Arbeitgeber bei Gewerbeaufsichtsamt melden?
Hallo, ich arbeite seit ca. 2 Jahren bei einem Dienstleister für den Mobilfunkbereich. In diesen 2 Jahren arbeite ich meist mehr als das gesetzlich erlaubte Stundenpensum. Oft sind es ca. 55-60 Stunden die Woche. Hinzu kommt noch ein Nebenjob den ich annehmen muss, da der Arbeitgeber zu wenig zahlt. Da liege ich dann bei ca. 74 Stunden die Woche. Der Arbeitgeber ist so drauf, das wenn Betriebsprüfungen kommen, Stunden oder Akten ganz unten auf dem Stapel sind. Das heisst der Prüfer würde nich erkennen das einige MA mehr als die gesetzliche Vorgabe arbeiten. Warum ich soviel arbeite? - Das liegt daran das ich eine Befristung habe, immer auf 1 Jahr. Wenn man keine Leistung zeigt, nicht die Quote erfüllt dann wird mit Kündigung gedroht und man sei nicht wirtschaftlich für das Unternehmen. Ich mache es also aus Angst, da ich sonst nicht weiter weiß. Ich merke an mir selbst schon wenn ich von früh morgens bis spät abends arbeitem, wie fertig ich bin. Aber ich habe Angst meinen Job zu verlieren. Die Stimmung im gesamten Unternehmen ist schlecht, da es dort nur mit Einschüchterung und Drohnung von Kündigung, oder nicht Verlängerung des Vertrages erfolgt. Es gibt Urlaubssperren oder urlaubsanträge werden nach Sympathie genehmigt.
Man kriegt es sehr zu spüren wer gemocht wird und wer nicht. Jemand der nicht gemocht wird, wird von der Projektleitung auf die schwarze Liste gesetzt und zum Abschuss freigegeben.
Nicht Verlängerungen werden ca. 7 Tage vor Fristauslaufen erst mitgeteilt (eine Frechheit).
Kranke Personen werden nicht nachhause geschickt, obwohl es Ihnen nicht gutgeht. (Man kommt krank zur Arbeit, weil man Angst hat zu viele Fehltage zu haben und dadurch einen Nachteil zu haben).
Gehaltserhöhungen gibt es in keinster Weise, eine leistungsgerechte Bezahlung auch nicht.
Wenn das Wort Betriebsrat fällt, werden die jenigen die das sagten, so stark rausgemobbt, das die von alleine kündigen oder es werden Gründe gesucht oder gar erschaffen um solche Personen loszuwerden.
Früher wurde auf "Scheinselbständigkeit" eingestellt um die Lohnkosten zu drücken z.B.
Selbst über Facebook, wird man in seiner Privatzeit bespitzelt.
Ein Projektleiter konnte bei einer Mitarbeiterin nicht landen und hat diese überall schlecht geredet, diese ist auch im Endeffekt geflogen.
Kann ich das irgendwo melden, damit der AG mal einen Dämpfer bekommt ? Die Personalabteilung macht nicht und nimmt die falschen Leute in Schutz und der Geschäftsführer auch nicht.
Bitte helft mir.
5 Antworten
Nun, von derartigen Aktionen würde ich Abstand nehmen. Du darfst dir sicher sein, dass es rauskommt, wer dahinter steckt.
Letztlich kann ich dir nur raten, einen anderen Job zu suchen.
Sei da vorichtig, du hast praktisch nix zum Anzeigen. Sowas geht schnell mal nach hinten los als üble Nachede oder Geschäftsschädigung.
Wie alt bist du?
Die Wochenarbeitszeit ist nur für Jugendliche gesetzlich geregelt.
Wer krank ist, muß nicht "nach hause geschickt" werden, der kann selbst nach hause/zum Arzt gehen und sich ein Attest holen. Lohnfortzahlung ist gesetzlich geregelt. Fehltage gibts eigentlich nur in der Schule. Der AG kann nix machen, außer kündigen, wenn jemand zu oft fehlt. Ob das in diesem Fall ein Nachteil ist?
Die schlechte Bezahlung? liegt sie unter dem Mindestlohn, dann kannst du dich wehren.
Die Sache mit dem Betriebsrat - leider ist das in vielen Fällen so, wende dich an die Gewerkschaft.
Bei Fakebook bespitzelt zu werden, das ist so eine Sache, da wirst du dich kaum wehren können, wenn du dich dort öffentlich machst.
Alles in allem rate ich dir, einen anderen Job zu suchen.
Der AG kann nix machen, außer kündigen, wenn jemand zu oft fehlt.
Nein. Krankheit kann zwar ein zulässiger Kündigungsgrund sein, aber "zu oft fehlen" ist da noch bei weitem nicht ausreichend für.
Er kann aus betrieblichen Gründen kündigen, wenn jemand seinen Arbeitsplatz nicht ausfüllt, wegen dauernden Kankheiten.
Der Kündigungsgrund ist dann nicht die Krankheit, sondern der Fakt, dass der betriebliche Ablauf nicht mehr gewährleistet ist.
Sicher, wenn man jemanden loswerden will, findet man einen Grund.
Allerdings schreibt der Fragesteller von befristeten Verträgen. Einen befristeten Arbeitsvertrag kann man aber nicht vorzeitig ordentlich kündigen, außer das ist ausdrücklich arbeits- oder tarifvertraglich vereinbart. Den ungeliebten AN wird man dann nach Auslaufen des Vertrags los...
Die Wochenarbeitszeit ist nur für Jugendliche gesetzlich geregelt.
Das ist übrigens falsch, siehe § 3 ArbZG
Ja, Überstunden sind aber möglich.
Ich bin 26. Sie zahlen Mindestlohn.
Dann hast du schlechte Karten, einziger Anlaufpunkt wäre die Gewerkschaft in Sachen Betriebsrat. Aber du hast auch eine Treuepflicht dem AG gegenüber, du darfst ihn nicht schlechtmachen.
Wenn du Gerwerkschaftsmitglied bist, kannst du ich da beraten lassen.
Du kennst sicher den Ausdruck "Whistle-Blower".
leider sind die durch das deutsche Arbeitsrecht nicht geschützt. Aber einen Tipp ans Finanzamt oder auch das Hauptzollamt kann Wunder bewirken.
Das kann man auch anonym machen. Wenn sich nichts tut, kann man das auch selbstverständlich wiederholen.
Allerdings ist mir vollkommen unverständlich, warum man sich solche Zustände gefallen lässt.
Man kann sich doch vollkommen unabhängig um eine andere Stelle bemühen und DANN fristgemäß kündigen
Wenn du krank bist und er sich nicht heimschicken will, dann sag ihm du hättest es gerne schriftlich, dass er dich nicht nach Hause lässt obwohl du krank bist.
Wer krank ist, muss nicht warten, bis man ihn nach Hause schickt. Dann geht man selbst zum Arzt und lässt sich Arbeitsunfähigkeit bescheinigen.
Oft sind es ca. 55-60 Stunden die Woche
Dass das nicht zulässig ist, brauche ich dir ja sicher nicht zu sagen. § 3 ArbZG sagt dazu: Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Hinzu kommt noch ein Nebenjob den ich annehmen muss...
Den dürftest du bei diesen Arbeitsstunden gar nicht mehr ausüben.
...da der Arbeitgeber zu wenig zahlt.
Nun ja, seit 01.01.2017 gilt ein Mindestlohn von 8,84 €/Std.
Kranke Personen werden nicht nachhause geschickt, obwohl es Ihnen nicht gutgeht. (Man kommt krank zur Arbeit, weil man Angst hat zu viele Fehltage zu haben und dadurch einen Nachteil zu haben).
Du bist doch selbst für deine Gesundheit verantwortlich. Warum sich auch die Fürsorgepflicht des AG verlassen, wenn der sie mit Füßen tritt? Wenn du krank bist, geh zum Arzt.
Selbst über Facebook, wird man in seiner Privatzeit bespitzelt.
Da wirst du nicht viel gegen machen können...
Wenn dich das alles so sehr belastet, suche dir einen anderen Job, bei dem man anders mit den Mitarbeitern umgeht. Von Kurzschluss(re)aktionen wie den AG anschwärzen rate ich dringend ab. Letztlich schadest du dir und deinen Kollegen.
Ach ja, ganz wichtig: Wenn du dich woanders bewirbst, rede dort niemals schlecht über deinen jetzigen AG, selbst wenn das der Wahrheit entsprechen sollte. Wenn man dich dort fragt, warum du dich wegbewirbst, schiebe persönliche Gründe vor oder dass du dich beruflich anders orientieren möchtest blabla...
Ja ich suche ja gerade einen neuen Job. Überlege aber nach meiner Kündigung dies anzuzeigen. Daher die Frage.