Arbeitgeber ändert einen Tag vorher den Wochenplan darf er das (Überstunden)?
Hallo ich arbeite auf Teilzeit (25h) in einem Einzelhandelsunternehemen,
nun ist es so das ich des öfteren Überstuden machen muss wenn Personal ausfällt und sich Arbeitspläne einen Tag vorher ändern, darf der Arbeitgeber das überhaupt?
Grüße
5 Antworten
Der Plan hat mind. 4 Tage vorher bekannt zu sein. Danach KANN gefragtw erden, ob wer einspringen kann.. man muss aber nicht "springen".
https://www.123recht.net/forum/arbeitsrecht/Wann-muss-ein-Dienstplan-vorliegen-__f517188.html
Arbeitgeber sind an den von Ihnen aufgestellten Dienstplan normalerweise gebunden, sobald er diesen ausgehängt hat. Im Falle einer notwendigen Änderung muss er Rücksicht nehmen auf die Belange des Arbeitnehmers. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Arbeitsgerichtes Berlin vom 05.10.2012 - 28 Ca 10243/12 sowie aus einem Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt/Main vom 12.10.2005 - 22 Ca 3276/05. Laut Arbeitsgericht Berlin muss die Änderung im Regelfall zumindest vier Tage vorher angekündigt werden. Die Richter berufen sich dabei auf die Regelung des § 12 Abs. 2 TzBfG.
Wenn er dich fragt ob du einspringen kannst sag doch einfach du hast schon was anderes vor.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Nein, er muss dich fragen, ob du einspringen willst. Du darfst das dann auch ablehnen.
Also ich kenn das so dass man ein Tag vorher ankündigt. Das ist eine Frechheit, wenn man Termine hat.