Arbeitgeber bei Gewerbeaufsichtsamt melden?

5 Antworten

Nun, von derartigen Aktionen würde ich Abstand nehmen. Du darfst dir sicher sein, dass es rauskommt, wer dahinter steckt.

Letztlich kann ich dir nur raten, einen anderen Job zu suchen.

exmix 
Beitragsersteller
 23.01.2017, 13:16

Ja ich suche ja gerade einen neuen Job. Überlege aber nach meiner Kündigung dies anzuzeigen. Daher die Frage.

Bitterkraut  23.01.2017, 13:27
@exmix

Sei da vorichtig, du hast praktisch nix zum Anzeigen. Sowas geht schnell mal nach hinten los als üble Nachede oder Geschäftsschädigung. 

Wie alt bist du?

Die Wochenarbeitszeit ist nur für Jugendliche gesetzlich geregelt. 

Wer krank ist, muß nicht "nach hause geschickt" werden, der kann selbst nach hause/zum Arzt gehen und sich ein Attest holen. Lohnfortzahlung ist gesetzlich geregelt. Fehltage gibts eigentlich nur in der Schule. Der AG kann nix machen, außer kündigen, wenn jemand zu oft fehlt. Ob das in diesem Fall ein Nachteil ist? 

Die schlechte Bezahlung? liegt sie unter dem Mindestlohn, dann kannst du dich wehren. 

Die Sache mit dem Betriebsrat - leider ist das in vielen Fällen so, wende dich an die Gewerkschaft. 

Bei Fakebook bespitzelt zu werden, das ist so eine Sache, da wirst du dich kaum wehren können, wenn du dich dort öffentlich machst.

Alles in allem rate ich dir, einen anderen Job zu suchen. 

DarthMario72  23.01.2017, 13:29

Der AG kann nix machen, außer kündigen, wenn jemand zu oft fehlt.

Nein. Krankheit kann zwar ein zulässiger Kündigungsgrund sein, aber "zu oft fehlen" ist da noch bei weitem nicht ausreichend für.

Bitterkraut  23.01.2017, 13:53
@DarthMario72

Er kann aus betrieblichen Gründen kündigen, wenn jemand seinen Arbeitsplatz nicht ausfüllt, wegen dauernden Kankheiten. 

Der Kündigungsgrund ist dann nicht die Krankheit, sondern der Fakt, dass der betriebliche Ablauf nicht mehr gewährleistet ist. 

DarthMario72  23.01.2017, 16:22
@Bitterkraut

Sicher, wenn man jemanden loswerden will, findet man einen Grund.

Allerdings schreibt der Fragesteller von befristeten Verträgen. Einen befristeten Arbeitsvertrag kann man aber nicht vorzeitig ordentlich kündigen, außer das ist ausdrücklich arbeits- oder tarifvertraglich vereinbart. Den ungeliebten AN wird man dann nach Auslaufen des Vertrags los...

Die Wochenarbeitszeit ist nur für Jugendliche gesetzlich geregelt.

Das ist übrigens falsch, siehe § 3 ArbZG

Bitterkraut  23.01.2017, 16:25
@DarthMario72

Ja, Überstunden sind aber möglich. 

exmix 
Beitragsersteller
 23.01.2017, 13:17

Ich bin 26. Sie zahlen Mindestlohn.

Bitterkraut  23.01.2017, 13:21
@exmix

Dann hast du schlechte Karten, einziger Anlaufpunkt wäre die Gewerkschaft in Sachen Betriebsrat. Aber du hast auch eine Treuepflicht dem AG gegenüber, du darfst ihn nicht schlechtmachen.

Wenn du Gerwerkschaftsmitglied bist, kannst du ich da beraten lassen.

Du kennst sicher den Ausdruck "Whistle-Blower".

leider sind die durch das deutsche Arbeitsrecht nicht geschützt. Aber einen Tipp ans Finanzamt oder auch das Hauptzollamt kann Wunder bewirken.

Das kann man auch anonym machen. Wenn sich nichts tut, kann man das auch selbstverständlich wiederholen.

Allerdings ist mir vollkommen unverständlich, warum man sich solche Zustände gefallen lässt.

Man kann sich doch vollkommen unabhängig um eine andere Stelle bemühen und DANN fristgemäß kündigen

Wenn du krank bist und er sich nicht heimschicken will, dann sag ihm du hättest es gerne schriftlich, dass er dich nicht nach Hause lässt obwohl du krank bist.

DerHans  23.01.2017, 13:38

Wer krank ist, muss nicht warten, bis man ihn nach Hause schickt. Dann geht man selbst zum Arzt und lässt sich Arbeitsunfähigkeit bescheinigen.

Oft sind es ca. 55-60 Stunden die Woche

Dass das nicht zulässig ist, brauche ich dir ja sicher nicht zu sagen. § 3 ArbZG sagt dazu: Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Hinzu kommt noch ein Nebenjob den ich annehmen muss...

Den dürftest du bei diesen Arbeitsstunden gar nicht mehr ausüben.

...da der Arbeitgeber zu wenig zahlt.

Nun ja, seit 01.01.2017 gilt ein Mindestlohn von 8,84 €/Std.

Kranke Personen werden nicht nachhause geschickt, obwohl es Ihnen nicht gutgeht. (Man kommt krank zur Arbeit, weil man Angst hat zu viele Fehltage zu haben und dadurch einen Nachteil zu haben).

Du bist doch selbst für deine Gesundheit verantwortlich. Warum sich auch die Fürsorgepflicht des AG verlassen, wenn der sie mit Füßen tritt? Wenn du krank bist, geh zum Arzt.

Selbst über Facebook, wird man in seiner Privatzeit bespitzelt.

Da wirst du nicht viel gegen machen können...

Wenn dich das alles so sehr belastet, suche dir einen anderen Job, bei dem man anders mit den Mitarbeitern umgeht. Von Kurzschluss(re)aktionen wie den AG anschwärzen rate ich dringend ab. Letztlich schadest du dir und deinen Kollegen.

Ach ja, ganz wichtig: Wenn du dich woanders bewirbst, rede dort niemals schlecht über deinen jetzigen AG, selbst wenn das der Wahrheit entsprechen sollte. Wenn man dich dort fragt, warum du dich wegbewirbst, schiebe persönliche Gründe vor oder dass du dich beruflich anders orientieren möchtest blabla...