Kündigung trotz Schwangerschaft Inder Probezeit?

7 Antworten

Nein Du kannst nicht gekündigt werden. Eine Kündigung trotz bestehender Schwangerschaft wäre unwirksam. Aber Achtung: Wenn der Arbeitgeber Dich trotzdem kündigt, musst Du innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage erheben. Viele Arbeitgeber spekulieren aber darauf, dass die Schwangeren die Klagefrist versäumen, und so die unwirksame Kündigung trotzdem wirksam wird. Also wahsam sein! 

Diese Beratungsstelle spinnt.

Die Probezeit endet mit Feststellung der Schwangerschaft.

Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG)
§ 9 Kündigungsverbot

(1) Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird;

das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn es auf einem von

der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung

unverzüglich nachgeholt wird. Die Vorschrift des Satzes 1 gilt für

Frauen, die den in Heimarbeit Beschäftigten gleichgestellt sind, nur,

wenn sich die Gleichstellung auch auf den Neunten Abschnitt - Kündigung -

des Heimarbeitsgesetzes vom 14. März 1951 (BGBl. I S. 191) erstreckt.

(2) Kündigt eine schwangere Frau, gilt § 5 Abs. 1 Satz 3 entsprechend.

(3)

Die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von

ihr bestimmte Stelle kann in besonderen Fällen, die nicht mit dem

Zustand einer Frau während der Schwangerschaft oder ihrer Lage bis zum

Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung in Zusammenhang stehen,

ausnahmsweise die Kündigung für zulässig erklären. Die Kündigung bedarf

der schriftlichen Form und sie muss den zulässigen Kündigungsgrund

angeben.

(4) In Heimarbeit Beschäftigte und

ihnen Gleichgestellte dürfen während der Schwangerschaft und bis zum

Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung nicht gegen ihren Willen bei

der Ausgabe von Heimarbeit ausgeschlossen werden; die Vorschriften der

§§ 3, 4, 6 und 8 Abs. 5 bleiben unberührt.

auch in der probezeit greift das mutterschutzgesetz. man kann dich nicht kündigen..

einen "anderen grund" für die kündigung lässt sich eher nicht durchsetzen. (es gibt lediglich wenige ausnahmen) der mutterschutz ist quasi trumpf..


Du kannst nicht wegen Schwangerschaft gekündigt werden, wenn dein Chef weiss, dass du schwanger bist.

Aber viele finden dann dafür andere Gründe in oder kurz nach der Zeit.

michi57319  12.09.2016, 00:08

Was quasi unmöglich ist, wenn sich der Arbeitnehmer gar nicht mehr an der Arbeitsstelle aufhält. Eine Kündigung aufgrund länger zurückliegender, konstruierter Gründe wird gnadenlos abgeschmettert, wenn in diesem Fall eine Abmahnung hätte erfolgen müssen.

valvaris  12.09.2016, 12:42

Das mit dem automatischen Ende der Probeteit war mir nicht bekannt. Super dass man hier doch ab und an mal nochwas lernen kann.

Menuett  12.09.2016, 10:49

Da Schwangere nicht zu kündigen sind - Probezeitende mit Feststellung der Schwangerschaft.

isabell93 
Beitragsersteller
 12.09.2016, 09:26

Aber in der Probezeit gibt es doch keine Abmahnungen ?!:/

Familiengerd  12.09.2016, 13:11
@isabell93

@ isabell93:

Wie kommst Du denn zu der (irrigen) Behauptung, dass es in der Probezeit keine Abmahnungen geben würde?!?!

valvaris  12.09.2016, 13:26
@Familiengerd

Weil dort in der Regel direkt entlassen wird, wenn der Chef was zu meckern hat und unzufrieden ist.

In der Probezeit muss er ja zum "Glück" nicht begründen oder verantworten, dass er einen Mitarbeiter rausgeworfen hat, sondern das wird einfach akzeptiert und der Arbeitnehmer darf dann begründen, warum er rausgeflogen ist.

Familiengerd  12.09.2016, 13:50
@valvaris

Weil dort in der Regel direkt entlassen wird, wenn der Chef was zu meckern hat und unzufrieden ist.

Das ist Unsinn - und kommt ganz auf den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer, das Verhältnis zwischen beiden, den "Wert" des Arbeitnehmers usw. an.

Wenn es diesen "Automatismus" gäbe, dürfte sich kein Arbeitnehmer in der Probezeit einen Fehler erlauben.

Selbstverständlich "kann" der Arbeitgeber in der Probezeit problemlos kündigen, wenn der Arbeitnehmer gegen vertragliche Bestimmungen verstößt.

Er kann es aber auch mit einer Abmahnung bewenden lassen, die den Arbeitnehmer zur Vermeidung eines weiteren Fehlverhaltens ermahnt, ohne dass deswegen gleich gekündigt wird.