Gewerbeschein Student und bloß ein Arbeitgeber?
Hallo zusammen,
mein Arbeitgeber informierte mich so eben, dass ab dem 01.01. nur noch Personen mit einem Gewerbeschein bei Ihnen Aufträge bekämen. Da ich aber nicht mehr arbeiten kann, sprich für mehrere Arbeitgeber, entgegnete ich, dass das auf eine Scheinselbständigkeit hinausliefe. Er sagte, dass es da Mittel und Wege gäbe OHNE zu tricksen. (Zum jetzigen Zeitpunkt bin ich als Werkstudent angestellt)
Nachdem ich gegoogelt habe bin ich skeptisch ob das so stimmt. Hat jemand von euch Erfahrung damit oder weiß mit Sicherheit über die Rechtslage Bescheid?
Vielen Dank im Voraus
Laura
4 Antworten
Das ist Blödsinn. Der AG will offensichtlich die SV und deine Lohnfortzahlung bei Krankheit und Urlaub einsparen. Das ist ganz eindeutig Scheinselbständigkeit. Such dir einen neuen AG.
Ein Gewerbeschein macht aus einem Arbeitnehmer keinen Selbständigen. Entweder bist du abhängig beschäftigt oder selbstständig, der Gewerbeschein ist für die sozialversicherungs- und steuerrechtliche Beurteilung ohne Bedeutung.
Dein Gefühl in Richtung Scheinselbständigkeit ist wohl zutreffend.
Hi Laura,
Infos, Hinweise und viele, viele Tipps findest du in klicktipps.de unter "Eigenes Gewerbe gründen": https://www.klicktipps.de/gewerbe.php
https://www.klicktipps.de/gewerbe-freiberuf.php
https://www.klicktipps.de/gewerbe-faq.php#kein_Gewinn_dieses_jahr
Ich befürchte ebenso wie Geochelone, daß dein "Auftraggeber" weiterhin als einziger Arbeitgeber bei dir auftritt und somit du eine Scheinselbstständigkeit ausübst, welche verboten ist bei nur einem Auftraggeber. Er will doch nur die Sozialversich.beiträge für dich einsparen... :-((
Als bisheriger Werkstudent hat er doch bereits Vorteile: Was ist das Werkstudentenprivileg? Was sind die Voraussetzungen?
Der Werkstudentenstatus erlaubt es, trotz einer Beschäftigung nur als StudierendeR und nicht als ArbeitnehmerIn sozialversicherungspflichtig zu sein. Dadurch fallen für den Job keine Abgaben für die Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherung an. Das macht den Status für ArbeitgeberInnen so attraktiv, da sie für euch auch weniger Abgaben als Arbeitgeber zahlen müssen.
Urteile zur Scheinselbstständigkeit: https://www.haufe.de/personal/entgelt/urteile-scheinselbststaendigkeit_78_416784.html
wie z.B.: Urteile Scheinselbstständigkeit 2016
Eigenes Fahrzeug ist kein Indiz für Selbstständigkeit
24.11.2016 - LSG Hessen (L 1 KR 57/16) Wer in den Betrieb einer Firma eingegliedert und weisungsgebunden tätig ist, ist abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig. Dies gilt auch für Personen, die ihr eigenes KFZ einsetzen müssen, soweit die Indizien für eine abhängige Beschäftigung überwiegen.
Vielen Dank für die ganzen Antworten, die mich in meiner Entscheidung nochmal bestärkt haben. Ich werde mich nochmals mit meinem Chef in Kontakt begeben und ihn auf die Risiken (für seine Firma ja schließlich auch) aufmerksam machen.
Ein schönes Wochenende zusammen !