Beobachtung durch Kollegen?
Hallo zusammen,
einem Kollegen wurde vom Vorgesetzten und Personaler in Personalunion mitgeteilt, dass dieser eine "Detailverliebtheit" und entsprechend "zu langsames Arbeiten" beobachten würde.
Der Vorgesetzte kann jedoch die Arbeitsweise und das Zeitmanagement seiner Mitarbeiter nicht selbst beobachten, da er die meiste Zeit im Homeoffice ist und ansonsten ein eigenes Büro hat. Insbesondere sollte bzw. könnte es ihm auch gleichgültig sein, da es im Unternehmen nur Vertrauensarbeitszeit gibt, Überstunden nicht erfasst werden und der Mitarbeiter seinen arbeitsvertraglichen Pflichten vollumfänglich nachkommt.
Der Kollege bat seinen Vorgesetzten nun um ein Beispiel, wozu dieser jedoch keines parat hatte. Daher bat er ihn daraufhin darum, ihm dies direkt mitzuteilen, sollte der Vorgesetzte eine solche Situation erneut wahrnehmen - man möchte sich ja verbessern.
Der Vorgesetzte willigte nicht nur ein sondern kündigte auch an, drei weitere Kollegen mit der Beobachtung zu betrauen. Von diesen ist mindestens einer immer mit dem Kollegen im gleichen Büro, was so zu einer Dauerbeobachtung führen würde. Derzeit ist nicht klar, ob diese Aktion bereits angestoßen wurde, jedoch ist das Vertrauen des Kollegen in seinen Arbeitgeber schwer erschüttert.
Die Frage ist nun, ob dieser Sachverhalt nicht mindestens gegen die Menschenwürde verstößt, wenn nicht sogar gegen die DSGVO.
Ich danke euch für eure Einschätzung.
Und was würdet ihr dem Kollegen raten?
Viele Grüße Anita
Folgende Ergänzungen:
1. Dass Überstunden nicht erfasst werden, stellt für den Arbeitnehmer kein Problem dar, auch wenn es arbeitsrechtlich für den Arbeitgeber problematisch sein könnte.
2. Der Arbeitnehmer macht seine Arbeit gut und (bis dato) gerne und gebrachte Überstunden fanden nie Erwähnung.
2. Die angekündigte Beobachtung des Arbeitnehmers durch die Kollegen soll nicht der Messung der Arbeitsergebnisse oder Überprüfung der Arbeitsweise dienen, sondern wohl eigentlich dem Arbeitnehmer selbst helfen, indem er dann von diesen auf eventuelle Detailverliebtheit aufmerksamgemacht wird. (Die Überprüfung der Arbeitsergebnisse geschieht bereits auf anderem Weg.)
3. Die "Hilfe" aus Punkt 2 führt dazu, dass sich der Arbeitnehmer a) vor den Kollegen bloßgestellt und b) einfach permanent überwacht fühlt / permanent überwacht wird.
4 Antworten
Mit der DSGVO hat dies nichts zu tun.
Allerdings: der AG scheint nicht die hellste Kerze auf der Torte zu sein. Wie kann man so blöd sein, seine eigenen Mitarbeiter auf dessen Kollegen anzusetzen und diesem das auch noch unter die Nase zu reiben?? Der schießt sich mit dieser Aktion selbst ins Bein, da er ab sofort erpressbar ist.
Der Kollege sollte sich einen neuen Job suchen. In dieser Firma wird er keinen Frieden mehr finden, selbst wenn sich seine Leistung verbessern sollte. Das Vertrauen ist in alle Richtungen zerstört.
Ganz einfach. Wenn ich von meinem AG auf einen Kollegen angesetzt werden würde (aus welchen Gründen auch immer) sage ich eiskalt "nein".
Ich bin nämlich kein Arschkriecher. Nur solche machen das überhaupt. Weil sie sich irgendwelche Vorteile davon versprechen. Und wenn sie diese nicht bekommen, sind genau solche Leute dann die ersten, die dem Unternehmen schaden, egal auf welche Weise. Die wollen dann den "Lohn" für ihre Arbeit.
Jetzt mal ganz unabhängig von irgendwelchen Gesetzen.
Die Leistung ist nicht zu beanstanden. Es ist der persönliche Eindruck des Vorgesetzten, der die individuelle Zeiteinteilung nicht kennt.
Überstunden nicht zu erfassen verstößt gegen das Arbeitszeitgesetz.
Ja, das ist richtig. Das war nur nicht die Frage.
Wenn dir das Gesetz in dem Punkt egal ist, warum dann nicht auch in anderen Punkten?
Die Mitarbeiter des Unternehmens haben sich überwiegend für Vertrauensarbeitszeit ausgesprochen - und wo kein Kläger, da kein Richter 🤷♀️
Dann ist es auch egal wenn du langsam arbeitest. -Du hast dann halt weniger Freizeit.
Richtig. Daher passt das mit der Dauerüberwachung nicht zusammen. Das ist das Problem.
Das musst du deinen Chef fragen, wie das aus seiner Sicht zusammenpasst.
Ich vermute, dass ihm das Arbeitszeitgesetz eben doch nicht so egal ist und er doch einen kleinen Ansatz von Fürsorgepflicht empfindet.
Arbeitsrecht kann ich nicht beurteilen aber mit der DSGVO hat die Sache eindeutig nichts zu tun.
Danke.
Rechtlich verstößt das erst mal nicht gegen die genannten Beispiele. Gibt es einen Betriebsrat oder Personalrat? Dann sollte man da mal vorsprechen. Ansonsten bleibt langfristig akzeptieren oder sich was anderes suchen. Sollte der AG irgendwann daraus mal eine Kündigung stricken, dann kann man das in einer Kündigungsschutzklage schön verarbeiten, aber ansonsten ist die Kontrolle der Arbeitsleistung per se erst mal ok (solange hier nicht mit Kameras etc. gefilmt wird)
Die Qualität der Arbeit wird nicht beanstandet. Die Zeit wird nicht gemessen, Überstunden nicht erfasst. Daher gibt es doch per se erstmal überhaupt keinen Grund zur Beobachtung?
Das ist völlig egal. Wenn der Chef überprüfen möchte, wie gearbeitet wird, dann darf er das.
Inwiefern erpressbar? Ich bin nicht sicher, ob er überhaupt gegen ein Gesetz verstößt.