrist versäumen, und so die unwirksame Kündigung trotzdem wirksam wird. Also wahsam sein!
Diese Beratungsstelle spinnt.
Die Probezeit endet mit Feststellung der Schwangerschaft.
Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG)§ 9 Kündigungsverbot
(1) Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird;
das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn es auf einem von
der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung
unverzüglich nachgeholt wird. Die Vorschrift des Satzes 1 gilt für
Frauen, die den in Heimarbeit Beschäftigten gleichgestellt sind, nur,
wenn sich die Gleichstellung auch auf den Neunten Abschnitt - Kündigung -
des Heimarbeitsgesetzes vom 14. März 1951 (BGBl. I S. 191) erstreckt.
(2) Kündigt eine schwangere Frau, gilt § 5 Abs. 1 Satz 3 entsprechend.
(3)
Die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von
ihr bestimmte Stelle kann in besonderen Fällen, die nicht mit dem
Zustand einer Frau während der Schwangerschaft oder ihrer Lage bis zum
Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung in Zusammenhang stehen,
ausnahmsweise die Kündigung für zulässig erklären. Die Kündigung bedarf
der schriftlichen Form und sie muss den zulässigen Kündigungsgrund
angeben.
(4) In Heimarbeit Beschäftigte und
ihnen Gleichgestellte dürfen während der Schwangerschaft und bis zum
Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung nicht gegen ihren Willen bei
der Ausgabe von Heimarbeit ausgeschlossen werden; die Vorschriften der
§§ 3, 4, 6 und 8 Abs. 5 bleiben unberührt.
auch in der probezeit greift das mutterschutzgesetz. man kann dich nicht kündigen..
einen "anderen grund" für die kündigung lässt sich eher nicht durchsetzen. (es gibt lediglich wenige ausnahmen) der mutterschutz ist quasi trumpf..
hier findest Du die Antwort
Du kannst nicht wegen Schwangerschaft gekündigt werden, wenn dein Chef weiss, dass du schwanger bist.
Aber viele finden dann dafür andere Gründe in oder kurz nach der Zeit.
Was quasi unmöglich ist, wenn sich der Arbeitnehmer gar nicht mehr an der Arbeitsstelle aufhält. Eine Kündigung aufgrund länger zurückliegender, konstruierter Gründe wird gnadenlos abgeschmettert, wenn in diesem Fall eine Abmahnung hätte erfolgen müssen.
Das mit dem automatischen Ende der Probeteit war mir nicht bekannt. Super dass man hier doch ab und an mal nochwas lernen kann.
Da Schwangere nicht zu kündigen sind - Probezeitende mit Feststellung der Schwangerschaft.
@ isabell93:
Wie kommst Du denn zu der (irrigen) Behauptung, dass es in der Probezeit keine Abmahnungen geben würde?!?!
Weil dort in der Regel direkt entlassen wird, wenn der Chef was zu meckern hat und unzufrieden ist.
In der Probezeit muss er ja zum "Glück" nicht begründen oder verantworten, dass er einen Mitarbeiter rausgeworfen hat, sondern das wird einfach akzeptiert und der Arbeitnehmer darf dann begründen, warum er rausgeflogen ist.
Weil dort in der Regel direkt entlassen wird, wenn der Chef was zu meckern hat und unzufrieden ist.
Das ist Unsinn - und kommt ganz auf den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer, das Verhältnis zwischen beiden, den "Wert" des Arbeitnehmers usw. an.
Wenn es diesen "Automatismus" gäbe, dürfte sich kein Arbeitnehmer in der Probezeit einen Fehler erlauben.
Selbstverständlich "kann" der Arbeitgeber in der Probezeit problemlos kündigen, wenn der Arbeitnehmer gegen vertragliche Bestimmungen verstößt.
Er kann es aber auch mit einer Abmahnung bewenden lassen, die den Arbeitnehmer zur Vermeidung eines weiteren Fehlverhaltens ermahnt, ohne dass deswegen gleich gekündigt wird.
Aber in der Probezeit gibt es doch keine Abmahnungen ?!:/